BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/604 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen in anderen Bundesländern Im Jahr 2006 hatte der Senat mit dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvereinbarung zur Nutzung einer Zentralen Erstaufnahme mit aktuell 200 Plätzen in Nostorf/Horst (Landkreis Ludwigslust) abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde 2012 verlängert und gilt seitdem unbefristet. Der Senat steht „auch mit den übrigen Ländern (…) zu Fragen der Bewältigung der (…) stark ansteigenden Flüchtlingszuwanderung in kontinuierlichem Gesprächskontakt; Ergebnisse resultieren hieraus bislang nicht“.1 Laut Medienberichten haben Berlin und Brandenburg am 26.5.2015 auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung vereinbart, bei Vorliegen der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, Flüchtlinge aus Berlin in Brandenburg unterzubringen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es zurzeit auf Bundesebene rechtliche Gründe, die eine zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen in anderen Bundesländern erschweren oder gar verhindern? Wenn ja, welche? Welche bundesrechtlichen Rahmenbedingungen müssten erst geschaffen werden? Nach § 45 Asylverfahrensgesetz sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl der Unterbringungsplätze bereitzustellen. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, in anderen Ländern oder Kommunen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Dementsprechend handelt es sich in Nostorf/Horst auch nicht um eine Aufnahmeeinrichtung Hamburgs, sondern eine auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung mit Mecklenburg-Vorpommern befristet nutzbare Außenstelle einer Hamburger Aufnahmeeinrichtung. Überdies wirft ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt in einem anderen Land vielfältige Fragen der örtlichen Zuständigkeit insbesondere bei der Gewährung öffentlicher Leistungen, der vorschulischen und schulischen sowie der sonstigen behördlichen und gerichtlichen Betreuung auf, mit der Folge einer möglichen unerwünschten Verlagerung der mit den Aufnahmequoten angestrebten gleichmäßigen Lastenteilung. Vor diesem Hintergrund haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Besprechung mit der Bundeskanzlerin am 11. Dezember 2014 darauf verständigt, 1 Drs. 20/13014. Drucksache 21/604 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dass der Bund einen Gesetzentwurf erarbeitet, welcher die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, die Unterbringung von Flüchtlingen auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen der zur Aufnahme verpflichteten Länder auf der Basis von Vereinbarungen zu ermöglichen. In ihrer Konferenz am 26. März 2015 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dieses Anliegen noch einmal bekräftigt. Das Bundesministerium des Innern hat eine gesetzliche Umsetzung noch vor der parlamentarischen Sommerpause angekündigt. Danach solle die Kostenträgerschaft bei dem aufnahmepflichtigen Land verbleiben und der Königsteiner Schlüssel beibehalten werden. 2. Wie viele Flüchtlinge aus Hamburg sind aktuell in Nostorf/Horst untergebracht ? Zum Stand 27. Mai 2015: 200. 3. Wurden seit Jahresbeginn Gespräche mit Vertretern anderer Bundesländer über die Aufnahme von Hamburger Flüchtlingen geführt? Wenn ja, wann, von wem, mit wem und mit welchem Ergebnis? Derzeit werden auf verschiedenen Ebenen zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und anderer Länder über die Organisation der Asylverfahren einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen geführt. In diesem Rahmen wird immer wieder auch über die Möglichkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Errichtung und Trägerschaft von Flüchtlingsunterkünften gesprochen. Konkret erinnerlich sind in diesem Zusammenhang drei Gespräche auf politischer Ebene, bei denen dieses Thema neben anderen angesprochen wurde: bei einer Routinebesprechung der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der norddeutschen Länder (CdS-AG Nord) am 6. März 2015 und in der Folge zwischen der Leitung der für die Erstaufnahme zuständigen Behörde und dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein am 10. März und am 13. April 2015. Weitere Sitzungen von Gremien, Besprechungen und andere Gelegenheiten können nachträglich nicht näher identifiziert werden. Konkrete Planungen zu bestimmten Standorten oder Formen einer Kooperation wurden bisher nicht entwickelt, im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Beabsichtigt der Senat mit anderen Bundesländern zukünftig Gespräche über die Unterbringung von Hamburger Flüchtlingen zu führen? Ja.