BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6125 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 26.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen und Ausbau des Glasfasernetzes : Wie ist die Lage in Hamburg? (IV) Kaum ein Unternehmen im Hamburger Hafen hat bisher eine leistungsfähige und moderne Internetverbindung. In Steinwerder, Altenwerder und Waltershof verfügen lediglich zwischen 0 und 4 Prozent der Anschlüsse über einen Breitbandanschluss, auch im übrigen Stadtgebiet bleibt der Ausbau weit hinter international vergleichbaren Werten zurück. Das Bundesministerium für Verkehr hat am 18. November 2015 ein Bundesprogramm für superschnelles Breitbandinternet gestartet. Seitdem sind bereits 742 Förderanträge positiv beschieden worden. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung aus Bundesmitteln circa 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Um einen Teil dieser Mittel kann sich auch Hamburg bewerben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Beabsichtigen der Senat, die BWVI beziehungsweise die HPA, Mittel aus dem Bundesprogramm für Breitbandförderung für den Ausbau im Hamburger Hafen zu nutzen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Rahmen des aktuellen Breitbandausbauförderverfahrens mit dem Ziel einer weitgehend flächendeckenden, hochleistungsfähigen Grundversorgung der Hamburger Haushalte und Unternehmen (siehe unter anderem Drs. 21/6008, 21/5405, 21/5375, 21/5203, 21/4736 und 21/3538), durch das sich auch die Grundversorgung in den Hamburger Hafengebieten verbessern soll, wird ein Antrag auf zusätzliche Bundesfördermittel aus dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau gestellt werden. 2. Haben sich der Senat, die BWVI beziehungsweise die HPA um die Förderung eines Teils der Bundesmittel für den Breitbandausbau beworben ? a. Wenn ja, wann und wann wird eine Entscheidung darüber von Bundesseite erwartet? b. Wenn ja, um welche Höhe der Fördermittel hat sich Hamburg beworben? c. Wenn ja, warum wurde erst jetzt eine Bewerbung verfasst und nicht zu einem früheren Zeitpunkt? d. Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/6125 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e. Wenn nein, ist die Bewerbung gegebenenfalls noch in den Vorbereitungen ? Die zuständige Behörde erhält eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro für Beratungsleistungen im Zuge des Breitbandausbauverfahrens. Die aufwändige Vorbereitung der Antragstellung für eine Bundesförderung der Ausbauleistungen selbst ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Kennt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den „Sonderaufruf Gewerbebetriebe“ des Bundesministeriums für Verkehr? Wenn ja, wird die zuständige Behörde versuchen, daraus Mittel für den Breitbandausbau in Hamburg zu erhalten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Ja. Ob eine separate Beantragung von Bundesfördergeldern im Rahmen eines Sonderaufrufs zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Gewerbe- und Industriegebieten durch Hamburg erfolgt, wird geprüft, sobald das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die entsprechenden Förderbedingungen veröffentlicht hat. 4. Welche weiteren Fördermöglichkeiten des Bundes kann der Senat beziehungsweise die BWVI für den Breitbandausbau wann in Anspruch nehmen? Derzeit keine. 5. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2015 bis 2016 Fördermittel für den Breitbandausbau vom Bund beantragt und auch erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe, in welchem Jahr und in welchem Stadtteil/ Areal wurden diese Mittel eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2. 6. Nach welchen Kriterien wird die Förderfähigkeit eines Projektes bis zur Bewerbung aus Sicht des Senats beziehungsweise der BWVI bewertet und eine Auswahl getroffen? Die Kriterien zur Bewertung der Förderfähigkeit des Breitbandausbaus ergeben sich aus den jeweils relevanten Förderrichtlinien beziehungsweise beihilferechtlichen Voraussetzungen.