BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6106 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/5863: „Furkan-Gemeinde“ in Hamburg Die Antworten des Senats zu Drs. 21/5863 geben Anlass zur Nachfrage. Ich frage den Senat: Die über die „Furkan-Gemeinde“ derzeit öffentlich zu benennenden Informationen wurden mit der Drs. 21/5863 bekannt gegeben. Die „Furkan-Gemeinde“ wird durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg als islamistisch ausgerichtete Organisation eingestuft. Detailliertere Erkenntnisse und Angaben können derzeit nicht öffentlich gemacht werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die „Furkan- Gemeinde“ Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des LfV Hamburg gewinnen könnte, wodurch eine künftige Beobachtung unverhältnismäßig erschwert werden würde. Deshalb wurde der Parlamentarische Kontrollausschuss (PKA) in seiner Sitzung am 22. September 2016 umfassend über die vorliegenden Informationen unterrichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat und den Sicherheitsbehörden über die Finanzierung der Gemeinde vor? a. Wie werden Gelder gesammelt und stammen diese nur aus Deutschland? 2. Welche Erkenntnisse liegen über offizielle Strukturen in Hamburg vor? a. Wo trifft sich die Gemeinde? b. Wo finden die Veranstaltungen mit Alparslan Kuytul statt? c. Wer organisiert diese Veranstaltungen? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat und den Sicherheitsbehörden über Veranstaltungen in Privatwohnungen vor? a. Finden diese „nur“ in Wilhelmsburg und Harburg statt? b. Wo wird für diese Sitzungen geworben? c. Welche Moscheen sind gegebenenfalls involviert? 4. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, ob den Anhängern und neu angeworbenen Anhängern die islamistischen Ziele der Furkan- Gemeinde von Anfang an klar sind? Siehe Vorbemerkung 5. Welche „Counter-Dawa“-Strategien unternehmen Senat und Sicherheitsbehörden konkret? Drucksache 21/6106 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat geht davon aus, dass mit dem Begriff „Counter-Dawa-Strategie“ behördliche Maßnahmen gegen islamistische Missionierungspropaganda gemeint sind. Siehe zu den Maßnahmen Drs. 21/58, Drs. 21/437, Drs. 21/954, Drs. 21/1706, Drs. 21/2622, Drs. 21/3355, Drs. 21/3445, 21/5039 und Drs. 21/5331. 6. Sind die Mitarbeiter/-innen in Beratungsstellen für Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung für diese Gemeinde sensibilisiert? Ja.