BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6102 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Integrationsbeauftragte und Integrationsbeirat Die Integrationsbeauftragten der Bezirke können als Bindeglieder zwischen migrantischen Communities und sozialräumlich wichtigen Akteuren/-innen fungieren. Hinsichtlich ihrer Einbeziehung in die Belange von migrantischen Personen und der Einbeziehung des Integrationsbeirats bei der Integration haben sich Fragen ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen für Integrationsbeauftragte hat Hamburg derzeit? Bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Dienststelle, Namen, Kontakt und Stellenanteilen . a. Wie hat sich die Anzahl der Stellen seit 2014 verändert? Wenn es weniger Stellen gibt, weshalb? Wenn sich die Anzahl der Stellen nicht verändert hat, weshalb? Der Stellenumfang der Integrationsfachkräfte der Bezirksämter ist seit 2014 unverändert : Bezirksamt VZÄ Anmerkungen Altona 0,5 Der Stellenumfang entspricht dem aktuellen Bedarf. Bergedorf 1,0 Der Stellenumfang entspricht dem aktuellen Bedarf. Eimsbüttel 0,5 Die Aufgaben der Integration von Zugewanderten und der Planung und Koordination der sozialräumlichen Integration von Flüchtlingsunterkünften sind derart stark verwoben, dass sie derzeit zusammen wahrgenommen werden. Auf die Wahrnehmung der Funktion der Integrationsfachkraft entfällt ein Anteil von circa einer 0,5 Stelle. Hamburg- Mitte 1,0 Für die Wahrnehmung der Funktion der Integrationsfachkraft ist unter Ressourcenaspekten seit 2014 unverändert eine Stelle (VZ) vorgesehen. Hamburg- Nord 1,0 Der Stellenumfang entspricht dem aktuellen Bedarf. Harburg 0,75 Der Bedarf, der durch die Aufbauarbeit des Harburger Integrationsrates und durch den Zuzug von Geflüchteten entstanden ist, wird derzeit durch die Projektassistenz aus dem Bundesprojekt MigraNet im Umfang von einer 0,5 Stelle und durch weitere Stellenanteile der Koordinatorin des Ehrenamts für die Flüchtlingsarbeit und durch das Projekt „Lokale Partnerschaften für Demokratie“ (PfD) des Bundes- Drucksache 21/6102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirksamt VZÄ Anmerkungen programms „Demokratie Leben!“ aufgefangen. Wandsbek 0,5 Die Aufgaben werden bedarfsabhängig von mehreren Leitungskräften des Fachamtes Sozialraummanagement übernommen. Vor diesem Hintergrund erfolgte bisher keine dauerhafte Ressourcenverstärkung. Zu den jeweiligen Dienststellen und Kontaktdaten der Integrationsfachkräfte der Bezirksämter siehe nachfolgenden Link: http://www.hamburg.de/integration/service/ 3632052/kontakt-bezirke/. 2. Welche Aufgaben übernehmen die Integrationsbeauftragten genau? a. Wie wirken die Integrationsbeauftragten in die Bezirke und mit wem arbeiten sie dort zusammen? b. Ist es durch die Arbeit der Beauftragten zu mehr Partizipation gekommen und wenn ja, wie äußert sich dies? Wenn nein, wieso kann dies nicht gemessen werden/wird dies nicht gemessen? c. Wie wird außerdem der Erfolg der Arbeit der Beauftragten gemessen ? Die Integrationsfachkräfte der Bezirksämter sind im Wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig: Mitwirkung bei der Umsetzung des Hamburger Integrationskonzepts (Drs. 20/7049), zum Beispiel Unterstützung bei der Entwicklung von bezirklichen Leitbildern , Konzepten oder Ähnlichem sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Bezirksverwaltung, Koordination der Integrationsmaßnahmen in verschiedenen Sozialräumen der Bezirksämter in Kooperation mit den örtlichen Migrantenselbstorganisationen (MSO) und Netzwerken, zum Teil fachliche Begleitung und Unterstützung der bezirklichen Integrations(bei)- räte, Unterstützung von Trägern bei der Einwerbung von Fördermitteln für ESF- und bundesfinanzierte Programme sowie bei der Einwerbung von Ko-Finanzierungsmitteln , zum Teil Mitwirkung im Beratungsnetzwerk „Prävention und Deradikalisierung“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Erarbeitung von Stellungnahmen zu bezirklichen Anfragen, Anträgen, Drucksachen und Petitionen zu Integrationsthemen. Durch die Arbeit der Integrationsfachkräfte konnte die Partizipation der MSO auf vielfältige Weise gestärkt werden. So sind diese mittlerweile vielfach zu wichtigen Partnern der Bezirksverwaltung insbesondere bei Fragen zur sozialräumlichen Entwicklung geworden. Der Erfolg der Arbeit der Integrationsfachkräfte bemisst sich auf vielfältige Weise, Beispiele sind die Etablierung von Netzwerkstrukturen, die Institutionalisierung von Kommunikations- und Kooperationsstrukturen durch die Bildung von bezirklichen Integrations(bei)räten, die Resonanz aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie die Vielzahl der von Integrationsfachkräften initiierten und unterstützten Integrationsprojekte in den Bezirken . 3. Der Senat bezeichnet den Integrationsberat in seiner Informationsbroschüre zum Beirat als „Integrationsmultiplikator“. Die Empfehlungen des Beirats sind nicht bindend, er tagt einmal jährlich. a. Welche Aufgaben übernimmt der Beirat in 2015/2016/2017? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6102 3 b. Wie stellt der Senat sicher, dass der Beirat effektiv in die Integrationsarbeit einbezogen wird? c. Wie wird der Beirat bei der Arbeit in den Bezirken einbezogen? d. Woran wird der Erfolg des Beirats gemessen? e. Welche Erfolge kann der Beirat bislang vorweisen? f. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Integrationsbeauftragten und Integrationsbeirat aus? g. Wie viele und welche Communities konnten bislang von der Arbeit des Integrationsbeirats profitieren beziehungsweise was wurde gemeinsam erreicht? Zu den Aufgaben, zur Zusammensetzung und zur Arbeitsweise des Integrationsbeirats sowie zur Beteiligung der Bezirksämter an der Arbeit des Integrationsbeirats siehe folgende Links: http://www.hamburg.de/basfi/wahl/ sowie http://www.hamburg.de/ basfi/arbeitsweise/. Hier finden sich auch die Protokolle der Sitzungen und die Geschäftsordnung des Integrationsbeirats. Im Übrigen siehe Drs. 21/827 und Drs. 21/1063. 4. Wann ist mit der endgültigen Anpassung des Integrationskonzepts des Senats samt neuer Zielwerte und Indikatoren zu rechnen? Der Termin der Fertigstellung und Veröffentlichung des weiterentwickelten Integrationskonzepts richtet sich maßgeblich nach der Dauer des vorgesehenen Beteiligungsprozesses . Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.