BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6141 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 27.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Gefährlicher Sanierungsstau in der Laeiszhalle – Wann handelt der Senat? Ende Mai 2016 wurde ausführlich über die Sanierungsbedarfe der Orgel in der Laeiszhalle berichtet, was in der Folge einen Antrag (Drs. 21/4890) und eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/5057) nach sich zog. Der Zustand der Orgel in der Laeiszhalle zeigt nur beispielhaft, dass sich die Stadt im Vorwege der Eröffnung der Elbphilharmonie auch über den baulichen Zustand der Laeiszhalle Gedanken machen muss, damit diese in den Standards (Brandschutz, Haustechnik, Lüftung, Orgel et cetera) angemessen ist und nicht von der Elbphilharmonie als neuerem und moderneren Saal abgehängt wird. Bei der Beseitigung des Sanierungsstaus dürfen die Konzerthäuser der Stadt nicht hinterherhinken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beabsichtigt, in 2017 eine detaillierte technische Bestandsanalyse der Laeiszhalle vorzunehmen, auf deren Grundlage anschließend Instandsetzungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden können. Diese Untersuchung wird die Instandsetzungsanalyse aus dem Jahr 2012 aktualisieren . Damals wurden durch die IMPF Sofortmaßnahmen in Höhe von circa 4,3 Millionen Euro, Maßnahmen zur Nachbesserung und Beseitigung von Funktionsmängeln in Höhe von circa 0,6 Millionen Euro sowie Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von circa 12,2 Millionen Euro geschätzt. Die Grobkostenschätzungen wurden jeweils nach Kostengruppen aufgeschlüsselt, eine differenziertere Darstellung hinsichtlich der erfragten einzelnen technischen Anlagen wurde seinerzeit nicht vorgenommen. Bei der noch ausstehenden Kalkulation der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen sind auch die Ergebnisse einer 2015 durchgeführten Begehung durch die Hochbaudienststelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (ABH) zu Statik, Hochbau, Elektro und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu berücksichtigen. Durch ABH wurde festgestellt, dass Brandschutz, Entrauchung und Elektroinstallationen zum Teil nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Durch betriebliche und organisatorische Maßnahmen werden diese Defizite derzeit kompensiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Instandsetzungsbedarfe der Laeiszhalle 1. Liegt dem Senat eine Auflistung der Instandsetzungsbedarfe der Laeiszhalle vor? Wenn ja: seit wann? Und wer hat diese erstellt? Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/6141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche kurzfristigen Sofortmaßnahmen enthält das vorliegende Konzept beziehungsweise welche Informationen zu notwendigen Sofortmaßnahmen liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/ oder der HamburgMusik gGmbH vor? Welche Kostenschätzungen liegen dafür im Einzelnen vor? Bitte differenziert nach den Punkten Haustechnik , Lüftungsanlagen, nicht selbstständige Feuerlöschanlagen, natürliche Rauchableitungsanlagen, Fluchtwegekennzeichnung, Instandhaltungsmaßnahmen , Entrauchungsanlagen, Realisierung von Rauch- und Brandabschnitten, Installation einer elektronischen Lautsprecheranlage (ELA) beziehungsweise einer Sprachalarmanlage (SAA) sowie Brandschutzmängeln beziehungsweise Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage darstellen. 3. Welche mittelfristigen Instandsetzungsmaßnahmen enthält das vorliegende Konzept beziehungsweise welche Informationen zu notwendigen Sofortmaßnahmen liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder der HamburgMusik gGmbH vor? Welche Kostenschätzungen liegen dafür im Einzelnen vor? Bitte differenziert nach den Punkten Haustechnik, Lüftungsanlagen, nicht selbstständige Feuerlöschanlagen , natürliche Rauchableitungsanlagen, Fluchtwegekennzeichnung , Instandhaltungsmaßnahmen, Entrauchungsanlagen, Realisierung von Rauch- und Brandabschnitten, Installation einer elektronischen Lautsprecheranlage (ELA) beziehungsweise einer Sprachalarmanlage (SAA) sowie Brandschutzmängeln beziehungsweise Brandmelde - und Sicherheitsbeleuchtungsanlage darstellen. 4. Welche langfristigen Funktionsmängel enthält das vorliegende Konzept beziehungsweise welche Informationen zu notwendigen Sofortmaßnahmen liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/ oder der HamburgMusik gGmbH vor? Welche Kostenschätzungen liegen dafür im Einzelnen vor? Bitte differenziert nach den Punkten Haustechnik , Lüftungsanlagen, nicht selbstständige Feuerlöschanlagen, natürliche Rauchableitungsanlagen, Fluchtwegekennzeichnung, Instandhaltungsmaßnahmen , Entrauchungsanlagen, Realisierung von Rauch- und Brandabschnitten, Installation einer elektronischen Lautsprecheranlage (ELA) beziehungsweise einer Sprachalarmanlage (SAA) sowie Brandschutzmängeln beziehungsweise Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage darstellen. 5. In welchem Zeitrahmen wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde jeweils die unter 2. genannten kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die unter 3. genannten mittelfristigen Instandsetzungsmaßnahmen und/ oder die unter 4. genannten langfristigen Funktionsmängel beseitigen? Siehe Vorbemerkung. II. Orgel in der Laeiszhalle 6. Welche Optionen bestehen zurzeit, die sanierungsbedürftige Orgel in der Laeiszhalle instand zu setzen (a. Beibehaltung des Status Quo unter Einbeziehung denkmalgeschützter Erwägungen, b. reine Behebung der bisher aufgetretenen Verschleißerscheinungen, c. umfassender Umbau und klangliche Neukonzeption des bestehenden Instruments, d. Verkauf der Orgel und Neubau einer Orgel in der Laeiszhalle)? 7. Welche Kosten würden die einzelnen unter 6. genannten Instandsetzungsoptionen verursachen? 8. Welche der unter 6. genannten Instandsetzungsoptionen hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der unter 7. genannten Kosten für realisierbar? Und in welchem Zeitrahmen wären diese zu realisieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6141 3 9. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, eine der unter 6. genannten Instandsetzungsoptionen zusammen mit der Hamburg Musik gGmbH umzusetzen? Wenn ja: welche und in welchem Zeitrahmen? Siehe Drs. 21/5057.