BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6105 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: „Ausgangsbilanz“ – Bürgervertrag Eimsbüttel Am 13. Juli 2016 hat die Hamburgische Bürgerschaft einem Antrag der den Senat tragenden Fraktionen unter dem Betreff „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative ‚Hamburg für gute Integration“ beschlossen. Dieser Antrag diente als Grundlage, um eine ganze Reihe von Bürgerverträgen mit verschiedenen Bürgerinitiativen in einer Reihe von Hamburger Stadtteilen zu schließen. Mitbeschlossen von der Bürgerschaft wurde auch der „Bürgervertrag Eimsbüttel Hamburg“. Dieser Vertrag beschäftigt sich auf zehn Seiten und unter 24 Einzelpunkten mit den unterschiedlichsten Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Einrichtungen zur Erstaufnahme und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist der Bürgervertrag Eimsbüttel von den beteiligten Verhandlungspartnern Senat, Bezirksamt Eimsbüttel und der „Initiative Sozialgerechtes Eidelstedt“ unterschrieben worden? Wenn ja, wann und von wem und mit welcher Laufzeit? Wenn nein, warum nicht? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen? Mit welchen politischen Konsequenzen? Der Bürgervertrag Eimsbüttel wurde nicht gesondert unterzeichnet, er ist Bestandteil der Drs. 21/5231. Im Übrigen siehe Drs. 21/4991. 2. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit Eigentümern und Vermietern zur Umsetzung des Bürgervertrages? Haben fewa/PGH und SAGA GWG den Vertrag akzeptiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer Anerkennung zu rechnen ? Siehe Drs. 21/5733. 3. Welche rechtlichen Folgen haben Handlungen oder Beschlüsse der beteiligten Vertragspartner (insbesondere der Stadt Hamburg), die dem Bürgervertrag Eimsbüttel inhaltlich widersprechen? Welche Konsequenzen haben welche Verstöße gegen den Vertrag? 4. Sind Verpflichtungen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg eingegangen worden für den Fall, dass Zielsetzungen des Bürgervertrages nicht erreicht werden? Wenn ja, wann, welche und gegenüber wem? Drucksache 21/6105 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/4991. 5. In welchen Einrichtungen im Bezirk Eimsbüttel sind gegenwärtig jeweils wie viele Flüchtlinge untergebracht? Wer sind die jeweiligen Betreiber der Einrichtungen? Bitte nach den einzelnen Standorten aufschlüsseln und angeben, wann jeweils die Inbetriebnahme der Einrichtungen erfolgte . Welche dieser Einrichtungen sollen bis wann über welche Zwischenschritte geschlossen und aufgegeben werden? Siehe Drs. 21/5812. Darüber hinaus zu Erstaufnahmeeinrichtungen: Standort Erstaufnahmeeinrichtung Betreiber der Einrichtung Inbetriebnahme Behrmannplatz 3 DRK-Landesverband November 2015 Flagentwiet 42 DRK Kreisverband-Harburg Dezember 2015 Kieler Straße 433 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Oktober 2015 Niendorfer Straße 99 f & w Februar 2015 Papenreye 1a ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH Oktober 2015 Schmiedekoppel 29+30 ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH August 2016 Vogt-Kölln-Straße 28 DRK Kreisverband-Harburg Dezember 2015 In Bezug auf die Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) siehe Drs. 21/4940, 21/4943 und 21/5733. Öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU): Standort Öffentlich-rechtliche Unterbringung Betreiber der Einrichtung Inbetriebnahme Langelohhof, Kieler Straße 652 f & w August 1997 Bornmoor 30 f & w Januar 1965 Wegenkamp, Oldenburger Straße 76a f & w Januar 1964 Sophienterrasse 1a f & w Januar 2016 Pinneberger Straße 44 f & w Dezember 2014 Holsteiner Chaussee 397 f & w August 1993 Container Holsteiner Chaussee 397 f & w September 2012 Grandweg, An der Lohbek 2c f & w März 2014 Lohkoppelweg 12 a f & w Februar 2015 Niendorf Markt, Paul-Sorge-Straße 5a* f & w November 2015 Hornackredder 6-12 f & w Januar 2006 Quelle: f & w * Diese Unterkunft hat eine befristete Laufzeit bis zum 30. April 2017. Weitere Schließungen von Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Eimsbüttel sind nicht vorgesehen. 6. In Punkt 1 des Bürgervertrages Eimsbüttel werden zu erarbeitende „Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke“ und Stadtteile genannt, die zu einer „im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten möglichst gleichmäßigen Verteilung“ führen sollen. Liegen diese Verteilungsschlüssel vor a) für die Bezirke, b) für die Stadtteile? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wie ist der aktuelle Planungsstand, wie sind die einzelnen Planungsschritte? Wer sind die in dem Vertrag genannten „zuständigen Stellen“? Bis wann sollen die Verteilungsschlüssel vorliegen? Siehe Drs. 21/5765. 7. In Punkt 2 des Bürgervertrages Eimsbüttel wird ein Prüfauftrag für „notwendige neue bzw. alternative Standorte“ im Bezirk Eimsbüttel formuliert . Hierbei handelt es sich in erster Linie um „potentielle Flächen, Mög- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6105 3 lichkeiten der Nachverdichtung (Baulücken, Dachausbauten, Aufstockungen ) und geeignete Gebäude im Kerngebiet, insbesondere in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West und Rotherbaum entweder für Folgeunterkünfte (örU) oder im Rahmen des regulären Sozialwohnungsbaus (von dem auch bleibeberechtigte Zuwanderer profitieren sollen) zu prüfen, da diese im bezirklichen Vergleich bislang den geringsten Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen geleistet haben.“ Haben sich der Bezirk Eimsbüttel und insbesondere die politischen bezirklichen Gremien bereits mit dem Prüfauftrag befasst? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht und wann wird eine Befassung, in welcher Form erfolgen? Im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung des Eimsbütteler Wohnungsbauprogramms erfolgt regelhaft die Identifikation und Prüfung potenzieller Flächen und Möglichkeiten der Nachverdichtung (Baulücken, Dachausbauten, Aufstockungen) sowie geeigneter Gebäude insbesondere im Kerngebiet sowohl für Folgeunterkünfte (örU) als auch für den geförderten Wohnungsbau: http://www.hamburg.de/eimsbuettel/bezirksentwicklung/4503060/wohnungsbauprogra mm/. Die bezirklichen Gremien sind in diese Erarbeitung eingebunden. Parallel hierzu erfolgt die Prüfung von neuen beziehungsweise alternativen Standorten im Bezirk Eimsbüttel durch den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF). 8. Sind bei SAGA GWG die Nachverdichtungs- und Belegungspotenziale bereits erfasst worden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wie ist das weitere Vorgehen, wie sind die einzelnen Planungsschritte und bis wann werden die Ergebnisse voraussichtlich vorliegen ? SAGA GWG prüft regelmäßig Nachverdichtungspotenziale im gesamten Bestand. Dies beinhaltet auch die Stadtteile des Bezirks Eimsbüttel. Im Übrigen siehe Drs. 21/5733. 9. Der Anteil von Familien soll bei den Unterkünften wesentlich über dem Anteil von Familien in der Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hamburg liegen . Wie hoch ist der Anteil von Familien an der Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hamburg? Welche weiteren Personengruppen werden in welcher Personenzahl in den einzelnen Unterkünften jeweils untergebracht werden? Grundsätzlich wird mit dem Personenkreis belegt, der für öffentlich-rechtliche Unterbringung berechtigt ist. Siehe Drs. 20/917, 21/3894, 21/5765. Zum Anteil von Familien an der Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hamburg kann keine Aussage gemacht werden, da nicht alle Haushalte bei f & w in der Folgeunterbringung leben. In den Wohnunterkünften der öffentlich rechtlichen Unterbringung liegt der Anteil von Bewohnerinnen und Bewohnern, die Mitglied einer Familie sind – als Familie werden Paare mit Kind/Kindern, Paare ohne Kind und Alleinerziehende mit Kind/Kindern gezählt – aktuell bei 58 Prozent der Gesamtbewohnerschaft (Stand 31. August 2016). Hierbei handelt es sich sowohl um Zuwanderer als auch Wohnungslose, da statistisch nicht nach diesen Personengruppen unterschieden werden kann. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sind folgende Personen mit und ohne Familienverband untergebracht, Stand 28. September 2016: Drucksache 21/6105 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Standort Erstaufnahmeeinrichtung Personen mit Familienverband Personen ohne Familienverband Gesamt Belegung Standort Behrmannplatz 3 28 19 47 Flagentwiet 42 408 212 620 Kieler Straße 433 202 159 361 Niendorfer Straße 99 104 105 209 Papenreye 1a 144 80 224 Schmiedekoppel 29+30 86 238 324 Vogt-Kölln-Straße 28 134 237 371 Die Angabe der familiären Verhältnisse ist freiwillig und daher rechtlich nicht verbindlich . Unter Personen mit Familienverband wurden für diese Auswertung die folgenden Verwandtschaftsverhältnisse gewertet: Vater, Mutter, Sohn, Tochter; unter Personen ohne Familienverband: Ehemann ohne Kinder, Ehefrau ohne Kinder, Geschwister, beide volljährig. 10. Die Wohnungen am Hörgensweg, die nicht langfristig für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, sollen im „bewährten Drittelmix“ erstellt werden. Dabei wird jedoch eine andere Definition des Drittelmixes als die sonst übliche (jeweils ein Drittel Eigentums-, Miet-, und Sozialwohnungen ) verwendet. Stattdessen sollen ein Drittel öffentlich gefördert , ein Drittel Seniorenwohnungen sowie Wohnungen für Auszubildende und Studierende, ein Drittel frei finanziert werden. Ist dieses mit dem Eigentümer/Vermieter bereits vereinbart? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Wie ist der Stand der Verhandlungen? Ist dabei auch der Punkt „Eigentumsbildung“ Gegenstand der Verhandlungen ? Siehe Drs. 21/5733. 11. Hinsichtlich der Sicherstellung der Lärmschutz- und Immissionsstands wird ein Nachweis zur Einhaltung des Immissionsschutzes geführt. Liegen die notwendigen Gutachten bereits vor? Wenn ja, sind diese veröffentlicht worden? Bei Veröffentlichung: wann und wo? Ist bei dem Lärmschutzgutachten der geplante Ausbau der A 23 auf sechs Spuren berücksichtigt worden? Wenn ja, wie erhöht sich die Schallbelastung durch den Ausbau? Ist die zehnjährige Perspektive mit eingeflossen? Wenn ja, welche Auswirkungen hat diese? Wenn nein, warum nicht? Falls keine Veröffentlichung: warum nicht? Wie ist der Verfahrensstand? Wann werden die Gutachten voraussichtlich veröffentlicht und wo? Sowohl im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens als auch des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens werden entsprechende Gutachten unter Beachtung der geltenden rechtlichen Bestimmungen erstellt. Unterlagen zu Baugenehmigungsverfahren werden nicht veröffentlicht. Im Bebauungsplanverfahren erfolgt eine Veröffentlichung der entsprechenden Unterlagen bei der öffentlichen Auslegung des Plans gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch. 12. Liegt die Genehmigungserteilung der örUs bereits vor? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Laut Punkt 6 des Bürgervertrags sollen anfangs 350 Wohnungen für die dringliche Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt werden, wobei schon bei Bezugsfertigkeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Reduzierung des örU-Anteils auf 175 Wohnungen vorgenommen wird. Wann sollen die örUs im Hör- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6105 5 gensweg und im Duvenacker bezugsfertig sein? Liegt die Zustimmung des Eigentümers zu der Reduzierung vor? Wenn nein, warum nicht und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand? Wann ist mit einer Einverständniserklärung zu rechnen? Ergeben sich aus den vor dem Bürgerschaftsbeschluss bereits vorliegenden Verträgen Schadensersatzansprüche des Investors gegenüber der Stadt? Eine Genehmigungserteilung der örU liegt noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/4990, 21/5733 und 21/5748. 13. Neben den Wohnungen für die örU sollen am Hörgensweg weitere 450 bis 650 Wohnungen in einem regulären Bebauungsplanverfahren errichtet werden. Wie ist der aktuelle Stand des Bebauungsplanverfahrens? Welches sind die weiteren Verfahrensschritte? Wann rechnet der Senat mit Beginn und Ende dieser Baumaßnahmen? In das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren ist die Bürgerinitiative in geeigneter Weise einzubeziehen. Was versteht der Senat unter „geeignete Weise“? Welche konkreten Maßnahmen der Einbeziehung sind bisher erfolgt? Welche konkreten Maßnahmen der Einbeziehung sind geplant? Der nächste Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) ist die öffentliche Plandiskussion. Möglichkeiten der Partizipation für die Öffentlichkeit bestehen insbesondere im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion und der öffentlichen Auslegung. 14. Laut Punkten 11, 13 und 14 des Bürgervertrags soll im Hinblick auf das Ziel einer erfolgreichen Integration die bestehende soziale Infrastruktur am Bedarf ausgerichtet werden. Hierfür sind unter anderem ein Quartiersmanagement und eine Beteiligungsstruktur vorzusehen, wobei die Bewohnerbeteiligung wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist. Auch wurde Eidelstedt-Mitte in das RISE-Förderprogramm aufgenommen. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand bei: a) Einrichtung Quartiersbeirat? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. b) Einsetzung Quartiersmanagement? c) Umsetzung RISE (zum Beispiel Stadtteilbüro, Verfügungsfonds)? d) In welcher Form wird ein Quartiersmanagement in Eidelstedt sichergestellt? Der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) wurde nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren am 23. September 2016 der Zuschlag für die Gebietsentwicklertätigkeit erteilt. Der Vertrag wird vorerst bis Ende 2019 geschlossen, eine Verlängerung ist bis Ende 2023 möglich. Über die Laufzeit des Gebietsentwicklervertrages sind Mittel für ein Stadtteilbüro und einen Verfügungsfonds vorgesehen. e) Wer finanziert mit welchen Mitteln den Quartiersmanager? Das Quartiersmanagement wird aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung finanziert. f) Welche Aufgaben und Befugnisse hat dieser in Hinblick auf die Flüchtlingsunterkünfte aus dem Bürgervertrag? Der Gebietsentwickler begleitet den Prozess zur Integration der neuen Wohnsiedlungen in den Stadtteil Eidelstedt. g) Wer ist gegenüber dem Quartiersmanager weisungsberechtigt? Das Bezirksamt Eimsbüttel schließt den Vertrag und ist somit Auftraggeber des Gebietsentwicklers. Drucksache 21/6105 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 h) Wie setzt sich der Quartiersbeirat zukünftig zusammen? Wer entscheidet über die Zusammensetzung? Zur Zusammensetzung des Quartiersbeirats gibt es noch keine Entscheidung. Der Gebietsentwickler wird nach Rücksprache mit anderen lokalen Gremien und Akteuren einen Vorschlag entwickeln. Das Bezirksamt ist für den Quartiersbeirat und dessen Zusammensetzung verantwortlich. i) Bis wann wird der Beirat gebildet? Welche Rechte und welche Pflichten hat der Quartiersbeirat? Für die Bildung des Beirats gibt es noch keinen Termin. Weiterhin gibt es noch keine Geschäftsordnung. In jedem Fall wird der Beirat über die Anträge an den Verfügungsfonds entscheiden. j) Im Punkt 13 des Bürgervertrages wird ein Verfügungsfonds erwähnt. Um was für einen Fonds handelt es sich dabei? Wer finanziert diesen Fonds? Wie groß ist dieser Fonds? Aus welchem Haushaltstitel wird er finanziert? Verfügungsfonds sind ein Instrument der Beteiligung und Aktivierung. Die Mittel stehen für nachbarschaftliche Aktivitäten und Anschaffungen zur Verfügung. Der Fonds wird zur Hälfte aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung und darüber hinaus aus Mitteln privater beziehungsweise anderer öffentlicher Gelder (zum Beispiel Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit) gespeist. Das Volumen ist mit 30.000 Euro pro Jahr vorgesehen. 15. Durch ein gezieltes Belegungsmanagement soll begleitend zur örU- Nutzung eine stadtteilverträgliche, kleinteilige Durchmischung erlangt werden. Welche Vereinbarungen beziehungsweise Überlegungen bestehen, dieses Ziel zu erreichen? Welche Berichtspflichten bezüglich Belegungssituation und Planung gegenüber wem werden die Betreiber der Einrichtungen haben? Siehe Drs. 21/3652, 21/5231 und 21/5875. 16. An welchen Standorten sind im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingskindern neue Kindergärten und Schulen (auch Erweiterungen) geplant? Welche Zeitpläne gibt es hierfür? a) Welche Mittel stellt der Senat für die Anpassung der Schulkapazitäten welchen Schulen im Rahmen der Beschulung der zusätzlichen Schüler in Eidelstedt wann zur Verfügung? b) Wann ist in diesem Zusammenhang mit dem Abschluss notwendiger Bautätigkeiten zu rechnen? Siehe Drs. 21/5765 und Drs. 21/5783. c) Wann werden die notwendigen zusätzlichen Lehrkräfte an welchen Schulen eingestellt? Bitte für jede Schule angeben. Die Lehrkräfte werden an der jeweiligen Schule in Abhängigkeit von der Schülerzahl bedarfsgerecht eingestellt. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt dies an einzelnen Schulen notwendig wird, ist abhängig von dem Belegungszeitpunkt sowie der konkreten Zusammensetzung der Bewohnerschaft und kann derzeit noch nicht angegeben werden. d) Plant der Senat, in diesem Zusammenhang Lehrkräfte befristet einzustellen ? Welche Befristungen sind dabei vorgesehen? Die Personalorganisation obliegt den Schulen. In der Regel wird unbefristet eingestellt . e) Wann werden die in Punkt 16 genannten konkreten Vorschläge der Schulbehörde für die Unterstützung der Schulstandorte Max-Träger- Schule und Rungwisch voraussichtlich vorliegen? Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6105 7 17. Bedingt durch den Bevölkerungszuwachs soll eine stärkere polizeiliche Präsenz gewährleistet werden. Schließt dies eine ein neues PK beziehungsweise die Errichtung einer Außenstelle des PK 27 in Eidelstedt mit ein? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? a) Welche zusätzlichen Polizeikräfte wird das PK 27 bis wann erhalten, um eine ausreichende und einsatzfähige Polizeipräsenz vorhalten zu können? b) Wird die Polizeipräsenz zeitgleich an anderer Stelle reduziert? Wenn ja, wo? c) In welcher Form wird die Polizei zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen für Sicherheit in den Unterkünften und in deren Umfeld sorgen ? Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort ist mit der Belegung der entsprechenden Unterkünfte zu gewährleisten. Die für diese Standorte vorzusehenden Präsenzmaßnahmen werden daher zeitnah festgelegt und wie im Bürgervertrag vorgesehen im Quartiersbeirat vorgestellt. Die erforderlichen Kapazitäten werden im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzung sowie des Personalbestands der Polizei bereitgestellt. Die Errichtung eines neuen Polizeikommissariats oder einer Außenstelle ist nicht Gegenstand der Drucksache. Die zeitgleiche Reduzierung der Polizeipräsenz an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. 18. In welcher Form soll die grundsätzliche Überprüfung der medizinischen Versorgungslage in Eidelstedt erfolgen? a) Wie wird der Senat die medizinische Versorgung in Eidelstedt sicherstellen? b) In welcher Form wird der Senat dabei auf die Budgetierung im Gesundheitswesen und damit auf die medizinische Versorgung Einfluss nehmen? c) Zu welchem Stichtag werden Auslastung und Aufnahmekapazitäten umliegender Praxen ermittelt? d) Wie sieht die Definition für lokale Versorgungsengpässe konkret aus? Inwieweit kann der Senat darauf Einfluss nehmen, dass Arztsitze innerhalb der Stadt verlegt werden? e) Wie und mit welcher Vorlaufzeit kann der Senat geeignete Praxisräume vermitteln? Wie gedenkt der Senat die Eröffnung von Zweigpraxen konkret zu unterstützen? f) In welchen finanziellen Höhen gedenkt der Senat die Erweiterung der Versorgungskapazität oder die personelle Aufstockung in vorhandenen Praxen zu unterstützen? Welche Einflussmöglichkeiten hat Senat in diesem Kontext konkret auf die KV Hamburg und die Krankenkassen? Wann und wie wird er diesen Einfluss geltend machen? Siehe Drs. 21/5231, 21/5765 und 21/5783. 19. Sollen die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Familienförderung in Abstimmung mit den bezirklichen Gremien gestärkt und/oder ausgebaut werden? Wie ist die Vorgehensweise des Senats hierbei? Wie ist der aktuelle Planungsstand? Drucksache 21/6105 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Das Bezirksamt plant eine Verstärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung. Die Maßnahmen werden zum Teil bereits umgesetzt. Planungen , die noch nicht vollständig konkretisiert sind, werden derzeit abgestimmt. 20. In der neu entstehenden Quartiersmitte Eidelstedt-Nord soll ein erweitertes Nachbarschaftshaus realisiert werden. a) Ab wann wird dieses zur Verfügung stehen? Der Zeitpunkt steht noch nicht fest. b) Welche Kapazitäten wird dieses Nachbarschaftshaus haben und wer kann diese Räume für welche Zwecke nutzen? Kapazitäten und Nutzer stehen noch nicht abschließend fest. Alle bisherigen Nutzer des Wichmannhauses sowie eine Reihe neuer fester Nutzer sollen berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Kapazitäten für Ehrenamtliche und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. c) Wer ist jeweils für den Betrieb, die Belegung und die Regeln in diesen Gemeinschaftsräumen zuständig? Wer legt diese Regeln fest? Wer setzt die Regeln wie durch? Grundlage wird ein Betreiberkonzept sein, das noch zu entwickeln ist. d) Ist dort auch die Einrichtung einer ressortübergreifenden Beratungsstelle für Flüchtlinge (Sprache, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Schule et cetera) vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Nein, es wird gruppen- und themenspezifische Beratungsangebote geben. e) Wie ist der Planungsstand bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Nachbarschaftshäuser Wichmannhaus und ReWie-Haus sowie des Eidelstedter Bürgerhauses? Zum Wichmannhaus siehe Antwort zu 20. a) und Antworten zu 20. b) bis 20. d). Zum ReeWie-Haus sind die Planungen in Vorbereitung. Zum Eidelstedter Bürgerhaus wird ein Beteiligungsverfahren zur Neukonzeptionierung des Bürgerhauses vorbereitet. Geplant ist die Sanierung/Erweiterung des Hauses. 21. Mit welchen Auswirkungen auf den ÖPNV rechnet der Senat aufgrund des Bevölkerungszuwachses a) für die AKN/S21 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2025? b) für die örtlichen Buslinien in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2025? Bitte nach Buslinien aufschlüsseln. Die Verkehrsnachfrage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf den in Eimsbüttel verkehrenden Linien wird von der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und den Verkehrsunternehmen laufend ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass eine nennenswerte Steigerung der Einwohnerzahl im Einzugsbereich von Haltestellen auch zu einer Steigerung der Verkehrsnachfrage an diesen Haltestellen führt. Eine detaillierte Linien- und Jahresprognose kann nicht erstellt werden. Das Angebot wird abhängig von der konkreten Entwicklung bedarfsgerecht nachgesteuert. 22. Der Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen soll vorangetrieben werden. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Prüfung von a) einem Neubau einer Dreifeld-Halle am Niekampsweg? b) der Erweiterung der Sport- und Bewegungsmöglichkeiten am Sportplatz Steinwiesenweg? c) der Herstellung von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Bereich der Freiflächen am Hörgensweg und am Duvenacker? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6105 9 d) Welche konkreten Maßnahmen zum Aus- und Neubau welcher Flächen beziehungsweise Sportstätten sind zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Wann wird der Senat die Planungen präsentieren? Bis wann ist mit einer Beschlussfassung zurechnen? Bis wann werden die neuen oder Erweiterungsbauten einsatzfähig sein? Die Planungen zur Finanzierung der oben genannten Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Für einen Hallenneubau am Niekampsweg bedarf es darüber hinaus der Erarbeitung eines tragfähigen Betriebskonzeptes. Die Planungen hierzu, wie auch zur genauen Ausgestaltung einer Sanierung/Optimierung von Sportflächen auf der Sportanlage Steinwiesenweg, werden durch das Bezirksamt Eimsbüttel in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden und dem Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau vorangetrieben. Die Herstellung von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten soll im Zusammenhang mit den jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen. Im Übrigen entsteht in Eidelstedt eine neue Einfeld-Sporthalle an der Julius-Leber- Schule (Halstenbeker Straße 41). Die vorhandene Dreifeld-Sporthalle wird für die Nutzung von Rollstuhlbasketball umgebaut, Geräteräume und Umkleideflächen werden zugebaut (voraussichtlicher Baubeginn 2017, Fertigstellung 2018). 23. Welche weiteren Maßnahmen, die unter den obigen Fragen noch nicht erwähnt wurden, sind auf der Basis des Bürgervertrages Eimsbüttel zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Derzeit keine. 24. Sollten einzelne Fragen dieser Drucksache noch nicht beantwortet werden können: Ab wann ist eine Beantwortung voraussichtlich möglich? Bitte für jede nicht beantwortete Frage einzeln angeben. Entfällt.