BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6140 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 27.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Mögliche Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark Medienberichten zufolge favorisiert das Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit den Standort „Seelemannpark“ in Eppendorf als Fläche für eine neue Flüchtlingsunterkunft . Der mögliche Standort wurde als Ergebnis der interaktiven Aktion „FindingPlaces“ vorgestellt, in der Bürger mögliche Standorte für Flüchtlingsunterkünfte vorschlagen konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Bürger haben im Rahmen der interaktiven Aktion „Finding- Places“ eine Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark vorgeschlagen? Beim Workshop 1 zum Bezirk Hamburg-Nord haben 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Standort vorgeschlagen. 2. Wurde die Fläche vom Zentralen Koordinationsstab Flüchtlinge (ZKF) geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann wird dies nachgeholt? Die Fläche wurde vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge geprüft und als „geeignet in Ersteinschätzung“ klassifiziert. 3. Wie viele Container sind für die Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark geplant? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 4. Ist anstelle des bestehenden Spielplatzes am Seelemannpark ein Ersatzspielplatz geplant? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Der Spielplatz soll weiter ohne Einschränkungen genutzt werden können. Im Übrigen: entfällt. 5. Wie viele Familien mit mindestens einem Kind sollen in der Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark untergebracht werden? Siehe Drs. 21/5998. 6. Was für eine Belegungsdichte pro Wohneinheit ist für die Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark geplant? Siehe Drs. 20/917. Drucksache 21/6140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welche anliegenden Schulen und Kindergärten sind für die Kinder der Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark vorgesehen? Wie viele Plätze gibt es an welchem Standort? Siehe Antwort zu 3. Derzeit wird davon ausgegangen, dass für die Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark ausreichend Kita- und Schulplätze in den umliegenden Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung gestellt werden können. 8. Wann ist mit dem Beginn der Herrichtung der Fläche für die Flüchtlingsunterkunft zu rechnen und für wann ist die Bezugsfertigkeit geplant? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wurde die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) an den Planungen für die Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark beteiligt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Behörde für Umwelt und Energie hat als Mitglied der Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ die Fläche als „unstrittig“ klassifiziert. 10. Wurde bereits die Bevölkerung im Stadtteil über die Pläne informiert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, wann soll dies geschehen? 11. Wurden die politischen Gremien bereits in öffentlichen Sitzungen über die Pläne zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark informiert ? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, wann soll dies geschehen? Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung wurde in seiner Sitzung am 6. September 2016 mündlich über den Vorschlag aus dem Projekt „FindingPlaces“ informiert . Nach Konkretisierung der Planungen erfolgt die Beteiligung der zuständigen Bezirksversammlung gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) und die Information der Öffentlichkeit durch eine Bekanntmachung im Internet unter www.hamburg.de/ fluechtlinge. In diesem Rahmen wird das Bezirksamt ebenfalls zeitnah zu einer Informationsveranstaltung einladen. Ein Termin für eine Anhörung nach § 28 BezVG steht noch nicht fest.