BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6052 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Tourismustouren in Hamburg – Fernab jeder Regulation? Der Hamburger Tourismus lebt von der Vielfältigkeit unserer Stadt. Insbesondere Stadtführungen charakterisieren ihren Facettenreichtum. Im Kernbereich St. Pauli hat sich ein differenziertes Angebot für Nachtführungen etabliert , besonders die Nachtwächterführungen erfreuen sich bei Gästen der Stadt erheblicher Beliebtheit. Nun mehren sich Stimmen aus dem angestammten Anbieterumfeld, die von nicht gewerblichen Konkurrenten berichten . Ein so repräsentativer Pull-Faktor wie Tourismusführungen muss der Qualitätskontrolle unterliegen. Neben dieser Kontrolle sollten alteingesessene Unternehmen und Anbieter von Tourismustouren, wie beispielsweise die Mitglieder der IG St. Pauli und Hafenmeile e.V., unterstützt und deren Interessen vertreten werden. Sowohl wirtschaftlich wie auch außenpolitisch profitiert Hamburg von der Durchführung qualitativer Stadtführungen und ähnlichen Angeboten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Tourismusverbandes Hamburg e.V. (TVH) wie folgt: 1. Welche Arten von Stadtführungen/Tourismustouren gibt es in Hamburg? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Nach Aussage des TVH gibt es in Hamburg folgende Arten von Stadtführungen: Kostenpflichtige Führungen: Einzelne Gästeführerinnen und Gästeführer, die ihre Touren auf eigene Rechnung anbieten Unternehmen, die für Rundgänge Gästeführerinnen und Gästeführer einsetzen („Land“) Unternehmen, die für den Tourkommentar auf Rundfahrtbussen Tourbegleiterinnen und Tourbegleiter einsetzen („Straße“) Unternehmen, die Gästeführerinnen und Gästeführer beziehungsweise Tourkommentatoren auf Barkassen einsetzen („Wasser“) Kostenfreie Führungen und Touren (beziehungsweise auf Basis von Trinkgeldern): Free-Walking-Tours Hamburg-Greeter e.V. und gegebenenfalls weitere Drucksache 21/6052 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde einen Überblick über die im Kerngebiet St. Pauli tätigen Stadtführer und deren Angebote ? Wenn ja, wie viele Unternehmen und Anbieter sind gewerblich in diesem Gebiet tätig und wie heißen diese? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche gewerblichen Anbieter von Nachtwächtertouren und/oder ähnlichen Touren – außerhalb der IG St. Pauli – sind dem Senat beziehungsweise den Zuständigen im Kernbereich St. Pauli bekannt? Nein. Maßgeblich für die Gewerbeanmeldung ist der jeweilige Betriebssitz. Dabei wird nicht erfasst, wo die Personen tätig sind und in welcher Form sie ihrem Gewerbe nachgehen. Ein Teil der Gästeführerinnen und Gästeführer ist in einem der beiden Gästeführervereine „Hamburger Gästeführerverein“ beziehungsweise „Hamburg Guides “ organisiert und ein weiterer Teil sowie gästeführende Unternehmen sind Mitglied beim TVH. Die Mitgliedschaft bei einem der vorgenannten Vereine ist freiwillig. Die Gästeführerinnen und Gästeführer entscheiden individuell Art und Umfang ihres Engagements. 4. Welchen Auflagen unterliegen die Anbieter von Stadtführungen in Hamburg ? Bitte um detaillierte Darstellung. 5. Wann und durch wen werden diese Auflagen kontrolliert? Stadtführerinnen und Stadtführer sowie Tourismusführerinnen und Tourismusführer unterliegen keiner gewerberechtlichen Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Für gewerberechtliche Auflagen existiert keine Rechtsgrundlage. 6. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis über nicht gewerbliche Angebote für Tourismustouren in Hamburg? Wenn dies der Fall ist: Wer bietet diese an und welche Schritte hat der Senat veranlasst, um die Durchführung dieser nicht gewerblichen Angebote zu unterbinden? Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Anbieten von Stadtführungen auf gewerbliche Anmeldungen hin überprüft? Hierzu liegen dem Senat keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. sowie zu 4. und 5.