BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6112 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Ateliergebäude der HfbK Die Hochschule für bildende Künste (HfbK) soll ein Ateliergebäude erhalten. Ich frage den Senat: Für den Erweiterungsbau für die HfbK ist im August 2016 ein Wettbewerbsverfahren eingeleitet worden. Erst wenn konkrete Planungen und ein Mietangebot des Realisierungsträgers vorliegen, können konkrete Angaben zu Terminen, zum Gebäude und zu den Kosten gemacht werden. Die Bürgerschaft wird dann mit einer gesonderten Drucksache befasst werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wozu soll das Ateliergebäude dienen? Für künstlerische Arbeiten der Studierenden. 2. Wie viele Räume wird das Ateliergebäude haben? Vorgesehen sind zwölf Atelierräume sowie eine Galerie. 3. Wie viele Stockwerke wird das Ateliergebäude haben? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Quadratmeter Nutzfläche wird das Ateliergebäude haben? Aufgrund der spezifischen Anforderungen wurde kein differenziertes Raumprogramm entwickelt. Auf 2.900 m2 Bruttogrundfläche soll eine maximale Nutzfläche abgebildet werden. 5. Wo wird das Ateliergebäude errichtet? An der Straße Lerchenfeld, auf einem nordwestlich an das Hauptgebäude der HfbK angrenzenden Grundstück. 6. Welche Kosten entstehen durch das Ateliergebäude? 7. Wer trägt die Kosten? 8. Wann soll es errichtet und wann in Betrieb genommen werden? Siehe Vorbemerkung.