BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6110 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerverträge nicht das Papier wert?! Die Bürgerverträge sind gerade einmal zwei Monate alt, schon berichten Medien1, dass der Senat die Bürgerverträge nicht einhält, einzelne Vertragsinhalte verschleppt und andere nicht umsetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bürgerverträge werden von den zuständigen Behörden wie vereinbart umgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für den Standort „Suurheid“ in Rissen, zu dem keine von dem „Bürgervertrag Rissen“ abweichende Bauplanung existiert. Die Bürgerverträge enthalten mittel- und langfristige Maßnahmen, die mit zahlreichen Beteiligten umgesetzt werden sollen und deren Umsetzung sich zum Teil über einen längeren Prozess über mehrere Jahre erstreckt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits konkret begonnen oder umgesetzt, andere befinden sich noch im Planungsprozess . Die in den Bürgerverträgen sowie in den Dokumenten zur politischen Selbstverpflichtung genannten sozialen Maßnahmen, insbesondere die Strukturen zur Beteiligung unterschiedlicher Gruppen und ehrenamtlich Tätiger aus den Stadtteilen, befinden sich im Aufbau. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche aus den einzelnen Bürgerverträgen resultierenden Vereinbarungen hat der Senat bereits umgesetzt? (Bitte nach einzelnem Bürgervertrag und umgesetzter beziehungsweise sich in Umsetzung befindlicher Maßnahme aufschlüsseln und ausführend begründen, in welchen Fällen die Umsetzung von der Vereinbarung abweichend erfolgt.) Zu den Bereichen Unterbringung und Wohnen siehe Drs. 21/5733. Zu den Bürgerverträgen (BüV) im Einzelnen: Bürgervertrag Marmstorf-Sinstorf: Die Planung der Kapazität der Einrichtung Sinstorfer Kirchweg wurde von 356 Plätzen auf 300 Plätze angepasst, der Standort Leuchtkäferweg gestrichen; die Vorgaben der Planung für den Rönneburger Stieg mit maximal 300 Plätzen wurden beachtet. Die Initiierung eines Runden Tisches ist für den Herbst 2016 in Vorbereitung. Federführung übernimmt dafür das Sozialraummanagement/Lokale Partnerschaften Harburg. 1 Vergleiche: „Hamburger Abendblatt“ vom 23.09.2016 (Seite 15). Drucksache 21/6110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bürgervertrag Neugraben-Fischbek: Siehe Drs. 21/5902. Im Übrigen wurde die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Geutensweg laufend reduziert. Die Vorbereitungen zur Festlegung eines Fördergebiets der Integrierten Stadtteilentwicklung mit einem Quartiersmanagement und einem einzurichtenden Quartiersbeirat verlaufen planmäßig. Derzeit wird die hierfür erforderliche Problem-Potenzial-Analyse erstellt. Der städtebauliche Wettbewerb zur Vorbereitung des Bebauungsplans Fischbeker Reethen wurde gerade abgeschlossen. Bürgervertrag Poppenbüttel: Siehe Drs. 21/5875. Das Bezirksamt Wandsbek hat alle Wohneinheiten am Poppenbütteler Berg als öffentlich-rechtliche Unterkünfte für Flüchtlinge mit zwei Baugenehmigungen genehmigt. Die Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt wurde zeitnah am 1. September 2016 erteilt. Das Fachamt Sozialraummanagement wird im November 2016 eine weitere Veranstaltung zum UPW-Gebiet Poppenbütteler Berg durchführen. Hierzu werden die im Bürgervertrag genannten lokalen Akteure eingeladen werden, um über den aktuellen Sachstand, den Stand der Planungen et cetera zu informieren und erste Überlegungen zur Konstitution des Quartiersbeirats anzustellen. Darüber hinaus sollen die Konzepte des Quartiers- und Stadtteilmanagements von f & w und des Fachamts Sozialraummanagement vorgestellt und geschärft werden. Bürgervertrag Lemsahl-Mellingstedt: Die Vorgaben für die Anzahl der Plätze und die Laufzeit der Einrichtung Fiersbarg sind in den Planungen berücksichtigt. Der Dialog zu den Bürgerinnen und Bürgern wurde aufgenommen und erste Maßnahmen wurden verabredet. Bürgervertrag Klein Borstel: In einem Treffen der Vertreter/-innen der drei Bürgerinitiativen und des Bezirksamts am 2. September 2016 wurden nachstehende Punkte vereinbart. Die Reduzierung der Platzzahl auf 452 und der Verzicht auf Haus 2 und 4 sowie die zweigeschossige Bauweise werden umgesetzt. Es erfolgt eine Belegung durch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, bevorzugt Familien mit Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen und der Bewohner der nahe gelegenen Unterkunft Borstels Ende, die zum 31. Dezember 2016 aufgelöst werden soll. Eine Verlegung des Waschhauses wurde geprüft, ist aber nicht möglich. Die Betriebszeiten werden auf werktags 9 bis 17 Uhr begrenzt. Die Interessen der gesamten Anwohnerschaft und deren Sorgen, Ideen, Anregungen werden berücksichtigt indem ein Runder Tisch (regelmäßiges Treffen der Ehrenamtlichen und Nachbarn mit der Unterkunftsleitung von f & w und Bezirksvertretern) und ein Quartiersbeirat eingesetzt wurden. Die Vertragsparteien tauschen sich anlassbezogen über den Fortgang der Vertragsumsetzung aus. Ein erstes Treffen hat bereits stattgefunden und ein zweites Treffen ist terminiert . Im nächsten Schritt sollen die Themen dann im Beirat regelmäßig erörtert werden. Die Einsetzung des Beirats ist vorbereitet und wird Ende September 2016 im Regionalausschuss beraten. Die Spielstraße bleibt erhalten. Die Zufahrt über Große Horst und die Verwendung der Anschrift „Große Horst“ werden umgesetzt. Bürgervertrag Langenhorn: Das Ziel, die Belegung in der EA Grellkamp auf 450 zum 31. Dezember 2016 zu reduzieren , wurde bereits Mitte August 2016 erreicht. Das Ende der Laufzeit zum 30. Juni 2019 des Standortes wurde in den Planungen berücksichtigt. Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Unterbringung wurden eingeleitet. Das WLAN ist eingerichtet. Verabredungen zum Projekt Ohkamp/Flughafenstraße wurden getroffen. Es existiert eine Planung für den bedarfsgerechten Ausbau an Kitaplätzen. Bürgervertrag Lurup, Osdorf, Bahrenfeld: Siehe Drs. 21/5783. Die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Graf-von-Baudissin- Kaserne zum 31. Dezember 2016 ist in den Planungen berücksichtigt. Die EA Rugenbarg ist bereits vor dem 30. Septemer 2016 geräumt worden. Die Anpassung der Planung der Kapazität der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Blomkamp, Baufeld B, von 690 auf 312 Plätze ist umgesetzt, auf dem Baufeld A sind Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6110 3 auch Familien untergebracht. In die Umplanungen sind Anregungen der Bürgerinitiative eingegangen. Die Einrichtung Notkestraße 25 befindet sich noch in der Belegung. Die Belegungskapazität wird 650 Bewohnerinnen und Bewohner nicht übersteigen. Der Umbau des Albert-Einstein-Rings erfolgt entsprechend den Planungen. Die Gestaltung des Quartiersmanagements und des Quartiersbeirates ist in Arbeit. Die Stelle des Quartiersmanagement wird im nächsten Zuwendungszeitraum auf 100 Prozent erhöht. Bürgervertrag Eimsbüttel: Siehe Drs. 21/4991. Zum Stand der Umsetzung siehe Drs. 21/6105. Bürgervertrag Rissen: Siehe Drs. 21/5765. Das Quartiersmanagement von ProQuartier ist eingerichtet, das Vorlaufprojekt besteht seit Juli 2016. Die Besetzung der Stelle ist für den 15. November 2016 geplant. Bürgervertrag Mittlerer Landweg: Zur Verteilung siehe Drs. 21/5765; zur Belegung von f & w siehe Drs. 21/5875, zur Anpassung der Belegung der örU-Plätze siehe Drs. 21/5733. Im Übrigen ist eingeplant , den P+R-Parkplatz Mittlerer Landweg mit der Fertigstellung Perspektive Wohnen zu schließen. Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses, der Durchführung von Vergabeverfahren für Stadtplanungs- und Landschaftsplanungsbüros sowie der Klärung von Untersuchungsbedarfen wurde das Bebauungsplanverfahren für den Mittleren Landweg und umliegende Bereiche im September 2016 eingeleitet (Bebauungsplanverfahren Billwerder 29/Allermöhe 29/Neuallermöhe 1). Die notwendigen Lärmschutzstandards werden im Bebauungsplanverfahren geklärt. Die Bürgerbeteiligungen werden im Bebauungsplanverfahren durchgeführt, hierzu erfolgen ab Herbst zunächst Gespräche mit Vertretern der Bürgerinitiative und der Grundeigentümer. Im Bebauungsplanverfahren werden insbesondere die Themen Parkplatzsituation, Vereinsheime , Kleingärten, Zuwegungen, Oberflächenwasser et cetera behandelt. Das derzeit fortschreitende Bauvorhaben wird mit umfänglichen Planungen zur sozialen Infrastruktur begleitet. Dies umfasst Verfahren zur Bürgerbeteiligung, Planung eines Stadtteilbeirats, Start des temporären Quartiersmanagements, Abstimmung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung zur Beschulung der Kinder, Bau eines Jugendtreffs und eines Hauses für Angebote der Familienförderung, Schaffung von angemessenen Sportstätten et cetera. Allem zugrunde liegt das veröffentlichte Integrationskonzept des Fachamtes Sozialraummanagement. Die Forderungen zum Effizienzhausstandard KfW 40 und der Dächer wurden bereits im Baugenehmigungsverfahren genehmigt. Die Zuwegungen werden derzeit geklärt. Eine entsprechende Untersuchung zu den Wegeverbindungen wurde in Auftrag gegeben . Der Schutz der Gräben wird derzeit geklärt. Politische Selbstverpflichtung Hummelsbüttel: Das für eine weitere Fläche in der Hummelsbütteler Feldmark begonnene Bebauungsplanverfahren Hummelbüttel 29 (Wildes Moor/Glashütter Landstraße) wurde gemäß Beschluss des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek vom 7. Juni 2016 (siehe Bezirks-Drs. XX/2883 der Bezirksversammlung Wandsbek) eingestellt. 2. Welche aus den einzelnen Bürgerverträgen resultierenden Vereinbarungen hat der Senat noch nicht umgesetzt? (Bitte nach einzelnem Bürgervertrag der Reihe nach aufschlüsseln.) a. Warum wurden diese Klauseln noch nicht umgesetzt? b. Bis wann werden diese Klauseln umgesetzt? Drucksache 21/6110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Welche aus den einzelnen Bürgerverträgen resultierenden Vereinbarungen wird der Senat nach aktuellen Erkenntnissen nicht umsetzen? (Bitte nach einzelnem Bürgervertrag der Reihe nach aufschlüsseln.) a. Aus welchen Gründen werden diese Klauseln nicht umgesetzt werden können? b. Gibt es alternative Angebote seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden für die nach aktuellen Erkenntnissen nicht umsetzbaren Klauseln der Bürgerverträge? Siehe Drs. 21/5733 und Vorbemerkung.