BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6059 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgaben für Senioren/-innen, Pflege und Betreuung im Hamburger Haushalt – Vor allem Einzelplan 5 (II) Im Winter des Jahres 2016 wird der Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 der Freien und Hansestadt Hamburg in der Bürgerschaft beschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zum Abschnitt 4.2.2.2.4 Kennzahlen der Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung ergibt sich folgende Frage zu den Kennzahlen 4 – 8: Welche Einrichtungen sind mit teilstationären Pflegehilfen gemeint? Bitte die konkreten Einrichtungen, und Standorte auflisten. Die Kennzahlen 4 – 8 weisen die monatsdurchschnittliche Anzahl von Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern aus, die Hilfen zur Pflege in Tages- und Kurzeitpflegeeinrichtungen erhalten. Damit ist keine Festlegung auf konkrete Einrichtungen und Standorte verbunden. 2. Zum Abschnitt 4.2.2.2.4 Kennzahlen der Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung ergibt sich folgende Frage zu den Kennzahlen 9 – 11: Welche konkreten Einrichtungen sind hier als stationäre Pflegehilfen benannt? Bitte die konkreten Einrichtungen, Standorte nennen. Siehe Antwort zu 1. 3. Welche Kosten und Erlöse sind für die Pflegestützpunkte und Beratungszentren für Senioren/-innen im Haushaltsplan-Entwurf für 2017/ 2018 veranschlagt? Wie haben sich die Kosten und Erlöse in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt? Bitte nach Einrichtung, Standort, Personalund Sachkosten und Jahr aufschlüsseln. Eine Ausweisung von Erlösen und Kosten erfolgte erst mit dem ersten doppischen Produkthaushalt 2015/2016 der Bezirksämter. Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 sind die Erlöse und Kosten auf Ebene der Produktgruppen (hier: PG 207.04, 211.04, 215.04, 219.04, 223.04, 227,04, 231.04) nach Kontenbereich veranschlagt sowie auf Produktebene dargestellt (siehe Drs. 21/5000). Eine weitere Detaillierung im Sinne der Fragestellung ist im Haushaltsplan-Entwurf nicht vorgesehen und ist auch nicht Grundlage der Planaufstellung, sondern erfolgt erst in der Bewirtschaftung des Haushaltsplans . 4. Zum Abschnitt 4.2.2.2.4 Kennzahlen der Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung ergibt sich folgende Frage zu Kennzahl 20: Die Anzahl der Pflegemängel hat seit 2015 etwas zugenommen. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Weshalb wird nicht die vollständige Beseitigung von schweren Pflegemängeln angestrebt? Drucksache 21/6059 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sowohl die prozentuale Kennzahl als auch die absolute Zahl sind bereits gesunken. Die Anzahl von höhergradigen Dekubitalgeschwüren hat in Hamburg einen sehr niedrigen Stand erreicht. Weitere Verringerungen sind nur noch sehr schwer zu erreichen, weil diese Schäden in bestimmten pflegerischen Situationen sehr schwer zu vermeiden sind. Der im Haushaltsplan für die Jahre 2017 bis 2020 ausgewiesene Planwert ist entsprechend so zu verstehen, dass die Verhältniskennzahl höchstens 0,5 Prozent betragen soll. 5. Zum Abschnitt 4.2.2.2.4 Kennzahlen der Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung ergibt sich folgende Frage zu Kennzahl 21: Welche Betreuungsvereine sind gemeint? Bitte die konkreten Einrichtungen, Standorte und damit verbundenen Maßnahmen und Summen nennen/ auflisten. Es sind die Betreuungsvereine gemeint, die im Internet unter http://homepage.hamburg.de/hamburgerbetreuungsvereine zu finden sind. Für die Jahre 2017 fortfolgende sind die Zuwendungen noch nicht festgelegt, die Planungen und Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Bezüglich des Abschnitts 4.2.2.2.5 Kosten und Erlöse der Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung ergibt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen und Einrichtungen mit welchen Erlösen und Kosten für die Jahre 2014 bis 2020 für das aufgeführte Produkt Senioren, Patientenschutz, Pflege (starke Abnahme der Erlöse 2017 – 2020) veranschlagt sind (bitte eine detaillierte Auflistung). Die Ausweisung von Kosten und Erlösen erfolgte erst ab 2015 mit dem ersten doppischen Produkthaushalt der BGV. Zudem sind im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 Erlöse und Kosten auf Ebene der Produktgruppen nach Kontenbereichen veranschlagt sowie auf Produktebene dargestellt (siehe Drs. 21/5000). Eine weitere Detaillierung im Sinne der Fragestellung ist im Haushaltsplan-Entwurf nicht vorgesehen und ist auch nicht Grundlage der Planaufstellung, sondern erfolgt erst in der Bewirtschaftung des Haushaltsplans. Zur Entwicklung der Erlöse in dem genannten Produkt siehe Stellungnahme des Gesundheitsausschusses Drs. 21/7000 Band 3. 7. Bezüglich des Abschnitts 4.2.2.2.6 Vollzeitäquivalente der Produktgruppe 25702 Senioren, Pflege und Betreuung ergibt sich die Frage, warum die Anzahl der VZÄ seit 2014 bis 2019 kontinuierlich abnimmt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den darauf fußenden steigenden Bedarfen und Aufgaben. Im Gesundheitsausschuss am 02.09.2016 antwortete der Senat, dass eine Konsolidierung im Personalbereich der Hintergrund wäre, zudem sei eine Stelle etwa im Zentralbereich veranschlagt worden. a. Welche Konsolidierung ist gemeint? Siehe Drs. 21/5821. b. Warum wurde die genannte Stelle auf den Zentralbereich veranschlagt ? Siehe Stellungnahme des Gesundheitsausschusses Drs. 21/7000 Band 3. Der dort genannte Effekt betrifft die Produktgruppe 25702 im Umfang etwa einer halben Vollkraft . Zusätzlich sind im Zuge einer statistischen Bereinigung alle VZÄ für Interessenvertretungen ab 2017 ebenfalls in der Produktgruppe 25601 nachgewiesen worden.