BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6133 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 27.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Lässt der Finanzsenator die Aufgaben seiner Behörde regelwidrig aus zentralen Projektmitteln finanzieren? (2) Aus den Antworten des Senats in der Drs. 21/5931 ergeben sich zahlreiche Unstimmigkeiten und Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Wann genau wurde der Antrag auf Förderung aus dem Effizienzfonds für die in Drs. 21/5931 erwähnte Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ gestellt? Wie hoch war der beantragte Förderbetrag? Wann genau wurden Mittel aus dem Effizienzfonds durch die zuständige Stelle für diese Maßnahmen bewilligt? Der Antrag über einen Förderbetrag von rund 999.778 Euro wurde im Juli 2013 gestellt und im November 2013 bewilligt. 2. Wann genau wurde der Antrag auf Förderung aus dem Effizienzfonds für die in Drs. 21/5931 erwähnte Maßnahme „Optimierung der Neuausschreibung von Verträgen der Glas- und Gebäudereinigung zur Realisierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung“ gestellt? Wie hoch war der beantragte Förderbetrag? Wann genau wurden Mittel aus dem Effizienzfonds durch die zuständige Stelle für diese Maßnahmen bewilligt? Der Antrag über einen Förderbetrag von 997.479 Euro wurde im Juli 2015 gestellt und im September 2015 bewilligt. 3. Gemäß den Angaben des Senats zielte die erste Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ vom 01.10.2013 bis zum 31.05.2015 auf die Reinigungsverträge der staatlichen Schulen ab. Allerdings geht aus der Drs. 21/1565 hervor, dass im Rahmen dieser Maßnahme auch zahlreiche Ausschreibungen für Reinigungsdienstleistungen von Hochschulen, Bezirksämtern, Gerichten, Landesbetrieben und anderen Behörden erfolgt sind. 3.1. Wie viele Neuausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsverträgen sind im Rahmen der ersten Maßnahme vom 01.10.2013 bis zum 31.05.2015 erfolgt? 3.2. Wie viele Neuausschreibungen davon entfielen auf staatliche Schulen ? 3.3. Wie viele Neuausschreibungen davon entfielen auf jeweils welche anderen Bedarfsträger? Drucksache 21/6133 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es wurden 58 Verträge neu ausgeschrieben. Im Übrigen siehe Drs. 21/1565. 3.4. Warum genau wurden im Rahmen dieser Maßnahme auch Neuausschreibungen von Reinigungsverträgen außerhalb der staatlichen Schulen bearbeitet? Inwiefern entspricht dies der beantragten und zulässigen Mittelverwendung für die Finanzierung aus dem Effizienzfonds gemäß der Darstellung des Senats in Drs. 21/5931? Der Fonds zur Effizienzsteigerung dient der Vorfinanzierung von Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung. Ziel ist die Entlastung des hamburgischen Haushalts. Im Hinblick auf die Projektziele „Abbau des Vertragsalters der Verträge der Glas- und Gebäudereinigung“ und „Generierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung“ erfolgte auf Grundlage des im Jahr 2014 entwickelten Controllings auch eine Ausschreibung von Objekten anderer Bedarfsträger, da freie Kapazitäten bei der Leitstelle Gebäudereinigung sowie im Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf genutzt werden konnten und die Mittelverwendung auch hierfür zulässig war. 3.5. Wann genau wurde für die erste Maßnahme der Abschlussbericht gemäß Nummer 3.3 der Richtlinien für den Fonds zur Effizienzsteigerung vorgelegt? Der Bericht wurde zeitnah zum Projektende im Juli 2015 erstellt und nach Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen im November 2015 abgeschlossen. 4. Gemäß den Angaben des Senats in Drs. 21/5931 begann am 01.08.2015 die zweite Maßnahme „Optimierung der Neuausschreibung von Verträgen der Glas- und Gebäudereinigung zur Realisierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung“. 4.1. Wie viele Neuausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsverträgen sind im Rahmen der zweiten Maßnahme seit dem 01.08.2015 erfolgt? 59. 4.2. Wie viele Neuausschreibungen davon entfielen auf staatliche Schulen ? 42. 4.3. Wie viele Neuausschreibungen davon entfielen auf jeweils welche anderen Bedarfsträger? Elf Neuverträge wurden für den Bedarfsträger Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH abgeschlossen, sechs Neuverträge für die Bedarfsträger Hochschulen . 4.4. Welche genauen Kosten sollen in welchem genauen Zeitraum im Rahmen der zweiten Maßnahme mit Mitteln des Effizienzfonds finanziert werden? Für den Zeitraum von August 2015 bis zum geplanten Abschluss der Maßnahme Ende Februar 2017 stehen bewilligte Personalmittel in Höhe von rund 495.000 Euro und Sachmittel in Höhe von rund 482.000 Euro für die fachliche Vorbereitung von Ausschreibungen durch die Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH zur Unterstützung der Leitstelle Gebäudereinigung und 20.000 Euro für Fortbildung zur Verfügung. 5. Wodurch genau unterscheiden sich die vom Senat in Drs. 21/5931 angeführten beiden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuausschreibung von Glas- und Gebäudereinigungsverträgen durch die Finanzbehörde ? Siehe Drs. 21/5931. 6. Ist es zutreffend, dass das Projekt „Intensivierung der Ausschreibung von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ von der Finanzbe- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6133 3 hörde zum 01.10.2013 für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt wurde? Nein, siehe Antworten zu 3.5. und 6.3. sowie Drs. 21/5931. 6.1. Ist es zutreffend, dass im Rahmen dieses Projekts von vornherein alle rund 400 von der Finanzbehörde verwalteten Reinigungsverträge einbezogen wurden und nicht nur die Verträge für staatliche Schulen? Nein, siehe Antwort zu 3.4. und Drs. 21/5931. 6.2. Ist es zutreffend, dass im Rahmen dieses Projekts frühzeitig auch mit anderen Bedarfsträgern außerhalb der staatlichen Schulen Prioritätenlisten zur Neuausschreibung von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen abgestimmt wurden? Nein, eine Abstimmung mit anderen Bedarfsträgern erfolgte im Laufe des Jahres 2014 (siehe auch Antwort zu 3.4.). 6.3. Wie sollten die Mehrbedarfe für dieses Projekt genau finanziert werden ? In welcher Höhe und für welchen Zeitraum waren bei Projektbeginn Mittel aus dem Effizienzfonds eingeplant? Welche Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan hat es seit dem 01.10.2013 im Einzelnen aus welchen Gründen jeweils wann gegeben? Für den Zeitraum vom Oktober 2013 bis zum Abschluss der Maßnahme Ende Mai 2015 wurden Personalkosten in Höhe von rund 475.000 Euro, Sachmittel in Höhe von rund 508.000 Euro für die reinigungsfachlichen Vorbereitung von Ausschreibungen durch die Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH (SGG) zur Unterstützung der Leitstelle Gebäudereinigung (einschließlich Arbeitsplatzpauschale) und rund 16.000 Euro für Fortbildung bewilligt. Gegenüber der ursprünglichen Finanzierungsplanung hat es im Projektverlauf keine Änderungen gegeben. 7. Erfolgte die Aufteilung des Projekts in die zwei in Drs. 21/5931 erwähnten einzelnen Maßnahmen, um die maximale Laufzeit oder die maximale Höhe für eine Finanzierung von Maßnahmen aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung zu umgehen? Wenn nein, warum dann? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/5931. 8. Warum genau hat der Senat in seiner Antwort zur Drs. 21/1165 am 04.08.2015 über den Einsatz der Mittel des Effizienzfonds im Jahr 2015 weder die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ noch die Maßnahme „Optimierung der Neuausschreibung von Verträgen der Glasund Gebäudereinigung zur Realisierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung “ aufgeführt? Die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ ist in Drs. 21/1165 benannt. Über die zweite Maßnahme war zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/1165 noch nicht entschieden (siehe Antwort zu 2.).