BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6103 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis 6 (VI) Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5748 vom 6. September 2016 geben Anlass zu Nachfragen. Leider geht der Senat in seiner Antwort ausweichend oder nur unzureichend auf einige Fragen ein. So wurde beispielsweise die Flüchtlingsunterbringung in der Lohkampstraße bei der Auflistung vollständig ausgelassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum listete der Senat die Unterbringungen an der Lohkampstraße nicht auf? Existiert eine Flüchtlingsunterkunft in der Lohkampstraße? Wie viele Flüchtlinge welchen Geschlechts und mit welchem Aufenthaltsstatus bewohnen die Unterbringung? In der Lohkampstraße 128 war die Anmietung eines Gebäudes für die Nutzung als Jugendhilfeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geplant, wurde aber nicht weiter verfolgt und deshalb nicht aufgelistet. 2. Für Bewohner mit welchem Status ist es zulässig, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen? Für die Personen im noch laufenden Asylverfahren und Personen nach Anerkennung oder Personen nach Ablehnung und Duldung ist es zulässig, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. 3. Laut Antwort des Senats kann der Aufenthaltsstatus der Bewohner einzelner Flüchtlingsunterkünfte auf den Wahlkreis 6 bezogen nicht bestimmt werden. Kann dieser für Hamburg insgesamt angegeben werden ? Nach welchen regionalen Kriterien kann dieser gefiltert werden? Welchen Aufenthaltsstatus haben jeweils wie viele Bewohner der Hamburger Flüchtlingsunterkünfte insgesamt? Bitte gesamt angeben und soweit wie möglich auf den Wahlkreis 6 regional herunterbrechen (zum Beispiel Stadtteile, Bezirk). Die in der Drs. 21/5748 getroffenen Aussagen gelten für alle Erstaufnahmeeinrichtungen . 4. Auf der Fläche am Hörgensweg (Eidelstedt, zwischen Straße Hörgensweg , AKN-Trasse und A 23) soll eine Unterkunft für Flüchtlinge entstehen . a) Mit welcher Zielsetzung werden die Gespräche mit f & w fördern und wohnen AöR hierzu geführt? f & w fördern und wohnen AöR (f&w) wird die Trägerschaft für die geplante Unterkunft übernehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231 und Drs. 21/5733. Drucksache 21/6103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Ist der geplante Lärmschutzwall am Hörgensweg bereits im Haushaltsplan 2017/2018 berücksichtigt? Wenn ja, wo ist er dort veranschlagt? Wenn nein, wer trägt die Kosten für den Bau? Im Zusammenhang mit Lärmschutzmaßnahmen des Bundes an der A 23 beabsichtigt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zusätzliche Lärmschutzanlagen im Bereich Hörgensweg zu realisieren. Der Anteil der FHH wird erst nach Planfeststellungbeschluss konkretisiert werden. c) Was hat die Vereinbarung mit dem Investor, die am 12. Juli 2016 geschlossen wurde (siehe Drs. 21/5748), zum Gegenstand? Sind die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine Gesellschaft, an der die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder indirekt beteiligt ist, darin Verpflichtungen eingegangen? Wenn ja, welche? Insbesondere: Sind die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine Gesellschaft, an der die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder indirekt beteiligt ist, Verpflichtungen für den Fall eingegangen, dass kein Baurecht für Wohnungsbau im geplanten Umfang geschaffen werden kann? Wenn ja, welche? d) Wurde mit dem Investor eine Schadensersatzvereinbarung getroffen ? Wenn ja, unter welchen Umständen entstehen gegen wen Schadenersatzansprüche ? Siehe Drs. 21/5748 und 21/4990. e) Welche Vereinbarungen, die die Fläche am Hörgensweg direkt oder indirekt betreffen, unterliegen nach Ansicht des Senats einer Veröffentlichungspflicht ? Mit welcher Begründung jeweils, insbesondere: Wenn nein, warum unterliegen sie nach Ansicht des Senats nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß Transparenzgesetz? Eine Veröffentlichungspflicht ist nicht gegeben, da die Veröffentlichungstatbestände des Transparenzgesetzes nicht einschlägig sind.