BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/607 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: JUS-IT (III) – Aktueller CSC-Bericht CSC erstellt auf Grundlage der Drs. 19/8678 sowie 20/269 jährliche Projektberichte zu JUS-IT. Diese sind in den Jahren 2012 und 2013 jeweils gegen Jahresende der Bürgerschaft vorgelegt worden. Gemäß Drs. 20/14546 „wurde (der aktuelle Bericht) Ende 2014 fertiggestellt und als Entwurf übergeben.“ Diese Entwurfsfassung befände sich (mit Stand 10.02.2015) noch in der Endredaktion.1 In Drs. 21/348 antwortete der Senat auf eine entsprechende Nachfrage, CSC habe dabei „nur redaktionelle Änderungen vor(genommen)“, jedoch keine inhaltlichen. Zugleich suggeriert die Antwort vor dem Hintergrund der Fragestellung, die besagte Endredaktion sei ausschließlich durch CSC erfolgt.2 Aus Drs. 21/501 folgt nunmehr, dieser mit „redaktionellen Änderungen“ versehene Bericht sei bereits am 02.02.2015 wieder an die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise BASFI übersandt , in den folgenden Tagen „geprüft“ und bis zum 16.02.2015 „finalisiert“ worden.3 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Erstellung der Berichte des Unternehmens CSC zur Bewertung des Projektstatus des Projektes JUS-IT zu verschiedenen Projektmerkmalen beginnt mit einem Auftaktgespräch mit der Projektleitung. Im Anschluss an das Auftaktgespräch erfolgen Interviews mit verschiedenen Projektbeteiligten und Projektpartnern sowie die Auswertung von Unterlagen. So werden Berichtsentwürfe für Kapitel erstellt, in denen die Bestandsaufnahme weitgehend abgeschlossen wurde, während parallel dazu Auswertungen für andere Berichtsbereiche (zum Beispiel „Status Projektkosten“) stattfinden. Für den Berichtsteil „Status Geschäftsziele“ liefert außerdem das Projekt die Einschätzungen der fachlichen Leitstelle zur Erfüllung der Geschäftsziele, die CSC plausibilisiert. Außerdem ergeben sich Änderungen in den Textentwürfen, wenn CSC zum Zeitpunkt der Formulierung der Entwürfe bestimmte Fakten zur Einschätzung noch nicht vorgelegen haben, die später nachgeliefert wurden. Die Berichtsentwürfe enthalten vom ersten bis zum finalen Entwurf insoweit laufend Ergänzungen und Änderungen, die von CSC aufgrund der fortschreitenden Aktualisierung von Informationen vorgenommen werden. Aufgrund dieses Vorgehens wird die Anzahl der Entwürfe nicht systematisch erfasst. Die Endredaktion umfasst auch die Prüfung auf formale beziehungsweise redaktionelle Änderungen bis ein Bericht durch den Auftraggeber final abgenommen ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/14546. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 8. in Drs. 21/348. 3 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 7. in Drs. 21/501. Drucksache 21/607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Gemäß Drs. 20/11970 war der Einsatz von CSC zur Erstellung des Projektberichts 2014 „für den Herbst vorgesehen“.4 Wann genau hat dieser Einsatz von CSC begonnen? Jeweils wann genau wurde der Einsatz a. hinsichtlich Datenaufnahme vor Ort (Interviews, Analyse von Dokumenten et cetera) sowie b. hinsichtlich Fertigstellung des ersten Berichtsentwurfs beendet? 2. Wann genau wurde der Bericht der Freien und Hansestadt Hamburg erstmalig von CSC vorgelegt beziehungsweise wann genau wurde der erste Entwurf 2014 an die Freie und Hansestadt Hamburg übergeben1? a. Wie oft und jeweils wann genau wurde der Bericht zwischen diesem Zeitpunkt und dem 02.02.2015 zur weiteren Überarbeitung oder anderen Zwecken vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg zurückgeschickt? b. Was war dabei jeweils Anlass sowie Begründung des Zurücksendens ? c. Wie viele Änderungen circa welchen Umfangs wurden an dem Bericht im besagten Zeitraum durch jeweils wen vorgeschlagen? Was genau wurde in jeweils welcher Weise geändert? Der Einsatz von CSC hat am 25. September 2014 begonnen. Die Datenaufnahme wurde am 15. Dezember 2014 beendet. Ein Berichtsentwurf wurde am 17. Dezember 2014 vorgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie häufig sind die beiden Berichte, die jeweils Ende 2012 und Ende 2013 vorgelegt wurden, zwischen Vorlage des ersten Entwurfs und der endgültigen Fassung zurückgeschickt und wieder vorgelegt worden? Welcher Zeitraum lag jeweils zwischen Vorlage des ersten Entwurfs und finaler Fassung? 4. Handelt es sich bei dem am 02.02.2015 an die Freie und Hansestadt Hamburg übersandten Bericht um eine von CSC bereits abschließend überarbeitete Fassung? Wenn nein, inwiefern nicht? a. Wie viele „redaktionelle Änderungen“ wurden noch bis zum 16.02.2015 durch CSC vorgenommen? b. Warum ist in Drs. 20/14546 davon die Rede, die (noch 2014 vorgelegte ) „Entwurfsfassung“ befände sich zum damaligen Zeitpunkt (10.02.2015) noch in der Endredaktion? Die Zeiträume zwischen erster Vorlage und finaler Fassung umfassten  2012, 1. Bericht: 5. Februar 2012 bis 27. Februar 2012,  2012, 2. Bericht: 8. Oktober 2012 bis 1. November 2012,  2013, 3. Bericht: 29. November 2013 bis 17. Dezember 2013. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Worauf genau mussten die „redaktionellen Änderungen“ des am 02.02.2015 vorgelegten Berichts noch „geprüft“ werden? Auf Übereinstimmung mit den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer CSC vorgenommen Abstimmungen, siehe Vorbemerkung. Im Übrigen erfolgte eine abschließende formale Qualitätssicherung. 4 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3.a. in Drs. 20/11970. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/607 3 a. Wer nahm diese Prüfung vor? Die Projektleitung. b. Wann genau war diese Prüfung abgeschlossen? Am 16. Februar 2015. c. Durch wen wurde der Bericht in welchem Zeitraum in welcher konkreten Form „finalisiert“3? Die Finalisierung bestand darin, dass die Projektleitung den Bericht im Zeitraum vom 2. Februar 2015 bis 16. Februar 2015 qualitätssichernd geprüft hat, um die förmliche Abnahme der Leistung gegenüber der Auftragnehmerin vorzubereiten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.