BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6058 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgaben für Senioren/-innen, Pflege und Betreuung im Hamburger Haushalt – vor allem Einzelplan 5 Im Winter des Jahres 2016 wird der Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 der Freien und Hansestadt Hamburg in der Bürgerschaft beschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der offenen Seniorenarbeit kommt in Zeiten des demografischen Wandels eine wichtige Bedeutung zu. Im Zuge der Haushaltsveranschlagung 2017/2018 werden hierfür keine Mittel gekürzt, sondern lediglich umgeschichtet. Durch die Erhöhung der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit in den Bezirken wurde der Handlungsspielraum bei der Gestaltung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit gestärkt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Im Vorbericht der Bezirksämter des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018, Abschnitt 4.4.1.1 Zuweisungen von Kosten des Aufgabenbereichs ist herauslesbar, dass die Zweckzuweisung Kosten ZZ Bauunterhaltung offene Seniorenarbeit von 2016 250.000 Euro auf 2017 153.000 Euro absinken und dann bis 2020 bei dieser Summe stagniert. Welche Summen wurden im Doppelhaushaltsjahr 2015/2016 bis zum Stichtag 01.09.2016 für die Bauunterhalterhaltung offene Seniorenarbeit beantragt und sind abgeflossen? Für die Zweckzuweisung (ZZ) Bauunterhaltung offene Seniorenarbeit wurden für die Haushaltsjahre 2015/2016 Mittel in Höhe von insgesamt rund 369.000 Euro beantragt, von denen die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) bis zum Stichtag 01.09.2016 rund 245.000 Euro den antragstellenden Bezirken zugewiesen hat. 2. Wie hoch sind die veranschlagten Zuwendungen für die einzelnen Einrichtungen der offenen Senioren/-innenarbeit im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018? Bitte die Höhe der Zuwendungen nach Jahren (2017 bis 2020), Standort der Einrichtungen, Maßnahmen oder Projekten aufschlüsseln . Zuwendungen für offene Seniorenarbeit werden durch die Bezirksämter aus Mitteln der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit und auf Grundlage der entsprechenden Globalrichtlinie (siehe Antwort zu Frage 15.) sowie von der BGV aus Mitteln der Produktgruppe 25702, Produkt Senioren, Patientenschutz, Pflege gewährt. Für die Jahre 2017 fortfolgende sind die Zuwendungen noch nicht festgelegt, die Planungen und Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 3. Warum sind keine Kosten beziehungsweise Beträge für 2014 und 2015 im Abschnitt 4.4.1.1, Vorbericht der Bezirksämter, des Haushaltsplan- Drucksache 21/6058 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 entwurfs 2017/2018 für das Produkt Kosten RZ Seniorenarbeit und Kosten ZZ Bauunterhaltung offene Seniorenarbeit aufgeführt? Siehe Erläuterung im Vorbericht der Bezirksämter zum Haushaltsplan-Entwurf 2017/ 2018. 4. Welche Kostenentwicklung hat es für die Jahre 2010 bis 2015 im Hamburger Haushalt für die Bauunterhaltung der offenen Senioren/-innenarbeit gegeben? Die Ausweisung von Kosten erfolgte erst ab 2015 mit dem ersten doppischen Produkthaushalt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). 5. Welche Kosten und Erlöse sind im Hamburger Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 für die Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige veranschlagt? Bitte auflisten nach Einzelplan, Kontenbereich, Produktgruppe, Produkt, Kennzahl, und Beträgen je Jahr (2017 bis 2020). Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 sind die Erlöse und Kosten auf Ebene der Produktgruppen nach Kontenbereichen veranschlagt sowie auf Produktebene dargestellt (siehe Drs. 21/5000). Eine weitere Detaillierung im Sinne der Fragestellung ist im Haushaltsplan-Entwurf nicht vorgesehen und ist auch nicht Grundlage der Planaufstellung , sondern erfolgt erst in der Bewirtschaftung des Haushaltsplans. Die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen ist ein wichtiger Teilbereich der gesamten pflegerischen Versorgung. Die demenzgerechte Ausgestaltung von Beratungs- und Versorgungsangeboten ist ein meist nicht speziell ausgewiesener Teil der Kosten. Innerhalb der Produktgruppe 25702 sind insbesondere die Produkte Hilfen zur Pflege und Senioren, Patientenschutz , Pflege betroffen. 6. Welche Kosten und Erlöse wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 erzielt? Siehe Antworten zu 4. und zu 5. 7. Welche Kosten und Erlöse sind im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur und -versorgung veranschlagt ? Bitte auflisten nach Projekt, Maßnahme, Sektor (ambulant, teilstationär , stationär) Einzelplan, Kontenbereich, Produktgruppe, Produkt, Kennzahl und Kosten und Erlösen je Jahr (2017 – 2020). Die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur und pflegerischen Versorgung ist ständige Aufgabe aller an der pflegerischen Versorgung Beteiligter. Dementsprechend kommen alle Kosten des Produkts Hilfe zur Pflege und große Teile der Kosten des Produkts Senioren, Patientenschutz, Pflege diesem Ziel zugute. Gleiches gilt für die Kosten der Produktgruppe Soziale Hilfen (GS), Produkt Seniorenberatung und Pflege sowie der Produktgruppe Gesundheit (GA), Produkt Gesundheitsschutz, Wohn- Pflege-Aufsicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 8. Welche Kosten und Erlöse wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 erzielt? Bitte auflisten nach Projekt, Maßnahme, Sektor (ambulant, teilstationär , stationär) und Jahr. Siehe Antworten zu 4. und zu 5. 9. Welche Kosten und Erlöse sind im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 für die Wohn-Pflege-Aufsicht veranschlagt? Bitte aufschlüsseln nach Sachund Personalkosten, Bezirk, Einzelplan, Kontenbereich, Produktgruppe, Produkt, Kennzahl und Kosten und Erlösen je Jahr. Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 sind die Erlöse und Kosten auf Ebene der Produktgruppen (hier: Produktgruppe Gesundheit (GA), Produkt Gesundheitsschutz, Wohn-, Pflegeaufsicht) nach Kontenbereichen veranschlagt sowie auf Produktebene dargestellt (siehe Drs. 21/5000). Eine weitere Detaillierung im Sinne der Fragestellung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6058 3 ist im Haushaltsplan-Entwurf nicht vorgesehen und ist auch nicht Grundlage der Planaufstellung, sondern erfolgt erst in der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes. 10. Welche Kosten und Erlöse wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 erzielt? Bitte aufschlüsseln nach Sach- und Personalkosten, Bezirk, Jahr. Siehe Antwort zu 9; die Darstellung beinhaltet auch das Haushaltsergebnis für 2015 für das Produkt Gesundheitsschutz, Wohn-, Pflegeaufsicht. Zu den Kosten und Erlösen 2016 siehe Anlage 1 zu Drs. 21/5600, Halbjahresbericht 2016. 11. Welche Planstellen sind für die Wohn-Pflege-Aufsicht in den Jahren 2017 und 2018 geplant? Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 sind die Vollzeitäquivalente auf Ebene der Produktgruppen (hier: 207.04, 211.04, 215.04, 219.04, 223.04, 227.04, 231.04) veranschlagt (siehe Drs. 21/5000). Eine weitere Detaillierung im Sinne der Fragestellung ist im Haushaltsplan-Entwurf nicht vorgesehen. 12. Wie war die Personalentwicklung in der Wohn-Pflege-Aufsicht in den Jahren zwischen 2010 und 2016? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Jahren und Vollzeitäquivalenten. Siehe Anlage. 13. Mit welchen Sach- und Personalmitteln sollen präventive Hausbesuche für ältere Menschen gemäß dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 durchgeführt werden? Bitte auflisten nach Sach- und Personalmitteln, Kontenbereich, Einzelplan, Produktgruppe, Produkt, Kennzahl und Jahr (2017 bis 2020). Die Planung für die Einführung von präventiven Hausbesuchen ist noch nicht abgeschlossen . 14. Mit welchen Sach- und Personalmitteln wurden präventive Hausbesuche für ältere Menschen von 2010 bis 2016 durchgeführt? Bitte auflisten nach Sach- und Personalmitteln und Jahren. In dem angegebenen Zeitraum wurden keine präventiven Hausbesuche durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. 15. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der offenen Senioren/-innenarbeit mit welcher Zielsetzung erreicht werden? Für die kleinräumige Planung von konkreten Angeboten der offenen Seniorenarbeit sind die Bezirksämter zuständig. Die dabei zu beachtenden Zielsetzungen und förderfähigen Maßnahmen ergeben sich aus der Globalrichtlinie zur offenen Seniorenarbeit in Hamburg, die am 1.6.2016 in Kraft getreten ist, sowie aus der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg („Amtlicher Anzeiger“ Nummer 45 vom 10.6.2016). Insbesondere der Aufbau von kleinräumigen Kooperationsstrukturen und Netzwerken, die die unterschiedlichen Potenziale und Bedarfe der Seniorinnen und Senioren im jeweiligen Sozialraum aufgreifen und zu einer daran orientierten Weiterentwicklung und Verzahnung der Angebote im Quartier beitragen, ist nunmehr förderfähig. 16. Welche Auswirkungen hat die Weiterentwicklung der Angebote auf die Anzahl der Senioren-/-innentreffs und auf die Höhe der Zuwendungen für die einzelnen Senioren-/-innentreffs? Keine. 17. Wann werden die Prüfergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen nach dem Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz wo veröffentlicht ? Drucksache 21/6058 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Veröffentlichung erfolgt, sobald Ergebnisse vorliegen, die gemäß § 17 der Wohnund Betreuungsdurchführungsverordnung aufbereitet sind. Die Veröffentlichung erfolgt gemeinsam für alle Bezirke im Internet. 18. Mit welchen Sach- und Personalmitteln soll die Aufklärung über Vorsorgemöglichkeiten zur Vermeidung von Betreuungsverfahren weiterentwickelt und das Betreuungsangebot im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 gestärkt werden? Bitte auflisten nach Kontenbereich, Produktgruppe, Produkt, Kennzahl und jeweiligem Haushaltsjahr. Die erforderlichen Sach- und Personalmittel sind mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 innerhalb der Produktgruppe 25702 im Produkt Hilfen nach dem Betreuungsrecht sowie in der Produktgruppe Hilfen nach dem Betreuungsgesetz (HB) im Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter berücksichtigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 (S tic ht ag 2 1. 09 .1 6) HH -M itt e 2 2 2 2 2 2 2 Al to na * 3, 5 3, 5 3, 5 5, 5 5, 5 4, 83 4, 83 Ei m sb üt te l 1, 8 1, 8 2, 55 1, 8 1, 8 1, 8 2 HH -N or d 2, 75 2, 75 3, 75 3 3 3 2, 5 W an ds be k ** 3, 25 3, 25 2, 75 6, 14 4, 92 4, 92 4, 8 Be rg ed or f 1, 27 1, 27 1, 27 1, 14 1, 14 1, 39 1, 39 Ha rb ur g 1, 77 1, 87 1, 87 1, 87 1, 87 1, 87 2 ** e in sc hl ie ßl ic h 2, 64 A sk le pi os -R üc kk eh re r i n de n Ja hr en 2 01 3 un d 20 14 so w ie 1 ,6 4 in d en Ja hr en 2 01 5 un d 20 16 * ei ns ch lie ßl ic h 2, 0 As kl ep io s- Rü ck ke hr er in d en Ja hr en 2 01 3 bi s 2 01 6 VZ Ä- Is t Pe rs on al en tw ic kl un g 20 10 -2 01 6 in d er W oh n- , P fle ge au fs ic ht . Q ue lle : A ng ab en d er B ez irk sä m te r Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6058 5 Anlage 6058ska_Text 6058ska_Anlage Tabelle1