BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6107 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Zu welchen Konditionen wurde die Teilfläche des vormaligen Freibades Ohlsdorf verkauft? Im Jahre 2009 hatten 84,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid gegen den Verkauf einer Teilfläche des Ohlsdorfer Schwimmbades und gegen Wohnbauten auf dem Gelände entschieden. Der Senat hat im Juni 2015 gegen den Bürgerwillen den Bezirk Nord angewiesen , das Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 28 zügig durchzuführen und eine Wohnungsbaufläche für rund 120 Wohneinheiten auf dem Gelände des Freibades Ohlsdorf auszuweisen. Nach dem ein Teil der Grundfläche verkauft und das Freibad Ohlsdorf abgerissen wurde, gibt es ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit über die Verkaufskonditionen des ehemals städtischen Grundstückes. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Durch den Neubau des Schwimmbades Ohlsdorf wird die ganzjährig nutzbare Wasserfläche von derzeit 533 m² auf 1.141 m² mehr als verdoppelt. Der nutzbare Außenbereich bleibt in etwa gleicher Größe erhalten. Zu den baulich hervorzuhebenden Anlagenteilen gehören unter anderem ein durch eine Trennwand in zwei kleinere Becken unterteilbares 50m-Becken, zusätzlich zu einer über 6.000 m² großen Spielund Liegewiese mit Beachvolleyballfeld, ein rund 220m² großer Outdoor-Wasserspielplatz , unter anderem mit schwenkbaren Wasserkanonen, Boden-Geysir, kaskadierenden mehrstrahligen Wassereffekten und individueller Steuerungsmöglichkeit sowie eine freibadähnliche Anmutung durch flexible Öffnung der Südfassade vom Frühjahr bis zum Herbst. Durch das trennbare 50-m-Becken werden heute noch vorhandene Kapazitätsprobleme und Nutzungskonflikte zwischen der Öffentlichkeit einerseits und den Schulen und Vereinen andererseits entschärft. Mit der Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks wird ein relevanter Beitrag zur Finanzierung des Neubaus geleistet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt: 1. Für welche Fälle wurden im Kaufvertrag Rückzugs-/Ausstiegsmöglichkeiten vorgesehen? a. Welche Kosten, Entschädigungszahlungen oder Ähnliches fallen für wen im Falle eines Rückzuges beziehungsweise Ausstieges aus dem Vertrag an? b. Bis zu welcher Höhe können Kosten, Entschädigungszahlungen oder Ähnliches anfallen? Rückzugs- oder Ausstiegsmöglichkeiten sind im Kaufvertrag nicht vorgesehen. Drucksache 21/6107 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wer sind die Vertragspartner/-innen auf städtischer und auf privater Seite ? Vertragspartner sind BLH sowie cds Wohnbau Hamburg GmbH und Otto Wulff Bauunternehmung GmbH. 3. Wann wurde der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen? Falls er noch nicht rechtsgültig abgeschlossen wurde: Für wann ist dieses vorgesehen ? Der Vertrag wurde am 19. April 2016 geschlossen. 4. Wie groß ist die verkaufte Fläche? 9.057 m². 5. Wer darf den Kaufvertrag einsehen? Ist der Kaufvertrag im Transparenzportal zu finden? Falls nein, warum nicht? Das Recht zur Einsicht haben die Vertragspartner sowie die Aufsichtsgremien von BLH. Hinsichtlich des Vertrages besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung nach dem Transparenzgesetz . 6. Wann wird das Planverfahren für den Bebauungsplan Ohlsdorf 28 eingeleitet ? Falls es weder eine Neuerstellung oder Änderung des Bebauungsplan gibt: weshalb nicht? Das Planverfahren Ohlsdorf 28 (Im grünen Grunde) ist mit der Aufstellungsinformation am 18. Juni 2015 im Stadtentwicklungsausschuss und der behördlichen Grobabstimmung am 23. November 2015 eingeleitet worden. 7. Wird es einen Architekten-/-innenwettbewerb zur Wohnbebauung geben? Falls ja: wofür, wann, wer schreibt ihn aus und wer trägt die Kosten? Es wird einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischen Anteil geben, ausgelobt und bezahlt von den neuen Eigentümern „cds & Wulff Wohnbau Hamburg GmbH & Co. KG“, die von BLH die Fläche erworben haben. Die Auslobung erfolgt gemäß „RPW 2015 – Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg“. Preisgericht soll am 21. Dezember 2016 sein. 8. Wie wird jeweils der Anteil von Eigentumswohnungen, frei finanzierten Mietwohnungen sowie öffentlich geförderten Wohnungen an den neu entstehenden 120 Wohneinheiten sein? Die Anteile der Wohnungsarten sind laut Auslobungsentwurf 70 Prozent Eigentumswohnungen und 30 Prozent geförderte Mietwohnungen.