BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6073 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wird der Senat 3.000 m2 zusätzliche Schulflächen in Lurup um jeden Preis verkaufen? An der Luruper Hauptstraße im Bezirk Altona wird, in unmittelbarer Nähe zum gemeinsamen Schulgrundstück der Grundschule Luruper Hauptstraße und der Stadtteilschule Lurup, ein neues (die bisherigen drei Standorte zusammenfassendes) Schul-Hauptgebäude für die Stadtteilschule Lurup entstehen . In einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 7. September 2016 wurden die Anwohner über den Stand der Planung durch Architekten, Vertreter der Schul- und der Finanzbehörde, Abteilung Schulbau Hamburg (SBH) sowie Bezirksamtsvertreter in Kenntnis gesetzt. Eine 3.201m2 große Teilfläche des Flurstücks Nummer 5494, direkt angrenzend an das zu bebauende Gelände, befindet sich zur Zeit im Besitz der Stadt Hamburg und soll laut Drs. 20-2623, entgegen einem anders lautenden Antrag der Bezirksversammlung Altona, nun veräußert werden. Vertreter von Schulbehörde und SBH konnten dazu auf der Veranstaltung keine Auskunft geben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Stadtteilschule Lurup, die derzeit noch auf drei Standorte verteilt ist, wird am Hauptstandort der Schule an der Luruper Hauptstraße zentralisiert, um günstige Voraussetzungen für moderne pädagogische Konzepte zu schaffen und die Schule mit zeitgemäßen Räumlichkeiten auszustatten. Dafür ist ein Erweiterungsbau auf der Fläche des Stadions des Luruper Sportvereins an der Flurstraße geplant. Insgesamt investiert die Freie und Hansestadt Hamburg rund 36,5 Millionen Euro in den Neubau. Um auch einen ansprechenden großen Außenbereich herstellen zu können, ist die ursprünglich für die Schule eingeplante Grundstücksfläche im letzten Jahr bereits um gut 9.000 m² erweitert worden, sodass dort zusammen mit den bezirklichen Einrichtungen ein Campus entsteht, der in räumlichem Umfang und Konzeption modernsten Anforderungen genügt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für wie viele Züge und daraus resultierend für wie viele Schülerinnen und Schüler ist das neue Gebäude geplant? Das Schulgebäude ist für die sechszügige Sekundarstufe I der Stadtteilschule Lurup mit maximal 900 Schülerinnen und Schülern geplant. Drucksache 21/6073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Raumanforderungen laut Musterflächenprogramm der Schulbehörde ergeben sich daraus (ausgedrückt in Anzahl der Räume und Quadratmeter pro Schüler)? Gemäß Musterflächenprogramm (MFP) sind bei Neubauten für eine sechszügige Sekundarstufe I insgesamt bis zu 6.600 m² Hauptnutzfläche mit 36 Klassenräumen sowie 18 Fachräumen vorzusehen. Des Weiteren sind 432 m² Ganztagsbereich sowie drei Sporthallenflächen mit Nebenflächen (Flure, Treppenhäuser, Sanitärräume, Abstellflächen et cetera) geplant. Insgesamt sollen inklusive Nebenflächen pro Schüler /-in 10,9 m² zuzüglich Sportflächen zur Verfügung stehen. 3. Inwieweit entsprechen die vorliegenden Planungen den in Frage 2. genannten Anforderungen? Die Anforderungen werden erfüllt. 4. Welche Flächenbedarfe ergeben sich laut Musterflächenprogramm dann für die Freiflächen und inwieweit werden die durch die vorliegenden Planungen erfüllt? Das Musterflächenprogramm formuliert grundsätzlich die Anforderungen an Schulräume und -gebäude, nicht für die Freiflächen. Es wird ein Richtwert von 5 m² Schulhoffläche als nutzbare Außenfläche pro Schüler angegeben. 5. Hält die Schulbehörde 5 m2 Freifläche pro Schüler ausnahmslos für das richtige Maß, unabhängig vom Alter der Schüler, unabhängig von der täglichen Aufenthaltsdauer der Schüler in der Schule, unabhängig vom Sozialindex der Schülerschaft und unabhängig von der umliegenden Quartiersbebauung? 6. Sollte es aus Sicht der Schulbehörde Schulstandorte geben, die nach Möglichkeit mehr als 5 m2 Freifläche pro Schüler vorhalten können? Aus welchen Gründen? Gemäß der Drs. 21/4866 wird das Musterflächenprogramm ergänzt. Wesentliche Neuerung wird sein, dass der Aspekt Ganztag sich im gesamten MFP als selbstverständlicher Teil schulischen Alltags wiederfindet und die verschiedenen Aspekte ganztägiger Nutzung von Schulflächen wie unter anderem Toben und Spielen berücksichtigt werden. Die Nutzbarkeit von Außenflächen für die Schülerinnen und Schüler hängt darüber hinaus auch von ihrer Gestaltung und Ausstattung ab. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Ist es aus Sicht der Schulbehörde nachvollziehbar, dass sich die Lärmbelastung durch den Schulbetrieb auf die Nachbarschaft durch zusätzliche Freiflächen auf 3.000 m2 auf Flurstück Nummer 5494 entspannen könnte? Grundsätzlich werden die Bestimmungen zur Lärmemission eingehalten. Im Übrigen liegen hierzu keine spezifischen Erkenntnisse vor. 8. Ist es richtig, dass Anwohner auf der Informationsveranstaltung am 7. September 2016 zum ersten Mal die Planungen vorgestellt bekamen? Nein. Am 16.04.2014 wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Altona die Planung für einen Neubau der Stadtteilschule Lurup vor Ort in der Stadteilschule Lurup vorgestellt. Die Anregungen aus der öffentlichen Veranstaltung sind mit in das Wettbewerbsverfahren eingeflossen . Im Wettbewerbsverfahren sowie in der Jurysitzung zum Neubau der Stadtteilschule Lurup sind neben den Vertretern der politischen Gremien und der Schulleitung bereits im Oktober 2014 zwei Anwohner/Bürgervertreter eingebunden beziehungsweise vertreten gewesen. Der Neubau der Stadtteilschule Lurup und die Durchführung eines städtebaulichen Ideen- und hochbaulichen Realisierungswettbewerbs wurden seit April 2014 mehrfach in der Bezirksversammlung Altona und deren Ausschüssen öffentlich behandelt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6073 3 SBH | Schulbau Hamburg hat den jeweiligen Stand der Planungen in verschiedenen Ausschusssitzungen der Bezirksversammlung Altona sowie in der Veranstaltung „Luruper Forum“ im Mai 2016 öffentlich vorgestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3547. 9. Welcher Planungsstand ist zum jetzigen Zeitpunkt erreicht? Inwieweit sind Änderungen der Planungen, was Abstände zu den Nachbargrundstücken oder Veränderungen an der Kubatur des Gebäudes angehen, zu diesem Zeitpunkt noch möglich? 10. Falls keine Änderungen, wie in Frage 9. genannt, mehr möglich sind, gibt es aus Sicht der Schulbehörde noch andere Möglichkeiten, um sich abzeichnende Interessenkonflikte zwischen neuer Schule und Nachbarschaft zu entspannen? Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) steht kurz vor dem Abschluss. Die Grundzüge der Planung sind über das Wettbewerbsergebnis festgeschrieben. Hinsichtlich der Lage auf dem Grundstück sind geringfügige Änderungen möglich. Zudem sind unterschiedliche Alternativen zur Gestaltung der Grünanlagen an den Grundstücksgrenzen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern in der Abstimmung. 11. Wann soll die Bauphase beginnen und wann ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes zu rechnen? Siehe Drs. 21/3547. 12. In dem Gebäude soll auch ein sogenannter Community-Teil entstehen, der vom Bezirk organisiert und finanziert wird und der dem Stadtteil auch als Ort für kulturelle und soziale Belange dienen soll. Wie groß wird dieser Bereich sein und wie viele Besucher können dort aufgenommen werden? Der „Community-Teil“ ist 348 m² groß. Es können sich circa 130 Personen gleichzeitig im „Community-Teil“ aufhalten. 13. Wie viele Besucher sind auf dem Gelände bei größeren Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Schulfesten et cetera zu erwarten? Üblicherweise finden an Schulen schuleigene Veranstaltungen wie zum Beispiel Abschlussfeiern oder Schulfeste statt. Die Anzahl der Besucher variiert je nach Anlass. 14. Wie viele Pkw-Parkplätze und wie viele Fahrrad-Stellplätze sind auf dem neuen Gelände vorgesehen? Es sind baurechtlich 19 Stellplätze für Pkws und 324 Stellplätze für Fahrräder vorgegeben und vorgesehen. 15. Würde sich nach Einschätzung der Schulbehörde die circa 3.000 m2 große angrenzende Teilfläche auch als zusätzliche Pkw-Stellfläche für die Schule nutzen lassen? 16. Ist es möglich, Ersatz-Parkflächen und Spielflächen auf dem gleichen Gelände durch geeignete Untergründe anzuordnen? Die Fläche ist für Wohnbebauung vorgesehen. Zu den geplanten Flächenaufteilungen siehe Drs. 21/3547.