BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6054 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wem stehen die Mittel des Integrationsfonds nach welchen Regeln zur Verfügung? (II) In Drs. 21/5843 verweigert der Senat eine klare, verwertbare Aussage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Drs. 21/5860 schafft die technischen Voraussetzungen zur Einrichtung des Fonds. Ab wann kann hieraus aber konkret Geld abgerufen werden? Sobald die Bürgerschaft das Petitum in Drs. 21/5860 beschlossen hat. 2. Ist der Integrationsfonds einmalig für 2016 vorgesehen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5237. 3. Es heißt, „die Mittel sollen aufgrund von Beschlüssen der Bürgerschaft zu einzelnen Maßnahmen vergeben werden“. Auch bestünden keine speziellen Vergaberichtlinien. a. Ist es richtig, dass Teile des 25-Punkte-Programms (Drs. 21/2550) aus dem Integrationsfonds finanziert werden sollen? Wenn ja, Mittel in welcher Höhe sollen für das Programm verwendet werden? Bedarf es für die Verwendung der Mittel aus dem Integrationsfonds im Rahmen des 25-Punkte-Programms (Drs. 21/2550) ebenfalls eines Beschlusses der Bürgerschaft für die jeweiligen Einzelmaßnahmen ? b. Welche weiteren Projekte sollen nach bisheriger Beschlusslage noch aus dem Integrationsfonds finanziert werden? c. Was bedeutet die jetzige Vorgabe konkret für die verschiedenen Träger kleinerer und mittelgroßer Integrationsprojekte, wenn diese Gelder aus dem Fonds beantragen wollen? d. Beim wem, konkret bei welchen Behörden oder Dienststellen, können die entsprechenden Anträge eingereicht werden? Welche formellen Voraussetzungen müssen Anträge erfüllen? Bis wann muss die Antragstellung erfolgen? Siehe Drs. 21/5843 und 21/5991.