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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/6164
21. Wahlperiode
04.10.16
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 28.09.16
und
Antwort des Senats
Betr.: Wissen und fachliche Fertigkeiten von Notfallsanitätern unerwünscht?
(II)
Die Senatsantwort auf meine Schriftliche
Kleine Anfrage Drs. 21/5904 bietet
noch Anlass für Nachfragen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Mangels Antwort nochmals: „Haben die Innenbehörde oder Hamburg
anderweitig Beitragsgelder der Krankenkassen beziehungsweise ihrer
Verbände zur Ausbildung als Notfallsanitäter erhalten? Wenn ja, seit
wann und in welcher Höhe? Wenn nein, wohin sind die angeblichen Zah-
lungen der Krankenkassen von circa 20 Millionen vor welchem Hinter-
grund geflossen? Wie viele und welche Stellen wurden durch die Kassen
finanziert? Welche sind noch vakant?“ Bitte die Frage diesmal beantwor-
ten und die Antwort genau erläutern.
2. In Frage 2. (Drs. 21/5904) wurden nicht allein Haushaltsdaten abgefragt,
sondern der Bedarf der „Feuerwehr für eine reibungslose Umsetzung
des NotSanG?“ Bitte die Frage diesmal vollständig beantworten und die
Antwort genau erläutern.
In den Darstellungen der Drs. 21/5904 wurd
en die der zuständigen Behörde bekann-
ten Vereinbarungen der Kostenträger zur
Erstattung von Kosten im Zusammenhang
mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Notfallsanitäter aufgeführt.
Die Vertragsparteien sehen die in der Vereinbarung vom 18. Dezember 2015 aufge-
führten „Gesamtkosten des Rettungsdienstes“ als zum Zeitpunkt der Beendigung der
Verhandlungen notwendige Gesamtkosten auf
der Grundlage einer sparsamen und
wirtschaftlichen Betriebsführung sowie einer bedarfsgerechten Organisation und damit
als zu deckende Kosten gemäß § 10a Absatz
1 HmbRDG für das
Kalenderjahr 2016
an. Dies schließt insbesondere auch die Kosten für die Umsetzung des NotSanG und
die daraus resultierenden Bedarf der Feuerwe
hr mit ein. Eine einfache weitere Auf-
gliederung des Verhandlungsergebnisses nach Kostenursachen ist nicht möglich.
3. In der Antwort des Senats ergibt si
ch ein Delta von den gelisteten Beträ-
gen von 5.665.371 Euro zu der von der VDEK bekannt gegebenen Zahl.
Ist die Angabe der VDEK falsch?
Wenn nein, warum wurden die Beträge nicht korrekt aufgeführt?
Zu Zahlen und Aussagen Dritter nimmt der Senat in ständiger Praxis nicht Stellung.
4. Soweit bisher alle erfolgreich gepr
üften Notfallsanitäter, die ihre Urkunde
beantragt haben, diese angenommen haben, gibt es Absolventen der
Notfallsanitäterausbildung, die na
ch bestandener Pr
üfung ihre Urkunde
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Bürgerschaft der Freien und Han
sestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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zum Führen der Berufsbezeichnung nicht beantragt beziehungsweise
ihren Antrag zurückgezogen haben?
Wenn ja, wie viele und warum? Wie beabsichtigt die Innenbehörde dem
entgegenzuwirken?
Unter den geprüften Notfallsanitätern/-innen gibt es 13 Personen, die die Urkunde
zum Führen der Berufsbezeichnung bisher nicht beantragt haben. Die Ermittlung der
Gründe war in der zur Beantwortung dieser
Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfü-
gung stehenden Zeit nicht möglich.
5. Wer erstellt den bundesweit
geltenden Maßnahmenkatalog und welche
erweiterten Maßnahmen dürfen ausgebildete Notfallsanitäter laut Maß-
nahmenkatalog bundesweit anwenden und welche Maßnahmen sind in
Hamburg durch den ärztlichen Leiter
Rettungsdienst freigegeben? Bitte
genau auflisten und begründen, welc
he Maßnahmen, auch einzelne
Medikamente, angewendet und nicht angewendet werden sollen.
Durch bundesweit im Rettungsdienst tätige Fachleute und Entscheidungsträger wurde
ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Maßnahmenkatalog unterliegt wie viele
medizinischen Empfehlungen einer stetigen Anpassung auf Basis neuer Studiener-
gebnisse und Empfehlungen der medizinischen
Fachgesellschaften sowie der rechtli-
chen Regelungen im medizinischen Bereich,
die weiter zu berücksichtigen sind. Auf
der Basis diese Kataloges erfolgt unter anderem die Festlegung der Maßnahmen, die
während der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter von den Schülerin-
nen und Schülern erlernt werden sollen.
Im Übrigen siehe Drs. 21/5904.
6. Was macht den Unterschied zwischen Rettungsassistenten und Not-
fallsanitätern konkret aus?
Wesentlicher Unterschied ist die Ausbildungsdauer der Rettungsassistenten von zwei
Jahren zu der Ausbildung der Notfallsanitäter
von drei Jahren, die mit einem moderni-
sierten und weiterentwickelten Berufsbild
einhergeht und erweiterten Ausbildungsin-
halten zum Beispiel im Bereich der Kommunikation und Interaktion. Im Übrigen siehe
die Gesetzesbegründung zum Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des
Notfallsanitäters.
7. Welche zusätzlichen Kompetenzen haben Notfallsanitäter gegenüber
Rettungsassistenten?
8. Welche dieser zusätzlich erworbenen Kompetenzen, die in der Ausbil-
dung vermittelt werden, dürfen auch in Hamburg angewendet werden?
Siehe Drs. 21/5904.
9. Gibt es „standard operating procedure“ (SOP) für die Ausbildung und für
den Einsatzfall?
Wenn ja, bitte beifügen.
Wenn nein, warum nicht?
Zurzeit noch nicht, da sich diese derzeit noch im Bearbeitungs- beziehungsweise Ab-
stimmungsprozess befinden.
10. Welche strukturellen Auswirkungen
hat die Einführung des Berufsbildes
Notfallsanitäter auf die Notfallrettung in der Freien und Hansestadt Ham-
burg?
Derzeit werden die Rettungsassistentinnen/
Rettungsassistenten bei der Feuerwehr
Hamburg über Fortbildungsmaßnahmen zu Notfallsanitäterinnen beziehungsweise
Notfallsanitätern qualifiziert, strukturelle Auswirkungen ergeben sich daraus zurzeit
nicht.