BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6121 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 26.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Mehr oder weniger Regulierung – Gabriel versus Scholz bei der Digitalisierung des Personenbeförderungsgesetzes Wie Onlinemedien heute berichten, plant Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ein 12-Punkte „Aktionsprogramm Digitalisierung“. Das Programm ist mittlerweile auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie öffentlich zum Download verfügbar: http://www.bmwi.de/ BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/aktionsprogrammdigitalisierung ,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf. Das vorgelegte Dokument ist laut Medienberichten jedoch nicht mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Da viele der aufgeführten Initiativen auch konkrete Auswirkungen auf die Länder haben würden, stellt sich die Frage, ob das Aktionsprogramm mit den Bundesländern abgestimmt oder den Landesregierungen wenigstens zur Kenntnis gegeben wurde. Gerade aus Hamburger Sicht ist dies von großer Relevanz, widerspricht das Programm von Sigmar Gabriel doch in einigen Punkten vollkommen dem Kurs von Olaf Scholz und dem rot-grünen Senat, zum Beispiel bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Tauscht sich der Hamburger Senat beziehungsweise die zuständige Behörde regelmäßig mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus? Wenn ja, zu welchen konkreten Themen hat es in den letzten zwölf Monaten einen konkreten Austausch gegeben, auf welcher Ebene hat dieser stattgefunden und was waren die Ergebnisse? Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der zuständigen Behörde stehen in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dies betrifft grundsätzliche wirtschaftspolitische Fragen sowie einzelne Fachthemen . Aufgrund der Vielzahl und des Umfangs der Themen für diesen Austausch ist eine Darstellung nicht möglich. 2. Ist dem Hamburger Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde das „Aktionsprogramm Digitalisierung“ von Bundeswirtschaftsminister Gabriel bekannt? Wenn ja, wie bewertet er oder sie es allgemein? Welche Auswirkungen für Hamburg erkennt der Senat beziehungsweise zuständige Behörde? Wenn nein, warum nicht? Ja. Das Aktionsprogramm vom September des Jahres 2016 baut auf der Digitalen Strategie 2025 des BMWi auf und beschreibt für zwölf Handlungsfelder zahlreiche Drucksache 21/6121 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 begonnene oder geplante Maßnahmen, um den digitalen Wandel zu gestalten. Dieser gestalterische Ansatz wird begrüßt. Insbesondere unterstützt der Senat das Ziel der Bundesregierung, die digitale Mobilität voranzubringen. Die Bemühungen, den Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren anzupassen und digitale Testfelder in Deutschland einzurichten, werden gestützt. Die für Verkehr zuständige Behörde bewertet die Chancen der Digitalisierung für die Mobilität in Hamburg sehr positiv. Dies hat der Senat unter anderem in seinen Beschlüssen zur Strategie der Digitalen Stadt sowie über die Strategie zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen Intelligenter Transportsysteme (ITS) bekräftigt, siehe: http:// www.its2021.hamburg/downloads/ITS%20Strategie%20Hamburg.pdf. Eine allgemeine Aussage, welche Auswirkungen das Aktionsprogramm insgesamt für Hamburg haben wird, lässt sich vor dem Hintergrund der Vielzahl der unterschiedlichen Maßnahmen und deren Planungsstand nicht treffen. 3. Im Januar diesen Jahres stellt der Senat auf Nachfrage (Drs. 21/2776) fest: „Die Ortskenntnis hat auch in Zeiten von Navigationsgeräten ihre Bedeutung für einen guten Service bei Personenverkehrsdiensten nicht verloren“ und zementiert damit die bestehende Ortskenntnisprüfung. Zusätzlich bekundet der Senat Interesse an einer Einführung von Prüfungen zum „servicegerechten Betrieb“, also offenbar einer Art Freundlichkeitsprüfung für Hamburgs Taxifahrer. a. Warum hält der Senat eine „Freundlichkeitsprüfung“ für Hamburgs Taxifahrer für notwendig? b. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der eigenen Politik der Regulierungsverschärfung den Ansatz des Bundeswirtschaftsministeriums, die Ortskenntnisprüfung beim Erwerb der Personenbeförderungsbescheinigung abschaffen zu wollen? c. Wird sich der von Olaf Scholz geführte Senat dem Ansatz der Deregulierung von Bundeswirtschaftsminister Gabriel anschließen oder wird die rot-grüne Landesregierung weiter auf die Einführung zusätzlicher Hürden für Dienstleister pochen? Die Antwort des Senats in Drs. 21/2776 wird in der Fragestellung unzutreffend gewertet . Der Nachweis von Ortskenntnissen durch das Bestehen der Ortskundeprüfung gemäß § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Ausreichende Ortskenntnisse dienen der Sicherheit sowie den Interessen der Fahrgäste. Die Ortskundeprüfung dient somit auch der allgemeinen Verkehrssicherheit. Der Nachweis der Ortskenntnisse kann durch den Einsatz eines Navigationssystems nicht vollständig ersetzt werden. Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen darüber vor, dass das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, die Regelung des § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV zu streichen. Darüber hinaus dient die Prüfung dazu, unverzichtbare Kenntnisse der deutschen Sprache abzufragen (siehe Bürgerschafts-Drs. 18/767). Insbesondere das Taxengewerbe fordert, dass vermehrt fachliche Inhalte, die für die Qualität des Services des Fahrpersonals von Bedeutung sind, Gegenstand der Prüfung werden. Dabei geht es nicht um eine „Freundlichkeitsprüfung“, sondern um die erforderliche professionelle Qualifikation der Beschäftigten im Personenverkehrsgewerbe. Der Senat unterstützt dieses Anliegen.