BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6161 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Hamann und Karin Prien (CDU) vom 28.09.16 und Antwort des Senats Betr.: „Motivieren Orientieren Integrieren“ − Ergebnisse des vorbereitenden Angebots für Integrationskurse Um Flüchtlinge auf ihre Integrationskurse vorzubereiten, hat die Agentur für Arbeit Hamburger Bildungsträger gebeten, die Maßnahme „Motivieren Orientieren Integrieren“ (MOIN) zu schaffen. Das Angebot „V-MOIN“ richtet sich an die Zielgruppe der als Asylsuchende gemeldeten Flüchtlinge, die erste Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, gute Bleibeperspektiven haben und noch nicht berechtigt sind, an Integrationskursen des BAMF und Begleitangeboten (SGB II) teilzunehmen. Zielsetzung des vorbereitenden Angebots ist es, die Teilnehmer an die Kultur des neuen Landes sowie den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt heranzuführen, eine Berufswegplanung durchzuführen , Alltagshilfen zu geben und ein vorbereitendes Sprachtraining für die spätere Teilnahme an Integrationskursen zu leisten. Die Maßnahme umfasst 660 Stunden und soll an fünf Tagen in der Woche mit täglich fünf Stunden durchgeführt werden. Sie ist in vier Phasen aufgegliedert, in der letzten Phase soll der Schwerpunkt insbesondere auf der Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung für die Flüchtlinge liegen. Somit ergibt sich ein Maßnahmenzeitraum von 6,4 Monaten, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen und abzuschließen. Nach diesseitigem Kenntnisstand ist jedoch nach einer kurzen Förderphase von acht bis 16 Wochen keine Fortsetzung mehr finanziert worden, vollkommen unabhängig davon, ob die Teilnehmer bereits anerkannt wurden oder womöglich einen Integrationskurs beginnen konnten oder nicht. Eine erhebliche Anzahl an kurzzeitig geförderten Flüchtlingen ist ohne jede weitere Unterstützung geblieben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei der Maßnahme „Motivieren, Orientieren, Integrieren“ (MOIN) handelt es sich um eine Maßnahme, die sich gezielt an Geflüchtete richtet, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die demnach noch keinen Anspruch auf die Nutzung von Integrationskursen beziehungsweise den Maßnahmen des SGB II haben. Um diese Geflüchteten dennoch in der Zeit bis zum Abschluss ihres Verfahrens auf die Integration in den Arbeitsmarkt durch Kompetenzfeststellungen, Berufsorientierungen und anderes vorbereiten zu können, wurde die Maßnahme MOIN konzipiert. Grundgedanke ist, die Geflüchteten über MOIN nur solange zu fördern, bis sie Zugang zu den Regelinstrumenten des SGB II oder einem Integrationskurs haben. Daher sind die für MOIN ausgestellten Gutscheine gemäß § 45 SGB III grundsätzlich auf eine Dauer von acht Wochen beschränkt. Eine Beendigung der Maßnahme erfolgt in den Fällen, in denen die Geflüchteten aufgrund eines positiven Asylbescheids in den Rechtskreis des SGB II wechseln können und damit Zugang zu den dort angebotenen berufsqualifizierenden Regelinstrumenten als Anschlussoptionen für MOIN haben. Hierbei handelt es sich nicht um Abbrüche, sondern um ein an den individuellen Bedarfen der Drucksache 21/6161 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geflüchteten ausgerichtetes Verfahren. Im Übrigen findet eine Beendigung der Maßnahme nur im Falle einer arbeitsunfähigen Erkrankung der Teilnehmenden statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Hat der Senat im Rahmen der Abstimmung eines gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms Kenntnis von diesen abgebrochenen Förderverläufen erhalten? 2. Wie bewertet der Senat ein im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms mit der Freien und Hansestadt Hamburg abgestimmtes Vorgehen der Agentur für Arbeit, Maßnahmen vorzeitig und ohne jede Anschlussoption für die Flüchtlinge abzubrechen? 3. Teilt der Senat die diesseitige Auffassung, dass es nur gelingen kann, die geflüchteten Menschen zu integrieren, wenn sie so schnell wie möglich Deutsch lernen? 4. Eine ohne nachvollziehbaren Grund einseitig abgebrochene Fördermaßnahme , der kein Anschluss folgt, lässt für die Geflüchteten das Gefühl willkürlicher Behandlung zurück. Dies ist kaum geeignet, die Bildungsmotivation der Menschen zu unterstützen. Wird der Senat den konkret betroffenen Personen (circa 700 Flüchtlinge) ein aus FHH-Mitteln finanziertes Anschlussangebot machen? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/5832. 5. Zum Verlauf bitte folgende Informationen zur Verfügung stellen: a. Wann haben welche Träger mit der Umsetzung der Maßnahme MOIN begonnen? Folgende Träger haben die Maßnahme zertifiziert angeboten: Rackow, Beginn 4. April 2016 Grone, Beginn 11. April 2016 SBB, Beginn 18. April 2016 BIQ, Beginn 18. April 2016 Bfw, Beginn 18. April 2016 b. Wie viele Teilnehmer haben bei den einzelnen Trägern an der Maßnahme teilgenommen und wie viele haben die Maßnahme vollständig beenden dürfen (660 Stunden)? c. Ist es richtig, dass die Maßnahme vonseiten der Agentur für Arbeit vorzeitig eingestellt/beendet wurde? Wenn ja, nach welcher Zeitspanne und warum? Wenn nein, welche Träger führen die Maßnahme derzeit noch durch und wie viele Flüchtlinge sind derzeit insgesamt in der Maßnahme? Nach Auskunft der Agentur haben circa 2.263 Personen (Mehrfachzählung möglich) die Maßnahme bei einem der genannten Träger angetreten. Hierbei handelt es sich um einen Zwischenstand, da seitens der Träger noch nicht alle Maßnahmen abgerechnet wurden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Falls die Maßnahme vorzeitig eingestellt wurde: Konnten die Teilnehmer das zertifizierte Maßnahmenziel erreichen? Wenn nicht: Wie bewertet die zuständige Stelle diese Tatsache? Der/die Geflüchtete hat an der Maßnahme teilgenommen und die entsprechenden Inhalte zur Heranführung an den Arbeitsmarkt (hier Brücken-MOIN) vermittelt bekommen , wenn der Gutschein gemäß § 45 SGB III durch den Träger bei der Agentur ein- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6161 3 gereicht wird. Sollte sich im Anschluss ein weiterer individueller Förderbedarf beim Kunden zeigen, kann im Einzelfall eine Folgemaßnahme initiiert werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. e. Wie hoch ist das Budget, das pro Teilnehmer für die gesamte Maßnahmendauer angesetzt wurde? Wenn keine Angaben dazu gemacht werden können, warum nicht? Die Agentur hat für den Personenkreis der Schutzsuchenden im Jahr 2016 ein Budget von insgesamt 8,9 Millionen Euro geplant. Weitere Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde zu diesen bundesfinanzierten Maßnahmen nicht vor. 6. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die bis heute für die Maßnahme aufgewendet wurden und wer finanziert sie mit welchem konkreten Ziel? Wenn dazu keine Aussage getroffen werden kann, warum nicht? Aufgrund des laufenden Abrechnungszeitraums ist die Rechnungsstellung seitens der Träger nicht abgeschlossen, daher liegen nach Auskunft der Agentur keine validen Zahlen zu den Aufwendungen vor.