BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6042 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Kosten der BAföG-Verwaltung Ich frage den Senat: Das BAföG wird auf der Grundlage des Artikels 85 GG als Bundesauftragsverwaltung von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt. Nach Artikel 104a GG in Verbindung mit § 56 BAföG hatten bis einschließlich 2014 der Bund 65 Prozent und die Länder 35 Prozent der für die Ausführung des BAföG erforderlichen Mittel zu tragen. Seit dem 01.01.2015 trägt der Bund 100 Prozent dieser Ausgaben. Diese Änderung wurde mit dem 25. BAföGÄndG eingeführt. Von der in § 56 Absatz 4 BAföG getroffenen Regelung zur Verteilung der Ausgaben und Rückflüsse nach dem BAföG sind aber lediglich die Sachausgaben im Sinne des Artikels 104a GG betroffen. Sachausgaben sind die Förderungsleistungen selbst und alle Ausgaben, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Verwaltungsausgaben für die sich aus der Ausführung des Gesetzes durch die Länder und den dafür vorgesehenen nachgeordneten Verwaltungseinheiten , wie beispielsweise dem Studierendenwerk, ergebenden originären Verwaltungstätigkeiten werden davon nicht erfasst. Dazu zählen die Personalausgaben , die Ausgaben für die Arbeitsplätze und die Ausgaben der für die Ausführung notwendigen Materialien. Diese Verwaltungsausgaben sind von den Ländern selbst aufzubringen, denn die Verwaltungskosten hat derjenige zu tragen, der nach der verfassungsrechtlichen Verteilung der Aufgaben die Verwaltung wahrzunehmen hat. Das Studierendenwerk Hamburg ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung des BAföG von Studierenden an Hamburger Hochschulen und für die bundesweite Förderung der Auslandsaufenthalte in den USA nach dem BAföG zuständig. Die Förderung von Schülern nach dem BAföG wird in der Freien und Hansestadt Hamburg durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte wahrgenommen. Die Entwicklung wird bei den Fragen 3., 4. und 5. für die Jahre 2013 bis 2015 angegeben . Die Daten für das Bewirtschaftungsjahr 2016 werden erst am Jahresende für das Gesamtjahr festgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Studierendenwerkes Hamburg wie folgt: 1. In welcher Höhe hat der Bund in den Jahren 2013 – 2015 Zuschüsse zum BAföG ausgezahlt? Wie hoch war der Anteil, den die Freie und Hansestadt Hamburg an den Kosten getragen hat? Bitte jeweils nach den Förderarten aufschlüsseln. 2. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2013 – 2015 BAföG-Mittel an Studierende ausgezahlt? Bitte jeweils nach den Förderarten aufschlüsseln . Siehe Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 7 und Vorbemerkung. Drucksache 21/6042 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist die Anzahl der BAföG-Empfänger seit 2013 gewesen und wie hoch die durchschnittliche BAföG-Zahlung? Bitte jeweils nach den Förderarten aufschlüsseln. Siehe Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 7. 4. Wie hoch ist die Anzahl der BAföG-Anträge und wie hat sich die Anzahl der abgelehnten und genehmigten Anträge seit 2013 entwickelt? Bitte jeweils nach den Förderarten aufschlüsseln. Diese Angaben werden nicht über das Statistische Bundesamt erfasst, sondern von den Förderungsämtern in der Freien und Hansestadt Hamburg teilweise selbst erhoben und ausgewertet. Im Gegensatz zu den Angaben des Statistischen Bundesamtes werden bei den Angaben der Förderungsämter auch Weiterförderungsanträge berücksichtigt. Im Bezirksamt Hamburg-Mitte werden die Daten statistisch nicht erfasst, sodass eine händische Auswertung aller Anträge hätte durchgeführt werden müssen. Die Auswertung mehrerer Tausend Anträge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anträge Studierendenwerk Hamburg Ablehnung Studierendenwerk Hamburg 2013 28.793 2.645 2014 28.533 2.860 2015 27.597 2.954 5. Wie haben sich die Verwaltungskosten für das BAföG seit 2013 entwickelt ? Bitte jeweils nach den Förderarten aufschlüsseln. Verwaltungskosten für die Durchführung des BAföG im Studierendenwerk Hamburg: Jahr Verwaltungskosten in Euro 2013 5.104.000 2014 5.136.000 2015 5.401.000 Verwaltungskosten für die BAföG-Bearbeitung im Bezirksamt Hamburg-Mitte: Die Personalkosten können wegen der unterschiedlichen Haushaltssystematik erst ab 2014 angegeben werden: PK 2014 in Euro PK 2015 in Euro PK 2016 in Euro (Stichtag 21.09.16) HH-Mitte 526.900 608.907 475.537 Hinzu kommen in 2014 89.650 Euro, in 2015 98.615 Euro und in 2016 73.961 Euro Kosten für die Büroarbeitsplatzpauschalen. 6. Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen BAföG- und Auslands- BAföG-Antrag durchschnittlich? Die Bearbeitungsdauer von Erst-, Weiter- und Auslandsförderungsanträgen ist abhängig von individuellen Voraussetzungen, Sachverhaltsaufklärungen und der Mitwirkung der Antragsteller, sodass auch die Dauer der Bearbeitung erheblich variieren kann. Eine individuelle Erfassung der Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Grundsätzlich sind Erstanträge und Förderungen im Ausland mit mehr Aufwand verbunden als Weiterförderungsanträge und Förderungen im Inland. Beim Schülerinnen- und Schüler-Bafög werden die erfragten Daten statistisch nicht erfasst. Da es sich um Einzelfallprüfungen handelt, sind die Bearbeitungszeiten sehr individuell. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6042 3 7. Welche Anzahl an Mitarbeitern ist für die Bearbeitung von BAföG- Angelegenheiten zuständig? Bitte in VZÄ angeben. Die Anzahl der Mitarbeiter im Studierendenwerk Hamburg, die für die Bearbeitung von BAföG-Angelegenheiten zuständig sind, beträgt 87,61 VZÄ. Beim Bezirksamt Hamburg -Mitte sind im Schülerinnen-/Schüler-BAföG 11,00 VZÄ inklusive Leitung mit der Bearbeitung von BAföG-Anträgen befasst.