BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6117 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 26.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie viel Geld für die Unterbringung, Versorgung und Integration hat der Senat im Jahr 2016 bisher vom Bund erhalten? „Bund entlastet Länder und Kommunen in einer nie dagewesenen Größenordnung “, verkündete die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitte September. So übernimmt der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 vollständig die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtige, zahlt im selben Zeitraum 2 Milliarden Euro Integrationspauschale und gibt weitere 500 Millionen Euro von 2016 bis 2018 an die Länder für den sozialen Wohnungsbau . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Als Ergebnis der Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern erhält die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zusätzliche Mittel, die je nach Rechtsgrundlage über die Umsatzsteuerverteilung oder über Einzelzuweisungen vereinnahmt werden. Die diesbezüglichen Mehraufwendungen (siehe unter anderem Drs. 21/1395 und 21/4472) übersteigen die erwarteten zusätzlichen Mittel erheblich. Auflagen sind damit nicht verbunden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Bundesmittel in jeweils welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 für die Unterbringung , Versorgung und Integration der Flüchtlinge erhalten? Waren die jeweiligen Mittel mit Auflagen verbunden? Wenn ja, welchen? Im Jahr 2015 entfielen im Rahmen der pauschalen Erstattung zuwanderungsbedingter Kosten durch den Bund auf die FHH anteilige Umsatzsteuererlöse in Höhe von rechnerisch 50 Millionen Euro. Im Jahr 2016 sind dies voraussichtlich 91 Millionen Euro. Darüber hinaus entfielen in den Jahren 2015 und 2016 auf die FHH zusätzliche Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von jeweils 9.182.000 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/4569. 2. Welche zusätzlichen Mittel kann die Freie und Hansestadt Hamburg aus der oben genannten Vereinbarung 2016, 2017 und 2018 erwarten? Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung entfallen auf die FHH rechnerisch anteilige Umsatzsteuererlöse in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018. Außerdem ergeben sich danach zusätzliche Bundeserstattungen für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Höhe von circa 10 Millionen Euro im Jahr 2016 sowie jeweils circa 33 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Ergänzend Drucksache 21/6117 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden zusätzliche Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von jeweils circa 12,8 Millionen Euro erwartet. 3. Mit Bundesmitteln in welcher Höhe rechnet der Senat für die Unterbringung , Versorgung und Integration der Flüchtlinge für die Jahre 2017 und 2018 nach derzeitigem Stand jeweils insgesamt? Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz werden in Höhe von jährlich rund 22 Millionen Euro erwartet. Die Höhe der auf die FHH entfallenden Mittel im Rahmen der Abrechnung für die Unterbringung von Asylbewerbern kann derzeit nicht sicher eingeschätzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Bundesmittel in welcher Höhe für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2017/ 2018 für die Jahre 2017 und 2018 jeweils insgesamt veranschlagt? Es wurden zusätzliche Erlöse aus Kompensationsmitteln nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 9.182.000 Euro pro Jahr veranschlagt.