BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6115 21. Wahlperiode 30.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 23.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Eidelstedt durch die geplante Verlängerung der S21 nach Kaltenkirchen Zukünftig soll Eidelstedt, über die bereits bestehende S-Bahn-Haltestelle „Eidelstedt “ hinaus, mittels der Verlängerung der S-Bahn-Linie S21 auf der heutigen AKN-Strecke A1 nach Kaltenkirchen noch besser an die Innenstadt angebunden werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH), AKN der Eisenbahn AG (AKN) sowie der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt: 1. Werden für die neuen Streckenabschnitte der geplanten S21 neue S-Bahn-Züge gekauft? Wenn ja, wie viele welcher Baureihe, zu welchem Preis und wann werden diese geliefert und zur Verfügung stehen? 2. Wie viele Züge mit wie vielen Waggons sollen für den Betrieb der S21- Strecke nach Kaltenkirchen zur Verfügung stehen? Bitte die Anzahl der geplanten Kurz-, Lang- und Vollzüge angeben. Bei der geplanten Realisierung der Verlängerung der S21 nach Kaltenkirchen sollen von der S-Bahn Hamburg GmbH 13 für den Einsatz im Gleichstrom- und Wechselstromnetz geeignete S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 490.2 beschafft werden. Sie könnten rechtzeitig zur Betriebsaufnahme der S21 nach Kaltenkirchen zur Verfügung stehen. Die Fahrzeugkosten sollen im Rahmen des Verkehrsvertrages über die Bestellerentgelte abgerechnet werden, direkte Anschaffungskosten entstehen bei den Aufgabenträgern nicht. Die genannten Fahrzeuge sollen auf der S21 Aumühle – Kaltenkirchen als Vollzüge (je zwei Triebzüge mit drei Wagen) beziehungsweise in Tagesrandlagen als Kurzzüge (je ein Triebzug mit drei Wagen) eingesetzt werden. Ein Einsatz von Langzügen (bestehend aus je drei Triebzügen mit neun Wagen) ist für die prognostizierte Nachfrage nach Kaltenkirchen nicht erforderlich und wegen der nördlich von Eidelstedt auf den Einsatz von Vollzügen ausgelegten Bahnsteiglängen auch nicht möglich. Die jeweilige Fahrzeugkonfiguration der einzelnen Zugfahrten wird im Rahmen der Aufstellung des konkreten Jahresfahrplans festgelegt werden. 3. Welche Taktung ist aktuell für die S21-Strecke nach Kaltenkirchen vorgesehen ? Wäre mit den für die Strecke zur Verfügung gestellten Zügen auch eine zehnminütige Taktung realisierbar? Drucksache 21/6115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum werden nicht mehr Züge angeschafft, um eine zehnminütige Taktung zu realisieren? Mit welchen Kosten wäre dies verbunden ? Nach dem derzeitigen Planungsstand soll die S21 in den Hauptverkehrszeiten mit einer dafür ausreichend bemessenen Anzahl von Fahrzeugen im Zehn-Minuten-Takt zwischen Aumühle und Quickborn sowie im 20-Minuten-Takt bis Kaltenkirchen verkehren . In einzelnen Zeitlagen sind im Abschnitt Quickborn – Kaltenkirchen jeweils in Lastrichtung, analog zum heutigen AKN-Fahrplan, Verdichtungen zur Zehn-Minuten- Zugfolge möglich. Ein durchgehender Zehn-Minuten-Takt auf der Gesamtstrecke Eidelstedt – Kaltenkirchen wäre grundsätzlich möglich, wenn dafür als Vollzüge geplante Fahrten auf Kurzzuglänge reduziert würden. Dies würde jedoch mindestens zwischen Eidelstedt und Bergedorf zu nicht akzeptablen Kapazitätsengpässen führen. Ein Zehn-Minuten-Takt im Abschnitt Quickborn – Kaltenkirchen ist nachfrageseitig nicht erforderlich, da Fahrgästen auf der Achse Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg – Hamburg zusätzliche Züge der Linien A2 und U1 über Norderstedt Mitte zur Verfügung stehen. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten soll die S21 zwischen Aumühle und Bergedorf alle 20 Minuten, zwischen Bergedorf und Eidelstedt alle zehn Minuten sowie ab Eidelstedt alternierend alle 20 Minuten weiter nach Kaltenkirchen und Elbgaustraße verkehren. 4. Wie viele Züge mit wie vielen Waggons sind für den Betrieb S-Bahn- Strecke Harburg-Hbf. – Altona – Eidelstedt – Elbgaustraße eingeplant? Welche Taktung in welchen Zeiträumen kann mit den vorgesehenen Zügen auf dieser Strecke – insbesondere in den Stoßzeiten – realisiert werden? Die S-Bahn-Strecke Harburg – Hauptbahnhof – Altona – Eidelstedt – Elbgaustraße soll von der Linie S3 weiterhin mit dem heutigen Angebot (Zehn-Minuten-Takt mit Vollzügen, bestehend aus je sechs Wagen und in den Hauptverkehrszeiten zum Teil mit Langzügen, bestehend aus je neun Wagen) bedient werden. Auf der Strecke (Hauptbahnhof – Dammtor – )Eidelstedt – Elbgaustraße ist in den Hauptverkehrszeiten eine zusätzliche Linie S32 mit Vollzügen im Zehn-Minuten-Takt geplant, um das heutige Fahrplanangebot der Station Elbgaustraße zu erhalten, wenn die nach Kaltenkirchen verlängerte S21 nicht zwischen Eidelstedt und Elbgaustraße verkehrt. 5. Wer ist Eigentümer des Netzes der heutigen AKN-Strecke? Ist ein Wechsel des Eigentümers vorgesehen oder geplant? Wenn ja, wer wird der neue Eigentümer? Eigentümerin ist derzeit und zukünftig die AKN Eisenbahn AG. 6. Zu wann ist die Fertigstellung der Verlängerung der S21 bis nach Kaltenkirchen aktuell geplant, mit welchen Projektkosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und wer wird diese Kosten zu welchen Teilen tragen? Die Verlängerung der S21 nach Kaltenkirchen soll Anfang der 2020er-Jahre in Betrieb gehen. Die Kosten betragen gemäß der Vorentwurfsplanung (Stand 2013) 74,4 Millionen Euro, einschließlich der Planungskosten (Anteil 20 Prozent) circa 90 Millionen Euro, wobei die endgültigen Kosten erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens feststehen werden. Die Aufteilung der Kostenanteile ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein (SH). Die Planungskosten (Leistungsphasen I bis IV gemäß HOAI) wurden bisher in Anlehnung an die geplanten Betriebskostenanteile im Verhältnis 75 Prozent/25 Prozent zwischen SH und der FHH aufgeteilt. 7. Wird im Rahmen der S-Bahn-Verlängerung nach Kaltenkirchen die Neugestaltung beziehungsweise Weiterentwicklung des verkehrlichen Umfeldes der in Eidelstedt liegenden Haltestellen miteingeplant? Wenn ja, welche Änderungen sind im Einzelnen geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6115 3 Wenn nein warum nicht? Hierzu hat die zuständige Behörde zusammen mit den Anrainergemeinden in Schleswig -Holstein die „Städtebauliche Untersuchung der Bahnhofsumfelder AKN/S21“ in Auftrag gegeben. Die Untersuchung soll die Potenziale im Umfeld der Haltestellen identifizieren und deren städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere bezüglich einer Nutzungsintensivierung und Optimierung von Erreichbarkeitsvorteilen, aufzeigen. Die unter anderem durch Mittel der Metropolregion Hamburg geförderte Untersuchung wurde im September 2016 begonnen, der Bearbeitungszeitraum beläuft sich auf ein Jahr. 8. Welche konkreten Vorteile für Eidelstedt werden sich aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde durch die Verlängerung der S21 nach Kaltenkirchen ergeben? Konkrete Vorteile der Verlängerung der S21 liegen für weite Teile Eidelstedts in der neu geschaffenen umsteigefreien Schienenverbindung mit Schnellbahnstandard in Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof, Reisezeitverkürzungen auch in und aus Richtung Quickborn, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen, einer verbesserten Erschließung der Stadtteile durch die im Zusammenhang mit dem AKN-Ausbau zu errichtende Station Schnelsen Süd und der deutlichen Ausweitung des Fahrplanangebotes in den Nebenverkehrszeiten , einschließlich entfallender Umsteigeaufenthalte an der Station Eidelstedt , die zu einer erheblichen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen.