BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6113 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Kennungen am RRZ In der Regel erfolgt die Vergabe von Kennungen am RRZ für die meisten Personen automatisiert. Dennoch müssen in einigen Fällen Kennungen am Regionalen Rechenzentrum (RRZ) manuell beantragt werden, etwa für Projekte oder für Gastwissenschaftler. Offenbar versendet das RRZ bei einigen Anträgen eine Mail, in der eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen angegeben wird. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wie lange dauert es, bis eine beantragte Kennung genehmigt und freigeschaltet wird, die nicht über ein automatisiertes Verfahren zugeteilt wird? Bei der oben genannten Angabe von zwei Wochen handelt es sich um eine Maximalfrist in Bezug auf die Bearbeitungszeit. Ansonsten erfolgt eine kurzfristige Bearbeitung der Anträge, die aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen aber durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. 2. Wie lange dauert es, wenn eine bestehende Kennung nach einer Deaktivierung wieder aktiviert werden soll? Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt circa fünf Arbeitstage. 3. Welche Anzahl an Kennungen wird über gesonderte Anträge im Jahr vergeben? Bitte für 2013 – 2016 angeben. Vergebene Kennungen: im Jahr 2013: 2308 im Jahr 2014: 2171 im Jahr 2015: 1980 im Jahr 2016: bisher 1472 4. Wie stellen UHH und RRZ sicher, dass Kennungen möglichst schnell und unbürokratisch zugeteilt werden? Um die Ausstellung einer Kennung möglichst unbürokratisch und zugleich rechtskonform durchzuführen, stellt die UHH im Internet online ein Antragsportal zur Verfügung. Hier stellt der Antragsteller elektronisch einen Antrag und lässt diesen von einer benannten Person des jeweiligen Fachbereichs unterzeichnen. Unmittelbar danach bearbeitet das RRZ den jeweiligen Antrag.