BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/606 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Mehrere Hundert Millionen zusätzlich für Flüchtlinge in Hamburg? Der rasant angestiegene Zustrom an Flüchtlingen führt auch in Hamburg zu einem großen finanziellen Ressourcenbedarf. Im September 2014 genehmigte die Bürgerschaft dem Senat per Nachtragshaushalt1 rund 148 Millionen Euro Mehrbedarfe für Sach- und Personalkosten, unter anderem für fast 150 neue Stellen in der Schulbehörde, sowie für Investitionen in neue Unterkünfte , sodass der „Flüchtlingsetat“ im Gesamtjahr auf etwa 299 Millionen Euro anstieg. Die Finanzierung erfolgte vor allem durch die Absenkung von Rückstellungen und Zinsausgabeansätzen. Der Bericht des Senats über die Haushaltsentwicklung im 1. Quartal 20152 deutet darauf hin, dass die veranschlagten Mittel im Haushaltsplan 2015 ebenfalls nicht ausreichen, da die Flüchtlingszahlen weiterhin steigen. So lag die durchschnittliche Anzahl der Transferleistungsempfänger nach dem AsylbLG Ende März mit 12.971 bereits deutlich über dem Planwert. Die durchschnittliche Belegung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) lag mit 3.861 Personen mehr als dreimal so hoch im Vergleich zum Plan. Der aktuelle Haushaltsplan basiert also auf viel zu niedrigen Vorgaben. Eine Nachtragsdrucksache ist dementsprechend in Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die bürgerschaftliche Ermächtigung bezieht sich, nach Kontenbereichen differenziert, auf die jeweilige Produktgruppe und damit auf eine Summe von Leistungen, siehe Drs. 21/443. Anteilige Haushaltsansätze, die Kosten für Flüchtlinge betreffen, sind nachrichtlich nur dann gesondert im Haushaltsplan ausgewiesen, wenn sich das Produkt beziehungsweise die Darstellung als wesentliche gesetzliche Leistung ausschließlich auf Flüchtlinge bezieht. Es ist vorgesehen, im Rahmen der vorgesehenen Mehrbedarfsdrucksache, die von den zuständigen Behörden derzeit erarbeitet wird, eine Neuberechnung der Kosten für Flüchtlinge (Investitionen, Betriebskosten, Verwaltungskosten ) pro Jahr entsprechend der Darstellung in der Anlage 5 zur Drs. 20/12697 vorzunehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Betriebskosten und Investitionen beim Thema Flüchtlinge sind über diverse Einzelpläne verteilt und somit nur schwer nachvollziehbar. Es bedarf deshalb zunächst einer Übersicht. 1 Drs. 20/12697. 2 Drs. 21/521. Drucksache 21/606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie hoch sind die derzeitigen Ansätze beim Thema Flüchtlinge im Haushaltsplan 2015? Bitte sinnvoll und übersichtlich wie in der Tabelle 3 auf Seite 59 der Drs. 20/12697aufschlüsseln. Unterbringung: - ZEA: Im Einzelplan 8.1 sind im Aufgabenbereich 274 „Einwohner-Zentralamt“ in der Produktgruppe 274.03 „Ausländerangelegenheiten“ Kosten für den Personenkreis der Flüchtlinge nicht gesondert veranschlagt. - Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB): Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ Kosten für den Personenkreis der Flüchtlinge im Zusammenhang mit der Erstversorgung nicht gesondert veranschlagt. - Folgeunterbingung: Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ die Kosten für die Unterbringung für den Personenkreis der Flüchtlinge nicht gesondert veranschlagt. Gesetzliche Leistungen: - § 2 und § 3 AsylbLG: Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung“ Kosten für den Personenkreis der Flüchtlinge nachrichtlich im Produkt „Hilfen nach dem AsylbLG“ in Höhe von 87.125.000 Euro veranschlagt . Die anteiligen Kosten nach § 2 und § 3 AsylbLG werden im Haushaltsplan bei den wesentlichen gesetzlichen Leistung nachrichtlich dargestellt. - Hilfe zur Erziehung (HzE): Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ Kosten für den Personenkreis der Flüchtlinge im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung nicht gesondert veranschlagt. - Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung“ bei dem Produkt „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ Kosten für den Personenkreis der Flüchtlinge nicht gesondert veranschlagt. Die anteiligen Kosten nach § 2 AsylbLG werden bei den wesentlichen gesetzlichen Leistung nachrichtlich dargestellt. Schule: Im Einzelplan 3.1 sind die auf Flüchtlinge bezogenen Kosten für Basisklassen, IVK, ZEA-Lerngruppen, VJM und BVJM nicht gesondert veranschlagt. Flankierende Leistungen: Flankierende Leistungen zur Integration von Flüchtlingen sind weder im Einzelplan 4 noch im Einzelplan 5 gesondert veranschlagt. b. Einen Teil der Finanzierung übernimmt der Bund. Wie hoch sind die entsprechenden Erlösansätze im Haushaltsplan 2015? Erlöse aus Erstattungen des Bundes für Kosten durch Flüchtlinge sind im Haushaltsplan 2015 nicht gesondert veranschlagt. 2. Die Anmerkungen im Bericht des Senats über die Haushaltsentwicklung im 1. Quartal 2015 weisen auf notwendige Kennzahlenänderungen und daraus resultierende Mehrbedarfe beim Thema Flüchtlinge hin. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/606 3 a. Welche Kennzahlen mit jeweils welchen Werten für 2015 liegen den jeweiligen Kostenansätzen im Haushaltsplan 2015 aktuell zugrunde ? Unterbringung: - ZEA: Einzelplan 8.1, Kennzahlen B_274_03_004, B_274_03_005, B_274_03_008 – B_274_03_012 im Aufgabenbereich 274 „Einwohner-Zentralamt“ in der Produktgruppe 274.03 „Ausländer-angelegenheiten“. - LEB: Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ für den Personenkreis der Flüchtlinge im Zusammenhang mit der Erstversorgung keine gesonderten Kennzahlen vorhanden. - Folgeunterbingung: Einzelplan 4, Kennzahlen B_253_03_010, B_253_03_014, B_253_03_015 im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“. Gesetzliche Leistungen: - § 2 und § 3 AsylbLG: Einzelplan 4, Kennzahlen B_253_02_011, B_253_02_016, B_253_02_021 im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung “. - HzE: Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ für den Personenkreis der Flüchtlinge im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung keine gesonderten Kennzahlen vorhanden. - BuT: Im Einzelplan 4 sind im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der Produktgruppe 253.02 „Hilfen zur Existenzsicherung“ für den Personenkreis der Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket keine gesonderten Kennzahlen vorhanden . Schule: Im Einzelplan 3.1 sind für den Personenkreis der Flüchtlinge keine gesonderten Kennzahlen enthalten. Flankierende Leistungen: Einzelplan 4, Kennzahlen B_255_03_001 – B_255_03_005 im Aufgabenbereich 255 „Arbeit und Integration“ in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft .“ Im Einzelplan 5 sind keine gesonderten Kennzahlen für flankierende Leistungen für den Personenkreis der Flüchtlinge enthalten. b. Mit welchen Werten ist jeweils nach aktuellem Stand tatsächlich zu rechnen? c. Welche Mehrbedarfe für das Jahr 2015 sind bei Zugrundelegung der neuen Kennzahlenwerte jeweils erforderlich? Die Planungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen, im Übrigen siehe Drs. 21/443. 3. Die eventuellen Mehrbedarfe müssen durch Mehrerlöse oder Umschichtungen innerhalb des Haushalts gegenfinanziert werden. Drucksache 21/606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a. Sind die unter 1. b. erfragten Erlösansätze noch aktuell? Mit welchen Bundeserlösen ist in diesem Jahr tatsächlich zu rechnen? Wie hoch sind die jeweiligen erwarteten Mehrerlöse? Bitte nach einzelnen Erlösarten aufschlüsseln. b. Wie soll die Gegenfinanzierung der Mehrbedarfe darüber hinaus erfolgen? Siehe Drs. 21/443. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst. 4. Gibt es aktuell Anträge auf Stellenneuschaffungen aus den Einzelplänen inklusive der Bezirke? Wenn ja, aus welchem Einzelplan, aus welchen Bezirken und in welchem Umfang? Über im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen erforderliche Stellenneuschaffungen wird im Rahmen der beabsichtigten Drucksache entschieden. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und zu 3. 5. Laut Drs. 20/12697, Seite 59, verursacht ein in Hamburg ankommender Flüchtling mindestens 7.526 Euro laufende Kosten pro Jahr. Sind in diesem Wert auch die Abschreibungen auf die Investitionen miteingerechnet oder handelt es sich hier um eine kamerale Berechnung? Von welchem Wert geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aktuell aus? Entsprechend der Darstellung in Drs. 20/12697 enthält die Summe von 7.526 Euro laufende Kosten pro Jahr nur zahlungswirksame Bestandteile, Abschreibungen sind nicht enthalten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.