BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6065 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Vorfall in Santa Fu – Hat sich der Fall für den Senator erledigt? Seitdem am 16. August 2016 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel ein anonymer Hinweis auf eine mögliche Geiselnahme gefunden wurde, wurden Durchsuchungen auf dem Gelände der JVA und der Sozialtherapeutischen Anstalt durchgeführt. Zudem wurden in der Nacht von Freitag, den 19. August auf Samstag, den 20. August 2016 zwei Knallgeräusche und verdächtiger Geruch wahrgenommen, woraufhin die Polizei hinzugezogen wurde . Bis zum 23. August 2016 dauerten schließlich die umfangreichen Durchsuchungen an, wobei keine Waffen, Munition oder Anhaltspunkte für eine Geiselnahme gefunden wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass Inhaftierte und Sicherungsverwahrte unter Verschluss genommen worden sind? Wenn ja, wer hat dazu auf welcher Grundlage eine Entscheidung getroffen ? Wenn ja, wie viele Inhaftierte und wie viele Sicherungsverwahrte wurden wie lange unter Verschluss genommen? 2. Gab es Abweichungen vom normalen Anstaltsbetrieb? Wenn ja, welche? 3. Ist es zutreffend, dass Personenuntersuchungen von Inhaftierten durchgeführt worden sind? Wenn ja, wurden während dieser Untersuchungen Entkleidungen und/ oder Fesselungen vorgenommen? Wenn ja, bei wie vielen Inhaftierten? 4. Wurden Inhaftierte in gesonderte Bereiche verlegt? Wenn ja, wie viele Inhaftierte, wie lange, in welche Bereiche und warum? Die Maßnahme betraf 362 Strafgefangene und 24 Sicherungsverwahrte. Rechtsgrundlage für die Strafgefangenen war § 19 Absatz 3 Ziffer 2 HmbStVollzG. Rechtsgrundlage für die Sicherungsverwahrten war § 20 Absatz 2 Satz HmbS- VVollzG. Untersuchungen gemäß § 57 HmbStVollzG beziehungsweise § 53 HmbSVVollzG sind in diesem Zusammenhang nicht erfolgt. In der JVA Fuhlsbüttel wurden ein Strafgefangener am 17. August 2016 und ein weiterer Strafgefangener am 18. August 2016 unter Anordnung besonderer Sicherungs- Drucksache 21/6065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 maßnahmen auf die Beobachtungs- und Sicherungsstation verlegt, weil aufgrund ihres jeweiligen Verhaltens insbesondere die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen gegeben war. Die Anordnungen konnten am 22. August 2016 wieder aufgehoben werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5643. 5. Wurden die Durchsuchungen mit Schusswaffen in allen Zellen durchgeführt ? Nein. 6. Wie viele Zellen wurden durchsucht? Sind durch die Durchsuchung Schäden entstanden? Wenn ja, bitte die Art der Schäden und finanziellen Folgen der Wiederherstellung darstellen. Es wurden alle 386 mit Gefangenen beziehungsweise Sicherungsverwahrten belegten Hafträume beziehungsweise Zimmer durchsucht. Dabei sind nach derzeitigem Stand ein HDMI-Kabel (Wert: 6,98 Euro) sowie ein Konsolenspiel (Wert: 34,99 Euro) beschädigt worden. Es wird Schadensersatz geleistet. Darüber hinaus haben einige Gefangene beklagt, dass Elektrogeräte nunmehr insbesondere Kratzer am Gehäuse aufweisen würden. Die entsprechenden Überprüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 7. Welche konkreten Beschwerden äußerte der in der Pressemitteilung des Senats erwähnte Inhaftierte und stehen diese in einem Zusammenhang mit dem Einsatz der Spezialeinheit beziehungsweise gab es Anzeichen auf eine körperliche Einwirkung auf den Inhaftierten? Der Gefangene klagte unmittelbar nach dem Einsatz der Spezialeinheit der Polizei insbesondere über Herzrasen. Anzeichen einer körperlichen Einwirkung auf den Inhaftierten durch den Einsatz der Spezialeinheit der Polizei wurden von den Bediensteten der Revisionsgruppe Justizvollzug nicht festgestellt. 8. Wie viele Inhaftierte wurden verletzt? Gab es Ärzte vor Ort? Wenn ja, wie viele und wurden Inhaftierte vor Ort behandelt? Weder in der Sozialtherapeutischen Anstalt noch in der JVA Fuhlsbüttel wurden Gefangene oder Sicherungsverwahrte verletzt. Der Anstaltsarzt war zu den üblichen Dienstzeiten zur regulären medizinischen Versorgung der Insassen in der Anstalt. Bei dem Einsatz der Spezialeinheit der Polizei am 20. August waren standardmäßig Rettungssanitäter und ein Notarzt vor Ort. 9. Wurden, abweichend von Waffen oder Munition, unerlaubte Gegenstände während der Durchsuchungen gefunden? Wenn ja, welche und wo genau? Siehe Drs. 21/6020. 10. Wurden im Rahmen der Durchsuchungen in den Zellen sonstige verdächtige Entdeckungen gemacht? Wenn ja, welche und wo genau? Nein. 11. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Vorfall? Welche Maßnahmen wird der Senat wie umsetzen? Die zuständige Behörde arbeitet in einem fortlaufenden Prozess unter Einbeziehung praktischer Erfahrungen an der Analyse von Optimierungsmöglichkeiten und der Verbesserung des Sicherheitskonzeptes. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6065 3 12. Wie viele männliche und wie viele weibliche Justizvollzugsbedienstete haben in den Jahren 2011 bis 2016 Sicherungsverwahrte in gerichtliche Verhandlungen begleitet? Die erfragten Daten werden sowohl in der JVA Fuhlsbüttel als auch in der Sozialtherapeutischen Anstalt nicht erfasst. Für die Beantwortung müssten daher alle Gefangenenpersonalakten der Sicherungsverwahrten händisch ausgewertet werden. Diese Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.