BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6162 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation am Mühlenkamp (IV) – Hält der Verkehrssenator sein Versprechen ? Gemäß der Antwort des Senats auf meine jüngste Anfrage zur Situation am Mühlenkamp (Drs. 21/5840) strebt die zuständige Behörde eine Befassung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft im Herbst des laufenden Jahres an. Gemäß der Drs. 21/73 „Maßnahmen für den öffentlichen Busverkehr – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms “ hat die Hamburgische Bürgerschaft unter anderem beschlossen, dass nach Punkt drei „vor dem Hintergrund, dass ein vollständiger Konsens für die Maßnahmen am Mühlenkamp nicht (mehr) herstellbar ist, das umstrittene Linksabbiegeverbot vom Mühlenkamp in die Gertigstraße, sowie die Trenninseln im Mühlenkamp, sowie in der Kreuzung Mühlenkamp/Gertigstraße zunächst nur provisorisch einzurichten, um die befürchteten negativen verkehrlichen Auswirkungen zu beobachten. Erst nach einer kriteriengestützten Testphase, einer transparenten Auswertung und einer neuerlichen Erörterung im zuständigen Ausschuss darf diese Maßnahme endgültig vollzogen werden; die Gesamtdauer dieser Test-, Auswertungs- und Entscheidungsphase soll ein Jahr ab Fertigstellung der Maßnahme nicht überschreiten.“ Der zuständige Senator hat damals den Mitgliedern der Bürgerschaft sowie den Vertreter der Volksinitiative versprochen, dass er dafür Sorge trägt, dass dieser Beschluss 1 zu 1 umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Steht der Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) weiterhin zu seinem Versprechen, insbesondere den oben zitierten Punkt 3. der Drs. 21/73 wortgetreu umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? 2. Ist es richtig, dass die gemäß Drs. 21/73 beschlossene Markierung des Fahrradstreifens bis zur Ecke Poelchaukamp entgegen der verbindlichen Zusage des zuständigen Senators und der vorherigen umfassenden Prüfung des Antrages Drs. 21/73 durch alle betroffenen Behörden bis heute nicht realisiert wurde? Wenn ja, warum hat der zuständige Senator seine vor der Bürgerschaft gegebene Zusage nicht eingehalten? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Drucksache 21/6162 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Ist es richtig, dass die gemäß Drs. 21/73 beschlossene Markierung des Fahrradstreifens bis zur Ecke Poelchaukamp nicht zu den unter Punkt 3. a. aufgeführten Maßnahmen gehört und somit gar nicht die vereinbarte Test-, Auswertungs- und Entscheidungsphase betrifft? Wenn ja, warum wird dieses seitens des Senats wider besseren Wissens als Argument verwendet, um den Beginn der Test-, Auswertungs- und Entscheidungsphase in den Oktober 2015 zu verschieben? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Zur Umsetzung der Vereinbarungen gemäß Drs. 21/73 besteht kein Widerspruch. Im Übrigen siehe Drs. 21/4962 und 21/4727. 4. Wann wurde der Auftrag zur Durchführung der vereinbarten Planfahrten an wen vergeben? Sofern der Auftrag bisher noch nicht vergeben wurde: Warum nicht, wer hat dies wann in Abstimmung mit wem entschieden und wann soll nach aktuellem Stand der Auftrag an wen vergeben werden ? 5. Wann sollen die vereinbarten Planfahrten durchgeführt werden und wie lange benötigt die zuständige Behörde für die Auswertung der Daten? 6. Wie lange hat die zuständige Behörde für die Auswertung der Ergebnisse der Planfahrten im Rahmen der diversen Maßnahmen zur Busbeschleunigung bisher jeweils benötigt? Bitte für jede Linie und jeden Planfahrtenauftrag separat angeben. 7. Wann wurden die Planfahrten nach Abschluss der Maßnahmen auf der Linie M5 durchgeführt, wann lagen die Ergebnisse der zuständigen Behörde vor, wann kam die Behörde zu der Erkenntnis , dass sie diese Daten nicht verwerten möchte beziehungsweise kann, wann wurde der Auftrag zur Durchführung der zusätzlichen Planfahrten vergeben und seit wann liegen der zuständigen Behörde die Ergebnisse dieser zusätzlichen Planfahrten vor? Sofern die Ergebnisse der zusätzlichen Planfahrten noch nicht vorliegen sollten, warum nicht und wann strebt die zuständige Behörde an, dass diese Daten vorliegen? Planfahrten finden vor Durchführung der Maßnahmen statt und beschreiben den Ausgangszustand . Messfahrten werden nach Fertigstellung der Maßnahmen auf der jeweiligen MetroBus-Linie durchgeführt. Die gefragten Messfahrten haben auf der MetroBus-Linie 6 noch nicht stattgefunden, da die Maßnahmen auf dieser Linie noch nicht abgeschlossen sind. Zu den Messfahrten auf der MetroBus-Linie 5 siehe Drs. 21/4962. 8. Für welche Sitzung des Verkehrsausschusses genau strebt die zuständige Behörde die Beschlussfassung an? Die zuständige Behörde beabsichtigt derzeit, in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 2. Dezember 2016 zu berichten. 9. Für welche Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg Nord sowie des zuständigen Regionalausschusses strebt die zuständige Behörde genau die Beschlussfassung jeweils an? Sofern die zuständige Behörde keine Beteiligung des Bezirksversammlung Hamburg Nord sowie des zuständigen Regionalausschusses anstrebt, warum jeweils nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem beschlossen? Siehe Drs. 21/5173. 10. Seit wann ist zuständige Behörde dabei, die Ergebnisse der Verkehrszählungen auszuwerten, wann ist mit einem Abschluss dieser offensichtlich umfangreichen Arbeiten zu rechnen und wie viele Personentage wurden bisher seitens der zuständigen Behörde für die Auswertung der Ergebnisse der Verkehrszählung aufgewendet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6162 3 Die Ergebnisse der Verkehrszählungen fließen in die Gesamtevaluation ein. Die nach den Verkehrszählungen anfallenden Auswertungen der Zähldaten vom 2. April 2015 (Vorher-Zustand vor den Umbaumaßnahmen in der Straße Mühlenkamp) wurden im April 2015 durchgeführt. Im zuständigen Amt für Verkehr und Straßenwesen waren zwei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter neben weiteren Aufgaben mit der Auswertung von Verkehrszählungen befasst. Über den Aufwand für die Auswertungen spezifischer Verkehrszählungen werden keine Aufzeichnungen gemacht, sodass keine Aussage hierzu getroffen werden kann.