BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6072 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 20.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Jugendberufsagenturen in Hamburg Nach Darstellung des Hamburger Instituts für berufliche Bildung (HIBB) besteht die Aufgabe der Jugendberufsagenturen unter anderem in folgenden Punkten: - An der Schnittstelle von Schule und Beruf erhalten junge Menschen Unterstützung , um schnell und sicher auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. - Alle schulpflichtigen Jugendlichen werden so lange aktiv angesprochen, bis sie eine Ausbildung beziehungsweise Arbeit aufgenommen haben. - Beratung für Schülerinnen und Schüler der Sek II, die die Schule abbrechen . - Systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung der beteiligten Akteure. - Direkter Informationsaustausch und gemeinsames Fallmanagement sichern jungen Menschen ohne Umwege die Integration in Ausbildung und Arbeit. - Institutionenübergreifende Planung und Abstimmung der Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, Ausbildung sowie Absicherung des Ausbildungserfolges . - Die verbesserte berufliche Integration junger Menschen trägt zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr wurden in den Jahren 2015 und 2016 durch die Jugendberufsagenturen jeweils betreut? In Bezug auf die Betreuung von Jugendlichen in der Agentur für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und somit auch für die Jugendberufsagentur werden die Bewerberinnen und Bewerber in sogenannten Berichtsjahren gezählt. Dies beginnt am 01.10. eines Jahres und endet im folgenden Jahr am 30.09. Im Berichtsjahr 2014/2015 wurden 9.152 Bewerberinnen und Bewerber bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz aktiv unterstützt und betreut. Seit dem 01.10.2015 bis August 2016 sind 8.902 Bewerberinnen und Bewerber in der Betreuung der Berufsberatung. Zur Gesamtzahl „Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften im Alter von 15 bis unter 25 Jahren“ (Jugendliche im Rechtskreis SGB II, Betreuung durch Jobcenter) siehe Anlage. Drucksache 21/6072 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Jugendliche wurden in den Bereichen AvM-Dual, BVJ-M und VJ-M durch die Jugendberufsagenturen betreut? Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr für Migranten (BVJ-M) sind Jugendliche mit sicherem Aufenthaltsstatus oder Zugewanderte aus EU-Staaten, Nicht-EU-Staaten sowie außereuropäischen Staaten. Schülerinnen und Schüler des Vorbereitungsjahres für Migranten (VJ-M) sind ausschließlich solche Jugendliche ohne Aufenthaltstitel. Diese erhielten in der Vergangenheit bis zur Novellierung des Asylbewerber-Leistungsgesetzes keine Arbeitserlaubnisse und waren daher für Leistungen nach SGB II/SGB III nicht anspruchsberechtigt. Sie zählten daher nicht zum Beratungsklientel der JBA. Die nach SGB II/SGB III leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler aus den auslaufenden Bildungsgängen BVJ-M und VJ-M wurden bisher durch die Schulen direkt an die JBA gemeldet. Zur Anzahl der Jugendlichen, die durch die JBA betreut werden, siehe Antwort zu 1. Da das Merkmal Flüchtling mit dem Aufenthaltsstatus und der Arbeitserlaubnis in der JBA nicht erfasst wird, können darüber hinaus keine statistischen Angaben zu den Fallzahlen aus dem Bildungsgängen BVJ-M und VJ-M gemacht werden. Mit der Einführung von AvM-Dual als Regelsystem ab Februar 2016 werden die Jugendlichen dieses Bildungsgangs im Übergang Schule – Beruf systematisch erfasst und den zuständigen Partnern in den bezirklichen Standorten der Jugendberufsagentur regelhaft zugeleitet. Derzeit besuchen 2.197 Jugendliche das Angebot AvM-Dual (Stand 22. September 2016). In der Pilotphase AvM-Dual seit August 2014 wurden ebenfalls alle Schülerinnen und Schüler regelhaft erfasst. 141 Jugendliche aus den vier Pilotschulen AvM-Dual, die im August 2014 erstmals in diesem Bildungsgang starteten, wurden im Sommer 2016 in einem geregelten Verfahren durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendberufsagentur betreut. 3. Wie unterscheidet sich die Betreuung von Jugendlichen in den Bereichen AvM-Dual, BVJ-M und VJ-M durch die Jugendberufsagenturen von der Betreuung von Jugendlichen im allgemeinen Schulbetrieb? Die Beratung der Jugendlichen in der JBA erfolgt grundsätzlich individuell nach den persönlichen Anliegen. Es gibt keine Unterscheidung in der Beratung hinsichtlich der bestehenden Bildungsgänge. Die Beratung in der JBA baut in der Regel auf der Vorarbeit in den schulischen Bildungsgängen auf. Hierzu gehören Schnuppertage, Praktika , Bewerbungstraining, die Erstellung von Bewerbungsunterlagen et cetera. Die Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs AvM-Dual werden in der Jugendberufsagentur durch ein spezialisiertes Team der Agentur für Arbeit, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über spezielle Sprachkenntnisse sowie eine spezielle Expertise im Hinblick auf den jeweiligen Sprach- und Aufenthaltsstatus verfügen, versorgt . Für die ersten Abgängerinnen und Abgänger aus dem Piloten des Bildungsgangs AvM-Dual wurde im Frühjahr 2016 ein entsprechend dem Bildungsgang AvDual eng mit der Jugendberufsagentur verzahnter Ablauf zum Übergangsmanagement erprobt. Einbezogen waren hier auch die besonders in der Beratung von Flüchtlingen geschulten Berufsberaterinnen und Berufsberater der Arbeitsagentur, die für die Schülerinnen und Schüler vor Ort in den Pilotschulen eine Erstberatung angeboten haben. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie stellen die Jugendberufsagenturen beziehungsweise die Schulen sicher, dass gemäß dem Auftrag tatsächlich jeder junge Mensch Unterstützung erhält? Siehe Drs. 20/12733 und Drs. 21/2894. 5. Gibt es Wartelisten bei den Jugendberufsagenturen? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6072 3 6. Sind den zuständigen Behörden Fälle bekannt, in denen aufgrund von Überlastung der Jugendberufsagenturen eine Betreuung von Jugendlichen nicht oder nur verzögert erfolgen kann? Wenn ja: In wie vielen Fällen ist das in den Jahren 2015 und 2016 jeweils geschehen und was unternimmt der Senat zur Verbesserung dieser Situation? Nein, den zuständigen Behörden sind keine derartigen Fälle bekannt. 7. Wie viele und welche Standorte haben die Jugendberufsagenturen? Es gibt in jedem der sieben Hamburger Bezirke einen Standort der Jugendberufsagentur . Im Übrigen siehe: http://www.jba-hamburg.de/Kontakt-9. 8. Sind Umstrukturierungen oder Veränderungen bei den Jugendberufsagenturen geplant? Wenn ja: bitte ausführen. Nein. Die Jugendberufsagentur wird derzeit evaluiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Jobcenter Hamburg, Freie und Hansestadt Ausgewählte Berichtsmonate Bestand PERS im Alter von 15 bis unter 25 Jahren 1 Jan 15 23.892 Feb 15 24.149 Mrz 15 24.626 Apr 15 24.708 Mai 15 24.788 Jun 15 24.935 Jul 15 24.984 Aug 15 24.487 Sep 15 24.232 Okt 15 23.954 Nov 15 23.917 Dez 15 23.848 Jan 16 24.041 Feb 16 24.547 Mrz 16 24.893 Apr 16 25.166 Mai 16 25.335 Erstellungsdatum: 21.09.2016, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 232530 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsmonat Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt „Hinweise_Revision“. Bestand an Personen (PERS) in Bedarfsgemeinschaften im Alter von 15 bis unter 25 Jahren Drucksache 21/6072 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 6072ska_text 6072ska_Antwort_Anlage