BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6124 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 26.09.16 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR (VII) – Gibt es mittlerweile einen genehmigten Abwicklungsplan? Aus den Senatsantworten zu Drs. 21/5409 und insbesondere Drs. 21/5576 geht hervor, dass der Verwaltungsrat der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) dem Abwicklungsplan für das zum 30. Juni 2016 zu übernehmende Schiffskreditportfolio bis dato nicht zugestimmt und sich folglich auch die Trägerversammlung noch nicht mit dessen Genehmigung befasst hatte. Somit lag – jenseits der Satzungsebene – bereits vor dem Hintergrund der Bestimmungen aus § 10 Absatz 2 des Staatsvertrags über die Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR i.V.m. § 2 des zugehörigen Errichtungsgesetzes zum 30. Juni 2016 kein rechtskräftiger Abwicklungsplan vor. Dieser wird jedoch von § 8b Absatz 1 Nummer 3 FMStFG i.V.m. § 8a Absatz 4 Nummer 6 FMStFG verlangt, um ein Portfolio notleidender Kredite übernehmen zu dürfen. Die Übertragung des Portfolios erfolgte gegebenenfalls auch deshalb ausweislich der Drs. 21/5576 bislang „nur“ wirtschaftlich.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Hat der Verwaltungsrat der hsh pm mittlerweile dem ihm vorgelegten Abwicklungsplan zugestimmt? a. Wenn ja, wann genau? Wenn nein, warum nicht? Ja, am 9. September 2016. b. Sofern die Zustimmung zwischenzeitlich erfolgt ist: Handelte es sich dabei um die erstmalige Zustimmung des Verwaltungsrats zum Abwicklungsplan? Wenn nein, wann hat er dem Abwicklungsplan erstmalig zugestimmt und warum wurde hierauf in Drs. 21/5409 oder Drs. 21/5576 vom Senat nicht hingewiesen? Ja, siehe Drs. 21/5576. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage Nummer 6. in Drs. 21/5576. Drucksache 21/6124 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In etwa welchem Umfang haben sich zwischenzeitlich Änderungen am Abwicklungsplan im Vergleich zu der Fassung ergeben, die dem Verwaltungsrat am 27.06.2016 „zur Kenntnisnahme“ vorgelegt wurde2? a. Inwieweit haben sich dabei die Cashflow-Modellierung auf Einzelschiffebene sowie Schiffs- beziehungsweise Kreditveräußerungspläne und der daraus resultierende Gesamtportfolioertrag/-ablauf gegenüber der vorherigen Fassung deutlich verändert? Was sind dabei allgemein die signifikantesten Änderungen? Siehe Drs. 21/5576. b. Über wie viele Seiten verfügt der Abwicklungsplan mittlerweile? 15. 3. Stand beziehungsweise steht die Genehmigung des Abwicklungsplans mittlerweile auf der Tagesordnung der Trägerversammlung der hsh pm? a. Wenn ja, wann sollte beziehungsweise wann soll die entsprechende Sitzung stattfinden? Wenn nein, warum nicht und wann soll eine entsprechende Sitzung anberaumt werden? b. Sofern die Genehmigung des Abwicklungsplans bereits auf der Tagesordnung der Trägerversammlung stand: Wurde sie erteilt? Wenn nein, warum nicht? c. Inwieweit wurde die Genehmigung des Abwicklungsplans wieder von einer Tagesordnung heruntergenommen oder vertagt? Die hsh pm hat eine Beschlussfassung der Trägerversammlung zur Genehmigung des Abwicklungsplans im Umlaufverfahren nach § 15 Absatz 5 der Satzung eingeleitet . 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage Nummer 1. in Drs. 21/5576.