BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6074 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 21.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Aufstiegschancen für Justizwachtmeister im Strafvollzug? Der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5368 ist zu entnehmen, dass die ehemals 33 Stellen des Justizwachtmeisterdienstes (Justizhauptwachtmeister, Wertigkeit Bes.Gr. A 6 HambBesG) im Jahre 2012 in 29 Stellen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst) umgewandelt wurden und Teil des Stellenbestands der Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt sind. Im Februar 2014 erfolgten die ersten drei Ernennungen nach Bes.Gr. A 7 HambBesG mit Laufbahngruppenwechsel infolge erfolgreicher Qualifizierung in Aufgaben des AVD. Zu den originären Aufgaben der Bediensteten des AVD, gehört auch die Vorund Ausführung von Gefangenen. Dementsprechend werden insbesondere in den Bereichen „Gerichtsservice“ und „Vorführung“ sowohl Justizwachtmeister als auch Bedienstete des AVD eingesetzt. Hinzugekommen sind für die Justizwachtmeister zudem Tätigkeiten im Bereich der Fahrbereitschaft. Die 22 Justizwachtmeister, die seit vielen Jahren ihren Dienst erfolgreich verrichten , werden nach A 5 beziehungsweise A 6 besoldet, obwohl sie in zunehmendem Umfang dieselben Aufgaben erledigen, wie ihre Kollegen aus dem AVD, die für ihre Tätigkeit indes nach A 7 besoldet werden. Auch wenn es sich bei den Bediensteten des AVD um Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, handelt, üben die Justizwachtmeister teilweise dieselben Tätigkeiten aus, sodass ihnen vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 GG die Möglichkeit zu gewähren sein dürfte, die Übertragung des Amtes mit Beförderung nach entsprechender Qualifizierung vorzunehmen. Sie verfügen jedoch nicht einmal über eine Stellenbeschreibung, sodass es fraglich ist, auf welcher Basis überhaupt eine Beurteilung erfolgt, die Voraussetzung für eine Qualifizierung ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann sind die 22 Justizwachtmeister jeweils im Strafvollzug der Freien und Hansestadt Hamburg tätig? Jeweils ein Bediensteter seit 1997, 1998, 2000, 2003, 2006 und 2007, zwei Bedienstete seit 2014, jeweils drei Bedienstete seit 2004 und 2005 und acht Bedienstete seit 1999. 2. Gibt es eine Stellenbeschreibung für die in der UHA eingesetzten Justizwachtmeister ? Drucksache 21/6074 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Falls ja, bitte beifügen und mitteilen, wer Verfasser der Stellenbeschreibungen war. b. Wie häufig wurde die Stellenbeschreibung seit 2006 geändert und welchen Inhalt hatten die Änderungen jeweils? c. Falls es keine Stellenbeschreibung gibt, wieso nicht? In der „Dienstanordnung für die Beamten des Justizwachtmeisterdienstes“ (AV der Justizbehörde Nummer 33/2003 vom 9. Dezember 2003 (Az. 2370/2-18)) ist der Aufgabenbereich umfassend und vergleichbar mit der Darstellung in einer Stellenbeschreibung aufgeführt. 3. Anhand welcher Kriterien werden die Beurteilungen für Justizwachtmeister erstellt? Die Beurteilungen werden unter Nutzung des vom Personalamt zur Verfügung gestellten Beurteilungsformulars anhand von Aufgabenbeschreibungen erstellt. Die Aufgabenbeschreibungen werden in einem Anforderungsprofil münden, welches sich derzeit in der Endabstimmung befindet. 4. Unter welchen konkreten Voraussetzungen können die Justizwachtmeister an einer Qualifizierung in Aufgaben des AVD zur Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst mit der Bes.Gr. A7 teilnehmen? Interessierte Bedienstete können sich für diese Qualifikationsmaßnahme bewerben. Die Bediensteten müssen Beamte der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit Zugang zum ersten Einstiegsamt (BesGr. A6, ehemaliger Justizwachtmeisterdienst) sein. Die Auswahl erfolgt vorrangig anhand der dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Bestenauslese. a. Welchen Umfang umfasst die Qualifizierungsmaßnahme? Es handelt sich um eine 18 Monate dauernde Qualifizierungsmaßnahme auf drei unterschiedlichen, höherwertigen Dienstposten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD). Die Absolventen werden jeweils sechs Monate in der Vorführungsabteilung, in der Kfz-Schleuse und in der Revisionsabteilung eingesetzt und erprobt. Zusätzlich nehmen sie an anstaltsinternen Ausbildungsmaßnahmen im Umfang von 20 Doppelstunden teil und absolvieren 46 Doppelstunden bei externen Lehrkräften. Anschließend ist wieder der Einsatz im Bereich Vorführung/Zuführung/Gerichtsservice geplant. b. Wie viele Justizwachtmeister können jährlich an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen? Es gibt keine festgelegte Höchstgrenze. Gut in die internen Arbeitsabläufe integrierbar ist eine Gruppe von bis zu drei Bediensteten. c. Da es ausreichend freie AVD-Stellen gibt und auch die Justizwachtmeister auf Stellen des AVD geführt werden, stellt sich die Frage, weshalb nicht mehr Justizwachtmeister, die bereits jetzt dieselben Tätigkeiten wie ihre AVD-Kollegen ausüben, an der Qualifizierung teilnehmen können. Die dem Justizwachtmeisterdienst angehörenden Bediensteten nehmen nicht dieselben Tätigkeiten wie die Bediensteten des AVD wahr. Die zuständige Behörde plant, die nächste Qualifizierungsmaßnahme bereits im Jahr 2017 und nicht erst nach Beendigung der laufenden Qualifizierungsmaßnahme im Jahr 2018 zu starten. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.b.