BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6111 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Planlose Personalpolitik des Senats bei der HHLA – Fragen zum Ausscheiden von Dr. Stefan Behn Hamburgs wichtigstes und größtes Umschlagsunternehmen befindet sich derzeit in unruhigem Fahrwasser. Wie viele maritime Unternehmen wird auch die Hamburger Hafen- und Logistik AG (HHLA) von der Schifffahrtskrise schwer geschüttelt. Einbrechende Containermengen und sich neu konsolidierende Allianzen im Reedereibereich sind nur einige der Folgen dieser Krise, die zu Unsicherheiten und Umsatzrückgang führen. Ende März 2017 verlässt Dr. Stefan Behn, der sich hauptverantwortlich um das kriselnde Containersegment kümmert, das Unternehmen1. Ein adäquater Nachfolger/eine adäquate Nachfolgerin steht laut Pressemitteilung noch nicht bereit und muss zeitnah gefunden werden. Angesichts des zeitlichen Aufwands für die Suche einer Vorstandsvorsitzenden/eines Vorstandsvorsitzenden der HHLA erscheint dieser Zeitplan als ambitioniert. Der plötzliche Entschluss Dr. Behns, das Unternehmen zu verlassen, ist vor dem Hintergrund, dass der Vertrag erst Anfang des Jahres um drei weitere Jahre verlängert wurde, äußerst verwunderlich. Dabei stellt sich die Frage, ob im Vorwege die Vertragsverlängerung mit angemessener Sorgfalt durchgeführt wurde und welche Rolle Hamburgs Behörden dabei spielen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ordnet ihre Beteiligungen seinen Behörden zu. Die Beteiligung der Stadt Hamburg an der HHLA ist hauptverantwortlich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zugeordnet 2. Allerdings hält die Poolinggesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement GmbH (HGV) 69,58 Prozent der Anteile der HHLA und ist damit Mehrheitseigner. Die HGV ihrerseits ist der Finanzbehörde zugeordnet. Außerdem wird durch die Eigentümer (Mehrheitlich die Freie und Hansestadt Hamburg über die HGV) der Aufsichtsrat bestellt, der wiederum für die Verträge der Vorstände verantwortlich ist. Damit sind Zuständigkeitskonflikte nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Befassung des Senats mit der Besetzung von Geschäftsführungs- oder Vorstandspositionen von öffentlichen Unternehmen erfolgt nach festen Regeln. Mit Erstverträgen von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen von öffentlichen Unter- 1 Vergleiche Pressemitteilung HHLA, 16.09.2016, abrufbar unter: http://hhla.de/de/startseite/ aktuell/2016/09/dr-stefan-behn-scheidet-ende-maerz-2017-aus-dem-hhla-vorstand-aus.html. 2 Vergleiche www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Unternehmen.html. Drucksache 21/6111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nehmen befasst sich die Senatskommission für öffentliche Unternehmen. Bei Folgeverträgen von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen erfolgt eine Abstimmung zwischen Fachbehörde, Finanzbehörde und Senatskanzlei. Die Festsetzung der Zahl, die Bestellung, die Abberufung sowie der Abschluss und die Beendigung der Dienstverträge der ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder der Hamburger Hafen- und Logistik AG (HHLA) obliegen dem Aufsichtsrat. Der Vertrag von Herrn Dr. Behn wurde im September 2015 bis zum 30. April 2019 verlängert. Mit der Vertragsverlängerung wurde Herrn Dr. Behn die Option eingeräumt , vor Ablauf der Vertragslaufzeit in den Ruhestand zu gehen. Herr Dr. Behn hat am 16. September 2016 dem Aufsichtsrat mitgeteilt, von dieser Option zum 31. März 2017 Gebrauch zu machen. Beschlüsse zur Nachfolgeregelung wird der Aufsichtsrat zeitnah fassen. Mit seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen endet für Herrn Dr. Behn die Vergütung für seine aktive Tätigkeit. Herr Dr. Behn hat nach seinem Ausscheiden Anspruch auf die bei der HHLA übliche Versorgungsregelung. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil beträgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienstzeit des Vorstandsmitglieds zwischen 35 und 50 Prozent. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann genau wurde der Vertrag von Dr. Stefan Behn als HHLA-Vorstand für welchen Zeitraum verlängert? 2. Welche Gründe liegen für den plötzlichen Übergang in den Ruhestand zum 31.03.2017 vor? 3. Soll ein Nachfolger/eine Nachfolgerin für das Vorstandmandat von Dr. Stefan Behn gefunden werden? a. Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? b. Wenn ja, auf welchem Wege soll bis wann ein geeigneter Nachfolger für jeweils welche Positionen gefunden werden, wer hat bei der Findung welche Aufgabe und welche Gremien sind in den Prozess aktiv eingebunden und wer muss zustimmen? c. Wenn ja, wurde bereits mit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger /einer Nachfolgerin von Dr. Stefan Behn begonnen? Stehen bereits Kandidaten für eine mögliche Nachfolge bereit? Wenn ja, wer seit wann? Siehe Vorbemerkung. 4. Dr. Stefan Behn hat neben seiner Position im Vorstand der HHLA weitere Mandate im HHLA-Konzern inne. Welche Ämter legt Dr. Stefan Behn jeweils bis Ende März 2017 nieder und für welche Positionen beziehungsweise Mandate innerhalb und außerhalb der HHLA (zum Beispiel PPP-Projekte) muss jeweils ein geeigneter Nachfolger/eine Nachfolgerin gefunden werden? Die Mandate von Herrn Dr. Behn gehen aus dem Geschäftsbericht 2015 der HHLA hervor. Weitere Informationen liegen dem Senat hierzu nicht vor. Die HHLA weist darauf hin, dass sie als börsennotierte Aktiengesellschaft die Fragen aller ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung beantwortet. 5. Wer genau hat 2015/2016 mit Dr. Stefan Behn über dessen Vertragsverlängerung verhandelt? Welche Behörden, Gremien und Ausschüsse waren dabei wann und wie involviert? (Bitte die jeweiligen Stellen innerhalb der Verwaltung benennen.) Wer musste der Vertragsverlängerung jeweils auf welchen Ebenen zustimmen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6111 3 Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11. September 2015 auf Empfehlung des Personalausschusses der Verlängerung des Anstellungsvertrags von Herrn Dr. Behn zugestimmt und den Aufsichtsratsvorsitzenden zum Abschluss des Vertrags ermächtigt . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Welche Entscheidungen wurden hinsichtlich der aktuellen Vertragsverlängerung von Dr. Stefan Behn seitens der BWVI wann getroffen ? Welche Abstimmungen gab es dabei wann mit dem Aufsichtsrat ? b. Welche Entscheidungen wurden hinsichtlich der aktuellen Vertragsverlängerung von Dr. Stefan Behn seitens der Finanzbehörde wann getroffen? Welche Abstimmungen gab es dabei wann mit dem Aufsichtsrat ? c. Wurde im Rahmen der Vertragsverlängerung von 2016 die Vorruhestandsregelung besprochen, die ein Ausscheiden ab dem 60. Lebensjahr möglich macht? d. Seit wann besteht die Regelung, wonach Dr. Behn bereits mit dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen kann? Ist diese Regelung im Rahmen der Vertragsverlängerung 2016 eingeführt worden? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche materiellen Konsequenzen hat das kurzfristige Ausscheiden aus dem Vorstand für Dr. Stefan Behn? Welche Bezüge in welcher Höhe wird Dr. Stefan Behn ab wann erhalten? (Bitte einzelne Vergütungsbestandteile benennen.) Wie hat sich seine Einnahmesituation im Falle einer Vorruhestandsregelung ab dem 1. April 2017 durch die Vertragsverlängerung von 2016 verändert? Eine Veränderung der Einnahmesituation nach Beendigung der aktiven Tätigkeit von Herrn Dr. Behn hat sich durch die zuletzt vorgenommene Vertragsverlängerung nicht ergeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.