BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6163 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 28.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Schutz für LSBTI*-Geflüchtete Der Senat ließ verlauten: Die BASFI reserviert zurzeit Apartments außerhalb von Erstaufnahmen und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für besonders schutzbedürftige LSBTI*-Geflüchtete. Der Senat misst insbesondere dem Schutz von geflüchteten LSBTI*, Frauen und Kindern einen hohen Stellenwert bei, denn diese Zielgruppen gelten als besonders schutzbedürftig. Ausdruck hierfür ist auch die Verpflichtung aller Träger von Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten, bis zum 31. August 2016 ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorzulegen (siehe Drs. 21/4174). Ich frage den Senat: Auf der Grundlage der qualitativen Mindestanforderungen an ein Schutzkonzept (siehe Drs. 21/4174) hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ein standardisiertes Muster-Schutzkonzept für alle Unterbringungsarten (ZEA, EA sowie örU) erarbeitet und mit den Betreibern der Unterkünfte abgestimmt. Darin verpflichten sich alle Einrichtungen, die besonderen Schutzbedürfnisse insbesondere von Frauen, Kindern und LSBTI* zu berücksichtigen. Alle Träger haben zudem darzulegen , in welchen Steuerungs-/Kontrollgremien entsprechende Nachweise erbracht werden beziehungsweise wie die Einhaltung des Schutzkonzeptes kontrolliert wird. Das Muster-Schutzkonzept ist zu finden unter folgendem Link: http:// www.hamburg.de/fluechtlinge/7040758/gewaltschutz-einrichtungen/. Die auf dieser Basis erstellten einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte waren von den Trägern zum 31. August 2016 der BASFI vorzulegen. Das Referat Opferschutz der BASFI prüft derzeit in Kooperation mit dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) die von den Trägern fristgerecht eingegangenen Schutzkonzepte auf Vollständigkeit und inhaltliche Schlüssigkeit. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kriterien müssen LSBTI*-Geflüchtete genau erfüllen, damit sie einen Platz in einem Apartment zum Schutz bekommen? a. Körperliche Angriffe mit ärztlich festgestellten Verletzungen oder auch ohne Verletzungsfolgen? b. Nur bei polizeilichem Einsatz? c. Bei Erfahrung von psychischer Gewalt – wenn ja, in welcher Form? (Konkrete persönliche Bedrohungen, Beschimpfungen und Schmähungen und Lächerlich machen?) d. Bei welcher Intensität der psychischen Belastung, die aus homound trans*phoben Anfeindungen resultiert? Drucksache 21/6163 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für eine dauerhafte oder befristete Verlegung in ein/e externe/s Wohnung/Apartment ist entscheidend, dass der besondere Schutzbedarf nicht auch innerhalb der Unterkünfte , insbesondere durch eine vorzeitige Verlegung in eine Folgeunterkunft abgedeckt werden kann (siehe Drs. 21/5988). Dies wird in allen Fällen von den zuständigen Stellen im Rahmen einer individuellen Gefährdungseinschätzung mit der betroffenen Person geklärt. Hauptakteure sind dabei insbesondere die Aufnahme- und Vermittlungsstelle AVS von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie die Opferschutz- Koordinierungsstelle „savîa“. Diese Stellen arbeiten dabei eng mit LSBTI*-Einrichtungen und der Polizei zusammen. In diesem Sinne wurde für alle den genannten Stellen bislang bekannt gewordenen Fälle mit erhöhtem Schutzbedarf eine Lösung innerhalb der öffentlich rechtlichen Unterbringung gefunden. 2. Was bedeutet die Formulierung es würden derzeit Apartments reserviert genau? a. Sind diese Apartments bezugsbereit? b. Wie viele Apartments mit jeweils wie vielen Plätzen betrifft das? c. In welcher Zeitspanne können Plätze belegt werden? (Bitte Zeitspanne nach Tagen oder Wochen angeben.) Es sind zunächst fünf bezugsfertige Apartments für Einzelpersonen vorgesehen. Die Vorbereitungen für einen möglichen Bezug laufen. Darüber hinaus hat die BASFI die Lawaetz – wohnen & leben gGmbH beauftragt, analog zu dem Wohnprojekt vivienda für Bewohnerinnen von Frauenhäusern (siehe Drs. 21/5584) für diese Zielgruppe und gegebenenfalls weitere besonders schutzbedürftige Personen privaten Wohnraum zu akquirieren beziehungsweise Personen bei der Anmietung von privaten Wohnraum zu unterstützen. 3. Wie viele Plätze in wie vielen Apartments wurden bereits belegt? Siehe Antwort zu 1. 4. Wie lautet der genaue Wortlaut der Verpflichtung an die Träger, ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorzulegen? (Mit welcher Art von Weisung?) 5. In welcher Form werden die Träger verpflichtet die spezifischen Schutzbedürfnisse von LSBTI*-Personen im Unterschied zu den Schutzbedürfnissen von Frauen und Kindern zu berücksichtigen? (Bitte Wortlaut und Form der Weisung angeben.) Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele und welche Träger haben bisher ein Schutzkonzept vorgelegt? 7. Für wie viele und welche Einrichtungen liegen einrichtungsspezifische LSBTI*-Schutzkonzepte vor? Wie lauten diese? 8. Gibt es Träger, die bisher noch kein einrichtungsspezifisches LSBTI*- Schutzkonzept vorgelegt haben oder die noch nicht für alle Einrichtungen ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorgelegt haben? Falls ja: Wie viele Träger und welche Träger, wie viele und welche Einrichtungen betrifft das? Bis zu welcher Frist werden die Konzepte nachgereicht und mit welchen Maßnahmen wird dafür Sorge getragen, dass die Fristen tatsächlich eingehalten werden? Folgende sechs Träger haben für alle von ihnen betriebenen Einrichtungen (Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte) einrichtungsspezifische Schutzkonzepte vorgelegt: f & w Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6163 3 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. AWO Hamburg – Gesellschaft für Bildung, Integration und Beratung gGmbH Die Standorte der Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte sind hier aufgeführt: http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. Die Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH hat für den Standort Blomkamp kein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorgelegt, da der Standort bis Ende des Jahres der Bundewehr zurückgegeben wird und die Bewohnerinnen und Bewohner im Oktober 2016 verlegt werden. 9. Nach welchen Kriterien werden die Qualität, Umsetzbarkeit und Angemessenheit der einrichtungsspezifischen LSBTI*-Schutzkonzepte beurteilt und von welcher Abteilung der BASFI? Bitte die entsprechende Kriterienliste mitteilen. 10. Wie viele der vorgelegten einrichtungsspezifischen LSBTI*-Schutzkonzepte werden von der BASFI als ausreichend gut und umsetzbar eingestuft? Welche Einrichtungen und Träger betrifft das? 11. Wie viele der vorgelegten einrichtungsspezifischen LSBTI*-Schutzkonzepte werden von der BASFI für noch nicht ausreichend gut und umsetzbar gehalten? Welche Einrichtungen und Träger betrifft das? Bis wann werden die Einrichtungen gegebenenfalls Nachbesserungen einreichen ? Siehe Vorbemerkung.