BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6055 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge verließen Hamburg bisher im Jahr 2016 freiwillig? Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) hat am 15. September 2016 bekanntgegeben, dass die Anzahl der Flüchtlinge, die freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, im Zeitraum von Januar bis August 2016 um 43 Prozent auf 1.251 Personen gestiegen ist. In Hamburg erhielten im Jahr 2015 766 Personen laut Drs. 21/3105 Mittel aus den Rückkehrprogrammen „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG) und „Government Assisted Repatriation Programme“ (GARP). Für den genannten Zeitraum liegen allerdings noch keine Zahlen für Hamburg vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat die Beratung zur freiwilligen Rückkehr seit 2015 deutlich verstärkt. Die Anzahl der Beratungsgespräche zur freiwilligen Rückkehr und die Anzahl der freiwilligen Ausreisen sind in der Folge erheblich angestiegen, siehe Drs. 21/5547. Dieser Anstieg hat sich bis Ende August 2016 fortgesetzt. Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben der Zentralen Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (im folgenden Flüchtlingszentrum genannt). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Rückkehrberatungen hat das Hamburger Flüchtlingszentrum bis Ende August 2016 durchgeführt? Aus welchen Ländern stammen die Ratsuchenden jeweils? Das Flüchtlingszentrum hat von Januar bis Ende August 2016 insgesamt 2.718 Beratungsgespräche durchgeführt. Im Übrigen siehe Anlage 1 sowie Drs. 21/3105 und Drs. 21/5547. 2. An welchen Standorten berät das Flüchtlingszentrum? Die Rückkehrberatung findet statt im Flüchtlingszentrum, Adenauerallee 10, 20097 Hamburg. 3. Wie viele VZÄ zählt das Flüchtlingszentrum im Bereich Rückkehrberatung derzeit? Wie viele waren es 2015? Wie viele VZÄ sind für das Jahr 2017 geplant? Eine Aussage zum Anteil der VZÄ, die ausschließlich auf die Rückkehrberatung entfallen , ist nicht möglich, da die Beratungskräfte neben der Rückkehrberatung zusätzlich auch andere Beratungsleistungen erbringen. Insgesamt stehen dem Flüchtlingszentrum für 2016 17,03 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Flüchtlingsberatung zur Verfügung , das sind rund 6 VZÄ mehr als im Jahr 2015 (11,3 VZÄ). Für 2017 ist die Prüfung des Stellenbedarfs noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5547. Drucksache 21/6055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Führen noch andere Stellen Rückkehrberatungen durch? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 21/3105 und Drs. 21/5547. 5. Wie viele Personen stellten 2016 bisher einen Ausreiseantrag? Aus welchen Ländern stammen diese jeweils? 6. Wie viele Personen sind nach Erkenntnis des Senats auch wirklich ausgereist ? Aus welchen Ländern stammen diese? Beim Flüchtlingszentrum stellten im Zeitraum von Januar bis August 2016 insgesamt 400 Personen einen Antrag auf Rückkehrhilfe. Sämtliche Personen sind ausgereist. Zu den Herkunftsländern dieser Personen siehe Anlage 1. Die Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamtes (EZA) hat hierzu eine Sonderauswertung vorgenommen. Mit Stichtag 31.08.2016 sind im Zeitraum von Januar bis August 2016 insgesamt 1.890 Personen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung nach Kenntnis der Ausländerbehörde freiwillig ausgereist. Zu den ausgereisten Personen nach Herkunftsland siehe Anlage 2. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 7. Wie viele Personen aus welchen Ländern erhielten davon 2016 Gelder aus den Rückkehrprogrammen GARP und REAG? Von den im Zeitraum von Januar bis August 2016 nach Antragstellung beim Flüchtlingszentrum ausgereisten 400 Personen haben 382 Personen Förderungen aus dem REAG-GARP-Programm erhalten. Von den übrigen 18 Personen, die keine REAG- GARP-Leistungen erhalten haben, stammten jeweils eine Person aus Indonesien, dem Irak, dem Iran und der Türkei sowie 14 Personen aus Syrien. Für die Rückkehrförderung des EZA werden keine REAG-GARP-Leistungen in Anspruch genommen. Die Rückkehrhilfen werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert, um eine zügige Ausreise zu ermöglichen. 8. Welche Gründe wurden für die geplante Rückkehr in das Heimatland genannt? Die Motive für die Rückkehr in das Heimatland sind vielschichtig. Als Gründe werden häufig lange Trennungszeiten von der Familie, Sorge um Familienangehörige, die ungeschützt im Heimatland oder Drittland leben, schwere Erkrankungen des Ausreisewilligen oder von Familienangehörigen im Herkunftsland sowie keine individuelle Bleibeperspektive angegeben. 9. Wie viele VZÄ sind in Hamburg mit der Umsetzung der Programme GARP und REAG beschäftigt? Wie vielen VZÄ waren es 2015, wie viele sollen es 2017 sein? Siehe Antwort zu 3. 10. Wie genau sieht das zusätzliche Hamburger Programm zur Förderung von Rückreisewilligen aus? Welcher finanzielle Betrag ist hierfür vorgesehen ? Wie viele Personen aus welchen Ländern nahmen bisher 2016 Mittel hieraus in Anspruch? Siehe Drs. 21/3105 und 21/5547. LÄNDER Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug GESAMT*) Afghanistan 16 29 35 21 17 3 17 138 Ägypten 1 1 Armenien 1 2 3 Bosnien u. Herzegowina 1 1 Benin 1 1 Gabun 1 1 Georgien 2 2 Ghana 1 1 1 3 1 1 8 Indien 1 1 Indonesien 1 1 Irak 2 11 13 19 33 15 13 7 113 Iran 3 14 13 12 15 5 4 7 73 Jordanien 1 1 Kasachstan 1 1 Libanon 4 1 5 Nigeria 1 1 Pakistan 1 1 Russland 1 1 6 3 2 5 1 19 Senegal 1 1 Somalia/Puntland 2 2 Syrien 1 8 5 14 Tunesien 1 2 3 Türkei 1 2 2 5 Ukraine 4 4 Gesamt 6 47 66 79 76 44 40 42 400 Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg Ausgereiste Personen nach Herkunftsland in der Rückkehrberatung des Flüchtlingszentrums Berichtszeitraum 1.1. bis 31.8.2016 *) Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen und nachträglich erfasster Ausreisen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten ergeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6055 3 Anlage 1 Freiwillig ausgereiste Personen nach Herkunftsland mit und ohne Inanspruchnahme der Rückkehrberatung der BIS - Berichtszeitraum 1.1. bis 31.8.2016 Länder Zahl der freiwilligen Ausreisen*) Afghanistan 98 Ägypten 1 Albanien 738 Algerien 4 Arabische Republik Syrien 6 Armenien 2 Aserbaidschan 1 Bosnien und Herzegowina 113 Georgien 4 Ghana 3 Irak 136 Iran 118 Jordanien 1 Kasachstan 1 Kosovo 137 Libanon 2 Marokko 2 Mazedonien, eh.jugosl.Republik 196 Moldau, Republik 1 Montenegro 18 Nigeria 1 Rumänien 2 Russische Föderation 18 Serbien 210 sonstige asiatische Staaten 1 Türkei 4 Turkmenistan 1 Ukraine 4 Vietnam 2 ungeklärte 65 Summe 1.890 Quelle: BIS *) Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen und nachträglich erfasster Ausreisen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten ergeben. Drucksache 21/6055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 6055ska_Text 6055ska_Anlagen 6055ska_Antwort_Anlage1 6055ska_Antwort_Anlage2