BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6132 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Personalverwaltungskosten BWVI Laut Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018, Einzelplan 7, Seite 19, werden die „Kosten der Intendanzleistung Interner Service pro Mitarbeiter/in“ steigen. Zur Begründung verwies der Senat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20 September 2016 auf eine Neuberechnung der Versorgungsleistungen. Dies kann aber die Intendanzkosten pro Mitarbeiter nicht erhöhen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Intendanzkennzahlen werden durch die Division der Personalkosten aller in den jeweiligen Intendanzbereichen tätigen Beschäftigten mit der Gesamtanzahl der Beschäftigungsverhältnisse der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie des Landesbetriebes Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen (Großmarkt ) ermittelt. Bei den im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 ermittelten Planwerte 2016 wurden lediglich Bezüge und Entgelte ohne entsprechende Zuschlagssätze zugrunde gelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann erfolgte die Neuberechnung der Versorgungsleistungen? 2. Aus welchen Gründen wurden die Versorgungsleistungen neu berechnet ? Siehe Drs. 21/5000, Einzelplan 7, Seite 7. 3. In welcher Höhe erfolgt die Erhöhung durchschnittlich pro Kopf? Bei Beamtinnen und Beamten werden derzeit für Versorgungsleistungen Zuschlagssätze in Höhe von insgesamt 32 Prozent, ab dem Jahr 2017 Zuschlagssätze in Höhe von 47,5 Prozent angewandt. Bei Tarifbeschäftigten werden derzeit für Versorgungsleistungen Zuschlagssätze in Höhe von 3 Prozent, insgesamt ab dem Jahr 2017 Zuschlagssätze in Höhe von 8 Prozent angewandt. 4. Steigt dadurch der Aufwand für die Personalverwaltung? Nein. 5. Steigen dadurch die Kosten für die Personalverwaltung? Ja. 6. Warum steigt der Ansatz „Kosten der Intendanzleistung Personalverwaltung -, -planung, -entwicklung pro Mitarbeiter/in“ an? Drucksache 21/6132 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Warum steigt der Ansatz „Kosten der Intendanzleistung Interner Service pro Mitarbeiter/in“ an? Die für die Planwerte 2017 fortfolgende berücksichtigten Personalkosten basieren auf den Personalkostenverrechnungssätzen und beinhalten die erhöhten Zuschlagssätze für Versorgungsleistungen, Tariferhöhungen in Höhe von 1,5 Prozent p.a. sowie Altersstruktureffekte. Zudem ist ein Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse berechnet. Im Ergebnis führen diese Einflussfaktoren zu der angegebenen Erhöhung der Kennzahl.