BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6097 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 22.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Patienten-/-innensicherheit in den Hamburger Krankenhäusern Beim 3. Hamburger Symposion Patienten-/-innensicherheit äußerte sich Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks zum Thema der Patienten-/-innensicherheit . Sie hält insbesondere die dünne Personaldecke in der Pflege für ein Problem, an der Lösung des Problems werde aber schon in einer Experten -/-innengruppe gearbeitet („Hamburger Ärztezeitung“ vom 19.9.2016). „Wir entwickeln gerade Anhaltszahlen dafür, wie viel Personal man für eine gute Pflege braucht.“ („Hamburger Abendblatt“ vom 17.9.2016.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Studien zu vermeidbaren Todesfällen in den Krankenhäusern sind dem Senat bekannt? Die zuständige Behörde hält das Gutachten 2007 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, BT.-Drs. 16/6339, Seite 245, für grundlegend. Eine detaillierte Sammlung aller den Behörden und nachgeordneten Einrichtungen bekannten Studien zum Thema war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bisher vor über den Zusammenhang von Patienten-/-innensicherheit und der Höhe der Personalausstattung mit Pflegekräften in Hamburger Kliniken? Gibt es hierzu eigene Erhebungen der Behörde, wenn ja welche? Oder gibt es behördenexterne Erhebungen, wenn ja, welche? Falls nein, warum werden keine Erhebungen veranlasst? Erkenntnisse aus empirischen Erhebungen in Hamburg oder Erkenntnisse, die sich ausschließlich auf Hamburger Krankenhäuser beziehen, liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 3. Wie viele Patientinnen und Patienten kommen in Hamburg nach Einschätzung des Senats durch Krankenhausinfektionen zu Tode? Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. Aus den der zuständigen Behörde zur Verfügung stehenden Krankenhausstatistiken lässt sich nicht generell rückschließen, ob eine Infektion in einem Krankenhaus oder an einem anderen Ort erworben wurde. Dabei kann bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine Infektion als Sekundärdiagnose zu einer Hauptdiagnose festgestellt wurde und die im Krankenhaus verstorben sind, kein eindeutiger Rückschluss auf die Sterbeursache vorgenommen werden. Drucksache 21/6097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Erkenntnisse liegen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bisher vor über den Zusammenhang von Patienten-/- innensicherheit und der Höhe Personalausstattung mit Pflegekräften im Hinblick auf die Infektion mit multiresistenten Keimen (MRSA)? Gibt es hierzu eigene Erhebungen der Behörde, wenn ja welche? Oder gibt es behördenexterne Erhebungen, wenn ja, welche? Falls nein, warum werden keine Erhebungen veranlasst? Die zuständige Behörde verfügt im Hinblick auf die Infektion mit multiresistenten Keimen (MRSA) an Hamburger Kliniken über keine eigenen Erkenntnisse beziehungsweise Erhebungen über den Zusammenhang von Patientinnen- und Patienten- Sicherheit und der Höhe der Personalausstattung mit Pflegekräften. Es sind zurzeit auch keine eigenen Erhebungen der Fachbehörde in Hamburger Kliniken geplant, da für eine valide Datenbasis umfangreiche wissenschaftliche Multicenterstudien erforderlich wären. In einigen externen Publikationen wird ein solcher Zusammenhang hergestellt (zum Beispiel: „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Bundesgesundheitsblatt 2009 52:951–962; „Infektionsprävention und Pflegepersonalausstattung“, Stellungnahme & Positionspapier, Infektion- Prävention-Initiative (IPI) vom 16. September 2015). 5. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung vermeidbarer Krankenhausinfektionen plant der Senat? Die zuständige Behörde hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die darauf ausgerichtet sind, Krankenhausinfektionen zu vermeiden. Mit der Hamburgischen Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO), die 2012 erlassen wurde, werden Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken geregelt (vergleiche im Übrigen auch Drs. 20/3667). Zeitgleich mit dem Erlass startete die zuständige Behörde 2012 eine Hygieneoffensive , welche eine nachhaltigere Umsetzung der HmbMedHygVO zum Ziel hatte. Den Schwerpunkt bildete dabei die Etablierung der Hygieneberichte sowie die Ausbildungsoffensive für Hygienefachpersonal, in deren Rahmen unter anderem die Ausbildungskapazitäten für Hygienefachkräfte am Institut für Hygiene und Umwelt (HU) erhöht wurden. Ebenso bestimmt die Fachanweisung zur behördlichen Überwachung der Hygiene in Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren die notwendigen Modalitäten für die Umsetzung der Aufgaben der Fachämter Gesundheit in den Bezirken. Das Hamburger MRE-Netzwerk, welches das Ziel verfolgt, Strategien zur Eindämmung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger zu entwickeln und Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu implementieren, wird weiter gestärkt und ausgebaut, indem es vom stationären Bereich auf den ambulanten Bereich ausgeweitet wird. Die Zahl der im Netzwerk arbeitenden Akteure wächst dabei kontinuierlich an. Seit 2014 läuft daneben in Hamburg ein Modellprojekt zum Screening multiresistenter gramnegativer Keime (MRGN). Das Programm sieht vor, dass im Vorfeld eines elektiven Eingriffes in einem Krankenhaus die einweisende niedergelassene Ärztin beziehungsweise der Arzt bei Risikopatientinnen und -patienten ein bis zwei Wochen vor dem Klinikaufenthalt einen Abstrich entnimmt, der auf die Erreger getestet werden soll. 6. Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag an die Experten-/-innenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“, insbesondere in Bezug auf Patienten -/-innensicherheit? 7. Für welche Bereiche in den Krankenhäusern entwickelt die Experten-/- innenkommission Anhaltszahlen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6097 3 8. Gibt es bereits Zwischenergebnisse der Experten-/-innenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“? Wann und wie werden sie zugänglich gemacht? Die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ ist zum 01.10.2015 vom Bundesministerium für Gesundheit einberufen worden. Die Expertinnen und Experten befassen sich mit der Frage einer sachgerechten Berücksichtigung des Pflegebedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser. Im Vordergrund steht die personelle Ausstattung im Pflegebereich der Krankenhäuser. Die Auswirkungen auf die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist dabei ein integraler Bestandteil, wird aber im Auftrag nicht explizit erwähnt. Die Kommission soll bis spätestens Ende des Jahres 2017 prüfen, ob und gegebenenfalls wie im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten sowie der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden können. Zudem wird sich die Kommission der Frage widmen, auf welche Weise die Finanzierung von Pflegepersonal nach Ablauf des Pflegestellen- Förderprogramms sichergestellt werden kann. Zwischenergebnisse liegen noch nicht vor.