BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6164 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 28.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wissen und fachliche Fertigkeiten von Notfallsanitätern unerwünscht? (II) Die Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5904 bietet noch Anlass für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mangels Antwort nochmals: „Haben die Innenbehörde oder Hamburg anderweitig Beitragsgelder der Krankenkassen beziehungsweise ihrer Verbände zur Ausbildung als Notfallsanitäter erhalten? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe? Wenn nein, wohin sind die angeblichen Zahlungen der Krankenkassen von circa 20 Millionen vor welchem Hintergrund geflossen? Wie viele und welche Stellen wurden durch die Kassen finanziert? Welche sind noch vakant?“ Bitte die Frage diesmal beantworten und die Antwort genau erläutern. 2. In Frage 2. (Drs. 21/5904) wurden nicht allein Haushaltsdaten abgefragt, sondern der Bedarf der „Feuerwehr für eine reibungslose Umsetzung des NotSanG?“ Bitte die Frage diesmal vollständig beantworten und die Antwort genau erläutern. In den Darstellungen der Drs. 21/5904 wurden die der zuständigen Behörde bekannten Vereinbarungen der Kostenträger zur Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Notfallsanitäter aufgeführt. Die Vertragsparteien sehen die in der Vereinbarung vom 18. Dezember 2015 aufgeführten „Gesamtkosten des Rettungsdienstes“ als zum Zeitpunkt der Beendigung der Verhandlungen notwendige Gesamtkosten auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung sowie einer bedarfsgerechten Organisation und damit als zu deckende Kosten gemäß § 10a Absatz 1 HmbRDG für das Kalenderjahr 2016 an. Dies schließt insbesondere auch die Kosten für die Umsetzung des NotSanG und die daraus resultierenden Bedarf der Feuerwehr mit ein. Eine einfache weitere Aufgliederung des Verhandlungsergebnisses nach Kostenursachen ist nicht möglich. 3. In der Antwort des Senats ergibt sich ein Delta von den gelisteten Beträgen von 5.665.371 Euro zu der von der VDEK bekannt gegebenen Zahl. Ist die Angabe der VDEK falsch? Wenn nein, warum wurden die Beträge nicht korrekt aufgeführt? Zu Zahlen und Aussagen Dritter nimmt der Senat in ständiger Praxis nicht Stellung. 4. Soweit bisher alle erfolgreich geprüften Notfallsanitäter, die ihre Urkunde beantragt haben, diese angenommen haben, gibt es Absolventen der Notfallsanitäterausbildung, die nach bestandener Prüfung ihre Urkunde Drucksache 21/6164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zum Führen der Berufsbezeichnung nicht beantragt beziehungsweise ihren Antrag zurückgezogen haben? Wenn ja, wie viele und warum? Wie beabsichtigt die Innenbehörde dem entgegenzuwirken? Unter den geprüften Notfallsanitätern/-innen gibt es 13 Personen, die die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung bisher nicht beantragt haben. Die Ermittlung der Gründe war in der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wer erstellt den bundesweit geltenden Maßnahmenkatalog und welche erweiterten Maßnahmen dürfen ausgebildete Notfallsanitäter laut Maßnahmenkatalog bundesweit anwenden und welche Maßnahmen sind in Hamburg durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst freigegeben? Bitte genau auflisten und begründen, welche Maßnahmen, auch einzelne Medikamente, angewendet und nicht angewendet werden sollen. Durch bundesweit im Rettungsdienst tätige Fachleute und Entscheidungsträger wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Maßnahmenkatalog unterliegt wie viele medizinischen Empfehlungen einer stetigen Anpassung auf Basis neuer Studienergebnisse und Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften sowie der rechtlichen Regelungen im medizinischen Bereich, die weiter zu berücksichtigen sind. Auf der Basis diese Kataloges erfolgt unter anderem die Festlegung der Maßnahmen, die während der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter von den Schülerinnen und Schülern erlernt werden sollen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5904. 6. Was macht den Unterschied zwischen Rettungsassistenten und Notfallsanitätern konkret aus? Wesentlicher Unterschied ist die Ausbildungsdauer der Rettungsassistenten von zwei Jahren zu der Ausbildung der Notfallsanitäter von drei Jahren, die mit einem modernisierten und weiterentwickelten Berufsbild einhergeht und erweiterten Ausbildungsinhalten zum Beispiel im Bereich der Kommunikation und Interaktion. Im Übrigen siehe die Gesetzesbegründung zum Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. 7. Welche zusätzlichen Kompetenzen haben Notfallsanitäter gegenüber Rettungsassistenten? 8. Welche dieser zusätzlich erworbenen Kompetenzen, die in der Ausbildung vermittelt werden, dürfen auch in Hamburg angewendet werden? Siehe Drs. 21/5904. 9. Gibt es „standard operating procedure“ (SOP) für die Ausbildung und für den Einsatzfall? Wenn ja, bitte beifügen. Wenn nein, warum nicht? Zurzeit noch nicht, da sich diese derzeit noch im Bearbeitungs- beziehungsweise Abstimmungsprozess befinden. 10. Welche strukturellen Auswirkungen hat die Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter auf die Notfallrettung in der Freien und Hansestadt Hamburg ? Derzeit werden die Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten bei der Feuerwehr Hamburg über Fortbildungsmaßnahmen zu Notfallsanitäterinnen beziehungsweise Notfallsanitätern qualifiziert, strukturelle Auswirkungen ergeben sich daraus zurzeit nicht.