BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6089 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 21.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Eingebrochen und Abgestürzt Wie dem „Hamburger Abendblatt“ vom 21.07.2016 zu entnehmen war, hat ein als Flüchtling eingereister Afrikaner bei einer Einbruchstour an der Fassade eines Hauses den Halt verloren und ist abgestürzt. Dem Bericht zufolge war er vor dem Absturz in eine Wohnung eingebrochen und befand sich auf dem Rückweg in das Hotel, in dem der Mann von der Sozialbehörde untergebracht worden war. Der Mann war lediglich mit einer Badehose bekleidet. Der Mann wurde bei dem Sturz aus 8 m Höhe schwer verletzt. Das mutmaßliche Diebesgut aus der Wohnung sowie weitere, noch nicht zugeordnete Schmuckstücke wurden neben dem Mann beziehungsweise in dessen Badehose aufgefunden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wieso wird ein Asylbewerber, dessen Identität und Nationalität nicht bekannt ist, in einem Hotel untergebracht? 2. Seit wann befindet sich der Mann bereits in Hamburg beziehungsweise in Deutschland? 3. Ist die Unterbringung im Hotel die erste Unterbringungsstation oder handelt es sich um einen der Störenfriede, die aufgrund verschiedener Delikte „in eine andere Unterkunft verlegt“ wurden? Die Person wurde am 30 Juni 2015 im asylrechtlichen Verteilungssystem Hamburg zugewiesen. Sie ist anerkannter Flüchtling, unterliegt keiner Verpflichtung in amtlicher Unterbringung zu wohnen und ist auch nicht amtlich untergebracht. Verlegungen aufgrund von Vergehen gab es ausweislich der Ausländerakte nicht. 4. Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status des Mannes? Was haben BAMF und BASFI bisher getan, um seinen Asylanspruch zu prüfen? Asylanträge werden ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft. Im November 2015 wurde dem Betreffenden durch das BAMF die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Aktuell ist er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz für drei Jahre.