BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6093 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 22.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Einzelplan 4. im Haushalt 2017/2018 – Förderung und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt (II) „Die ökonomische und gesellschaftliche Teilhabe der Hamburgerinnen und Hamburger über eine aktive Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik zu unterstützen , ist Ziel des Senats“, so laut Einzelplan des Teilplans 4.4 des Aufgabenbereichs 255 Arbeit und Integration. Demnach verfolgt der Senat das Ziel, den Bedarf an Fachkräften zu decken, dem demografischen Wandel zu begegnen und gute Arbeit zu fördern. Dabei soll der Fokus auf der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt liegen. Hamburgs Bürgerinnen und Bürger sollen nicht längerfristig und dauerhaft arbeitslos sein, so der Senat weiter. Oberste Priorität ist, arbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigung zu vermitteln. Schwerpunkte sind unter anderem gute und effektive Arbeitsvermittlung , Deckung des Fachkräftebedarfs durch Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen, die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für besonders benachteiligte Arbeitslose und Langzeitarbeitslose sowie die arbeitsmarktliche Integration für Flüchtlinge (Projekt W.I.R). Es soll die gesamte Bandbreite an arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen von Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg effektiv und effizient genutzt werden. Mithilfe von Landesarbeitsmarktmitteln und dem Europäischen Sozialfonds werden die (bisherigen) Programme der Arbeitsagentur und Jobcenter t.a.h. sinnvoll ergänzt. Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stellt bislang in Hamburg eine Randerscheinung dar. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2015 ist für Hamburg die Rede von 1.000 Plätzen, die in der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden sollen (Drs. 21/2455, 21/2711). Diese Plätze sollen sozialversicherungspflichtig ausgestaltet werden. Weiterhin werden laut Koalitionsvertrag bislang 500 sozialversicherungspflichtige Plätze in der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) durch Jobcenter team.arbeit.hamburg ermöglicht. In 2015 wurden bisher 100 Fördermöglichkeiten via Bundes-ESF-Programm nach dem SGB II beantragt und bewilligt. Für 2016 sind 100 Plätze im ögB sowie 700 Eintritte in geförderte Arbeitsverhältnisse (FAV) geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Finanzbericht 2017/2018, Seite 22, gibt der Senat bekannt, dass Jobcenter team.arbeit.hamburg außerhalb der Steuerungsnotwendigkeit des Senats Personal befindet, dessen Kosten durch Dritte erstattet werden . Drucksache 21/6093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wer sind die Dritten? b. In welcher Höhe in Euro und in c. welchem Verhältnis zum Gesamthaushalt Personal- und Verwaltungskosten Jobcenter t.a.h. stehen diese jeweils? Das Personal des Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wird zum Teil durch die Bundesagentur für Arbeit und zum Teil durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) eingestellt. Das Personal der Bundesagentur für Arbeit wird unmittelbar durch die Bundesagentur bezahlt und liegt außerhalb der Steuerungsnotwendigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. 2. Warum sinken die Personal- und Verwaltungskosten Jobcenter t.a.h. laut Gesamthaushalt (Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018), Seite 81, im Plan 2017 und Folgejahre zu IST 2015? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Posten Verwaltungskosten und Personalkosten. 3. Warum lagen die Kosten laut Gesamthaushalt, Seite 81, im IST 2015 überdurchschnittlich hoch bei 126.988.000 Euro im Vergleich zu IST 2014 und Planzahlen ab 2017 fortfolgende? Im Rahmen der Einführung der Doppik im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und der damit unter anderem verbundenen Kosten- und Leistungsrechnung werden erstmals mit dem Haushaltsplan-Entwurf die Gesamtkosten der Produkte nach dem Integrierten Produktrahmen (IPR) dargestellt. Dazu werden Kosten und Erlöse für interne Intendanzleistungen nach einem bestimmten Verrechnungsschlüssel auf sogenannte externe Produkte verrechnet. Ein solches externes Produkt stellen die „Personal- und Verwaltungskosten Jobcenter t.a.h.“ dar. Die originären Kosten des Produkts werden dagegen in der Ergebnisrechnung 1 abgebildet. Die gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 gestiegenen Kosten und Erlöse im Haushaltsjahr 2015 betreffen weitgehend die Ergebnisrechnung 2 sowohl bei den Personal- als auch bei den Verwaltungskosten. Wesentlichen Anteil hat daran die erstmalige Verrechnung von Versorgungsleistungen des Einzelplans 9.2, die in der Planung ausschließlich nach Anteil der Personalkosten der Produktgruppe an den Gesamtpersonalkosten der FHH erfolgt. Die Aufteilung innerhalb der Produktgruppe erfolgt gleichmäßig auf die Produkte. Die Ist-Kosten- Verrechnung erfolgte nach einem anderen Schlüssel. Die Ursachen für die gestiegenen Kosten und Erlöse der Ergebnisrechnung 2 erforderten eine umfangreiche Recherche bei den verrechneten Intendanzeinheiten und können in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.  Erst mit Erfahrungen mehrerer Jahre kann festgestellt werden, welche Schlüsselung die Realität besser abbildet. Zusätzlich werden in der Ergebnisrechnung 1 deutlich steigende Personalkosten (unter anderem aufgrund der Neuberechnung des Rückstellungsbedarfs für Pensionsverpflichtungen , die zu deutlich höheren Mehrkosten führt) prognostiziert. Die prognostizierten Mehrkosten können teilweise durch Erstattungen (Erlöse) der Verwaltungskosten durch das Jobcenter ausgeglichen werden. 4. Nach Mitteilung des Senats, Drs. 21/5859, Seite 15, EP 4, PG 255.02 werden die Kosten für „Transferleistungen“ und „Arbeitsmarktpolitische Programme“ in 2016 mit einem Differenzwert von jeweils 250.000 Euro angegeben. Wie erklärt sich der Differenzwert bei: a. Kosten für Transferleistungen? b. Arbeitsmarktpolitische Programme? Bitte jeweilige PG in Einzelposten auflisten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6093 3 Mit der Drs. 21/2107 wurde unter anderem für die Haushaltsjahre 2016 fortfolgende die Umwidmung von jährlich 250.000 Euro Kosten für Transferleistungen in investive Auszahlungsermächtigungen beantragt und bewilligt. Die Kosten für Transferleistungen sollten dabei der Produktgruppe 255.02 belastet werden. Durch ein Versehen wurde jedoch die Produktgruppe 255.03 in Anspruch genommen. Dies wurde mit der Drs. 21/5859 korrigiert. Die Ansatzabsenkung erfolgte dabei bei dem Produkt Arbeitsmarktpolitische Programme.