BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6165 21. Wahlperiode 04.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 28.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgangsbilanz – „Teilvereinbarung“ Gleisdreieck Billwerder Am 13. Juli 2016 hat die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag der rotgrünen Koalitionsfraktion unter dem Betreff „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration““ beschlossen. Dieser Antrag diente als Grundlage dazu, eine ganze Reihe von Bürgerverträgen mit verschiedenen Bürgerinitiativen in einer Reihe von Hamburger Stadtteilen zu schließen. Auch zwischen der Bürgerinitiative „Integration: JA! – Ghetto: NEIN!“, dem Hamburger Senat und dem Bezirksamt Bergedorf wurde zumindest eine „Teilverständigung im Hinblick auf die weitere Entwicklung von Belegung und Infrastruktur beim Projekt Mittlerer Landweg“ (Teilverständigung Billwerder/ Mittlerer Landweg) geschlossen. Dieser Vertrag befasst sich auf neun Seiten und unter 21 Einzelpunkten mit den unterschiedlichen Fragen im Zusammenhang mit der städtischen Planung für eine Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen am Mittleren Landweg in Billwerder. Die Bebauung erfolgte bereits auf Grundlage einer am 26. Februar 2016 erteilten Teilbaugenehmigung zur Abtragung des Oberbodens auf dem Vorhabengrundstück sowie, um das vorhandene Gelände um 1,50 m aufzuschütten und die Oberflächenentwässerung sowie notwendige Pfahlgründungen herzustellen. Damit wurden vorzeitig Fakten geschaffen. Die Teilbaugenehmigung enthielt eine vorläufige positive Gesamtbeurteilung des Vorhabens nach § 72 Absatz 5 HBauO. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als höhere Verwaltungsbehörde bestätigte die fachbehördliche Entscheidung nach § 246 Absatz 14 BauGB zur Abweichung vom Bauverbot des § 35 BauGB für das Vorhaben und damit zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Mit Datum vom 18. April 2016 wurde die Baugenehmigung für den Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende mit bis zu 3.400 Plätzen, den dazugehörigen Folgeeinrichtungen und Nebeneinrichtungen erteilt. Die Teilverständigung Billwerder/Mittlerer Landweg soll die gröbsten Fehlentwicklungen und Fehlentscheidungen des Senats abwenden. Den Fortschritt der Umsetzung dieser Zusagen werden wir nunmehr in regelmäßigen Abständen überprüfen, damit deren Umsetzung sichergestellt wird. Sollten einzelne Fragen noch nicht beantwortet werden können, so bitte ich um die Information, bis wann jeweils eine Antwort möglich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/6165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wer hat die Teilverständigung Billwerder/Mittlerer Landweg wann geschlossen? Welche zeitliche Bindung hat dieser Vertrag und wer ist an ihn gebunden? Siehe Drs. 21/5231 und Drs. 21/4991. 2. Sind damit Handlungen oder Beschlüsse der beteiligten Vertragspartner, die der Teilverständigung Billwerder/Mittlerer Landweg inhaltlich widersprechen , juristisch unwirksam? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Konsequenzen haben welche Verstöße gegen den Vertrag? 4. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch Dritte (Bauherr und Betreiber) zu jedem Zeitpunkt an die Regelungen der Teilverständigung Billwerder/ Mittlerer Landweg halten? Ist geplant, dass der „Bürgervertrag“ Bestandteil eines zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrags wird? Wenn ja, mit welchen Verantwortlichen? Welche Konsequenzen sieht ein zu schließender öffentlich-rechtlicher Vertrag für den Fall der Vertragsverletzung vor? Siehe Drs. 21/4991 und 21/5733. 5. Von welchen Stellen wird ein integrationsförderlicher und gerechter Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke bis wann festgelegt? Wie ist dabei „integrationsförderlich“ und „gerecht“ definiert? Wer legt im zweiten Schritt bis wann den Unterverteilungsschlüssel für die Stadtteile fest (Punkt 1)? 6. Im Vertrag wird der Begriff der Sozialräume eingeführt. Was ist unter dem Begriff zu verstehen? Welche Sozialräume gibt es in Hamburg und welche Gebiete gehören zu den einzelnen Sozialräumen? Ist das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in Sozialräume aufgeteilt? Wenn nein, welche Gebiete sind nicht in Sozialräume integriert und warum nicht? Wer hat die Einteilung der Stadt in Sozialräume wann und mit welchen Vorgaben vorgenommen? Siehe Drs. 21/5765. 7. Welche Gebiete und Einrichtungen gehören zum sogenannten Sozialraum , von dem in der Teilverständigung Billwerder/Mittlerer Landweg die Rede ist? Aufgrund bestehender sozialer und funktionaler Zusammenhänge umfasst der Sozialraum Mittlerer Landweg/Gleisdreieck das neue Wohngebiet Gleisdreieck, den Mittleren Landweg und Teile des Luxweges. Insbesondere gehören die Einrichtungen Schule Mittlerer Landweg, Sportverein ETSV und Sportplatz am Mittleren Landweg, Kulturverein Mittlerer Landweg (Kuller) sowie die Kleingärten dazu. 8. Wie sieht zum Stichtag 30. September 2016 der Stand der Planung und Bebauung des Projekts Mittlerer Landweg gemäß Teilverständigung aus? Welche Maßnahmen sind geplant, um die Planungen im engen Dialog mit Bürgern beziehungsweise Bürgerinitiative weiterzuführen? Siehe Drs. 21/6110. 9. Wer entscheidet über die Einsetzung des in der Teilverständigung erwähnten Stadtteilbeirats und dessen Zusammensetzung? 10. Wann soll sich der Stadtteilbeirat spätestens konstituieren und wie soll die in der Teilverständigung zu Punkt 7 festgeschriebene „ausführliche Beteiligung“ umgesetzt werden? Was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret „ausführlich“? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6165 3 Der Stadtteilbeirat wird nach Aufnahme des Gebietes in das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) gegründet. Der Interimsquartiersbeirat als dessen Vorläufer wird einen Vorschlag zur Zusammensetzung erarbeiten, die Entscheidung über die Zusammensetzung trifft die Bezirksversammlung Bergedorf. Im Übrigen siehe Drs. 21/6110. 11. Wann wird das Quartiersmanagement eingerichtet und wann kann es mit seiner Arbeit beginnen? Was genau sind der Inhalt und die Aufgabe von Frau Schill, die einmal in der Woche in der Schule Mittlerer Landweg auf Besucher wartet? Siehe Drs. 21/6110. Frau Schill ist Mitarbeiterin des Büros „TOLLERORT entwickeln & beteiligen“ und als Quartiersmanagerin seit dem 1. September 2016 tätig. Ihre Aufgaben sind Bürgerinformation (zum Beispiel durch regelmäßig stattfindende Sprechstunden für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Interessierte) und die Einleitung des Beteiligungsprozesses. 12. Was bedeutet im Rahmen der Stadtteilentwicklung konkret die Sicherstellung der Bewohnerbeteiligung? Die Sicherstellung der Bewohnerbeteiligung wird durch die Schaffung eines gewählten Stadtteilbeirates und dessen Mitwirkung an Projekten gewährleistet. 13. Zu welchen Stichtagen wird das Bezirksamt Bergedorf an die Bezirksversammlung Bergedorf sowie den Stadteilbeirat berichten (siehe Punkt 10 der Teilvereinbarung)? Das Bezirksamt Bergedorf wird die jeweiligen Gremien informieren. Vorgesehen ist zunächst, am 02. November 2016 den Stand des Bebauungsplanverfahrens im Stadtentwicklungsausschuss des Bezirks zu erläutern. 14. Bis wann und gegebenenfalls mit welcher Wiederholungsfrequenz wird welche Stelle den unter Punkt 2 der Teilvereinbarung erwähnten Prüfungsprozess zur Vermeidung von Überlastung durchführen, wer wird daran in welcher Form beteiligt? Welche Richtlinien fließen in den Prüfungsprozess mit welcher Gewichtung ein? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 15. Wie sieht der Stand der Maßnahmen zur Parkplatzsituation im Quartier am Gleisdreieck sowie zur Absicherung beziehungsweise zum Bestandsschutz der benachbarten Kleingärten, Vereinsheime, Kleingewerbe in der unmittelbaren Umgebung (westlich und östlich des Mittleren Landwegs) gemäß Punkt 7 und die diesbezüglichen (auch vorbereitenden ) Planungen und Maßnahmen aus? Siehe Drs. 21/6110. 16. Welche Verträge beziehungsweise Vereinbarungen wurden geschlossen , um sicherzustellen, dass keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil Billwerder beziehungsweise in der sozialräumlichen Nähe (2.500 m Radius) erfolgen? Siehe Drs. 21/4991. 17. Welche Verträge beziehungsweise Vereinbarungen wurden geschlossen , um sicherzustellen, dass der bestehende Containerstandort auf dem P+R-Parkplatz am Bahnhof Mittlerer Landweg zeitgleich mit dem Erstbezug der öffentlich‐rechtlichen Unterbringung (örU) am Gleisdreieck geschlossen und anschließend abgebaut wird? Gegebenenfalls wann rechnet der Senat mit dem Abschluss der noch ausstehenden Verträge? Siehe Drs. 21/4991 und 21/6110. 18. Bis zu welchem Zeitpunkt soll ein öffentliches Vergabeverfahren über den Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) veröffentlicht werden oder wird f & w beauftragt beziehungsweise bis wann ist eine Vergabe geplant und wie wird sichergestellt, dass 60 Prozent der Woh- Drucksache 21/6165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 nungen für Flüchtlingsunterbringung mit Familien belegt werden und in Wohnungen, die als WG‐Wohnungen konzipiert sind, pro Zimmer nur eine Person untergebracht wird (Punkt 3.) und maximal eine durchschnittliche Belegungsdichte von drei Personen pro Wohneinheit erfolgt (Punkt 5.)? Siehe Drs. 21/5335 und 21/5875. 19. Ist es laut Vertrag ausgeschlossen, dass im Bereich der Marschlande an anderer Stelle als im Bereich Gleisdreieck Billwerder weitere Standorte für eine örU für Flüchtlinge ausgewiesen und errichtet werden können? Wenn ja, wie ist das sichergestellt? Wenn nein, welche Flächen kämen für diesen Zweck infrage und gibt es hierfür bereits Planungen? Siehe Drs. 21/4991. Im Übrigen gibt es keine Planungen im Bereich der Marschlande. 20. Wie viele Plätze (Unterkünfte und Belegungszahlen) werden nach der Planung des Senats bis wann erstellt und wie viele davon maximal mit Flüchtlingen belegt? Zu den Unterkünften und aktuellen Belegungszahlen siehe Drs. 21/5812. Zu den geplanten Standorten siehe: http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/4373118/unterbringung-bergedorf/. 21. Was beinhalten die in der Vereinbarung erwähnten Lärmschutzstandards ? Wodurch werden Emissionsstandards innerhalb und außerhalb des Quartiers gewährleistet? Welche Maßnahmen sind dazu wann durch wen geplant? Die Klärung erfolgt während des Bebauungsplanverfahrens. 22. Wann werden Lärmschutzwände auf dem Bahngelände als Voraussetzung für die Nutzung als Wohnungen realisiert? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 23. Wie soll eine deutliche Reduzierung des örU‐Anteils vorgenommen werden (Punkt 6)? Welchen Einfluss hat ein Familiennachzug nach Belegung? Welche Regelungen gibt es für einen Familiennachzug? Zur Reduzierung des Anteils der öffentlich rechtlichen Unterbringung, siehe Drs. 21/5733. Zum Familiennachzug wird wie folgt verfahren: Sofern ein Familienmitglied in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen/Folgeunterbringung von Flüchtlingen bei f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) bereits untergebracht ist, wird – im Falle eines Familiennachzugs – dafür Sorge getragen, die gesamte Familie gemeinsam unterzubringen, sobald hierfür die geeigneten Plätze zur Verfügung stehen. Dies kann im Einzelfall auch bedeuten, einen Unterkunftswechsel vorzunehmen, um eine gemeinsame Unterbringung sicherzustellen . Hierfür kooperieren das jeweilige Unterkunfts- und Sozialmanagement der betroffenen Wohnunterkünfte und die Aufnahme- und Verteilungsstelle von f & w, die den Gesamtüberblick über die Belegung der Unterkünfte hat. 24. Wer führt den Bau nach der aktuellen Planung des Senats aus? Bitte spezifizieren. Die FeWa Mobil Verwaltungs GmbH. 25. Wann ist mit dem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Siehe Drs. 21/4990. 26. Wie soll der Betreiber beziehungsweise Eigentümer des Projekts zur Reduzierung des Anteils der als örU genutzten Wohnungen schnellstmöglich auf circa 100 und zur Überführung der sonstigen Einheiten in Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6165 5 normale Vermietung angehalten werden (Belegungsmischung – Punkt 6)? Siehe Drs. 21/5748. 27. Wie sieht der Belegungszeitplan für die örU mit Flüchtlingen im Gleisdreieck Billwerder aus? Bitte die Zeit von Planungs- und Baubeginn bis Ende der Nutzung angeben. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 28. Welche Personenkreise sollen in örU untergebracht werden? Und wie wird sichergestellt, dass das eingehalten wird? Geflüchtete. Im Übrigen siehe Antwort zu 23. 29. Wie soll die Durchmischung des Quartiers gewährleistet werden? Siehe Dr. 21/6105. 30. In welchem Umfang werden mit welchen Zeitplänen Kindergarten- und Schulkapazitäten, Beratungsstellen, Sportangebote, Bürgerhäuser, Jugendeinrichtungen und Möglichkeiten der Begegnung – unter anderem durch entsprechende Freiraumgestaltung und Bereitstellung von Räumlichkeiten – in welcher Höhe an welchen Standorten geschaffen? Siehe Drs. 21/6105, Drs. 21/5783 und Drs. 21/5765. 31. Wie wird sichergestellt, dass die in Punkt 9 des Vertrags dargestellten Maßgaben für die Energieerzeugung, die Energieeffizienz, die Klimaanpassung , den Naturerhalt und die Baugestaltung umgesetzt werden? Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt in der Zuständigkeit des Bezirksamts über einen Bebauungsplan oder einen städtebaulichen Vertrag. 32. Wie viele Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, lebten in Billwerder in den Jahren 2010 bis 2016 (nach Jahren aufgegliedert)? Welche Prognosen für die Schülerzahlen ergeben sich für die Jahre 2017 bis 2020 aufgrund der erhöhten Bautätigkeit? Weder in der Regionalstatistik noch in der Bevölkerungsstatistik gibt es Angaben über Kinder, die bestimmte Schulen besuchen. Die Zahl der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler aus der Unterkunft ist abhängig von der konkreten Belegung. Derzeit geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Darüber hinaus befinden sich in Billwerder keine weiteren Baufelder in einem Entwicklungsstadium, das eine Aussage über Schülerzahlen zuließe. 33. Welche Mittel stellt der Senat für die Anpassung der Schulkapazitäten welchen Schulen im Rahmen der Beschulung der zusätzlichen Schüler aus dem Bereich Billwerder – Mittlerer Landweg wann zur Verfügung? Wann ist in diesem Zusammenhang mit dem Beginn und Abschluss notwendiger Bautätigkeiten zu rechnen? Siehe Drs. 21/6105. 34. Wie stellt der Senat im Bereich der Kinderbetreuung eine Durchmischung von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern sicher? Die Träger der Kitas, die auf dem Gelände des Gleisdreiecks/Mittlerer Landweg in 2017 ihren Betrieb aufnehmen sollen, werden über ein Interessenbekundungsverfahren ausgewählt. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 35. Wie und wann wird die im Vertrag festgelegte Erhöhung der Polizeipräsenz in und um die Unterkunft gewährleistet? Welche Mittel werden hierfür wann zur Verfügung gestellt? 36. Handelt es sich bei der Erhöhung der Polizeipräsenz um eine von anderen Maßnahmen unabhängige Kapazitätserhöhung zulasten anderer Aufgaben? Drucksache 21/6165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn nein, warum ist das nicht nötig und wo werden die Kapazitäten abgezogen? Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort ist mit der Belegung der entsprechenden Unterkünfte zu gewährleisten. Die erforderlichen Kapazitäten werden im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzung sowie des Personalbestands der Polizei bereitgestellt. Die zeitgleiche Reduzierung der Polizeipräsenz an anderer Stelle ist nicht vorgesehen. 37. Wie soll zukünftig die medizinische Versorgung im Stadtteil sichergestellt werden? Welche Maßnahmen sind hierzu geplant? Wie sieht hierzu der genaue Zeitplan der einzelnen Maßnahmen aus? Zur medizinischen Versorgung in Hamburg, siehe Drs. 21/5765. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231. Entsprechend werden die zuständige Behörde und das Bezirksamt Bergedorf hierzu mit der KVH in Kontakt treten. 38. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Senat für eine Steigerung der Kinder- und Jugendarbeit in Billwerder? Wie sieht hier der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen aus? Die Haushaltsanmeldungen für die Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit für den Haushalt 2017/2018 sind erfolgt. Im Übrigen siehe das veröffentlichte Sozialintegrative Konzept für das Wohngebiet unter https:// sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002293. 39. Welche Möglichkeiten von Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung von Flüchtlingen bestehen heute bereits im Bereich Billwerder? Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat zu welchen Zeitpunkten vor, um diese Möglichkeiten zu steigern? Für Angebote von Integrationskursen im Bereich des Gleisdreiecks Billwerder siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/128606/692f5b20369d04a7ad622054f0ae3f17/dat a/integrationskursanbieter.pdf. Die systematische Vorbereitung und Qualifizierung von Geflüchteten auf Ausbildung und Arbeit wird seitens der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) auf der Basis einer individuellen Kompetenzerfassung angestoßen und vereinbart. Im Mittelpunkt der Zielvereinbarungen und eingeleiteten Maßnahmen steht dabei die Entwicklung der Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen (Auswahl der bestmöglichen Maßnahme zur Verbesserung der Ausbildungs - und Arbeitsmarktfähigkeit) und nicht eine primär regionale Orientierung. Sowohl die Agentur als auch das Jobcenter verfügen über regionale Standorte und beauftragen Träger, die im gesamten Stadtgebiete Angebote vorhalten. Für Bergedorf soll zudem eine dezentrale Dependance von W.I.R – work and integration for refugees eingerichtet werden, siehe Drs. 21/5832. Die individuelle Weiterbildungsberatung leistet unter anderem Weiterbildung Hamburg e.V.; regionale Beratungsstellen sind unter folgendem Link zu finden: http://www.weiterbildung-hamburg.de/weiterbildungsberatung/beratungsstellen.php. 40. Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf die notwendige verkehrstechnische Entwicklung sind vorgesehen und welche Maßnahmen wird der Senat mit welchem Zeitplan im Bereich Billwerder umsetzen? Bis zu welchem Zeitpunkt sind welche Verkehrslenkungsmaßnahmen (in Abstimmung mit dem Stadtteilbeirat) geplant, damit der Baustellenverkehr für das Gebiet Gleisdreieck Billwerder abgewickelt werden kann? Die Meinungsbildung ist dazu noch nicht abgeschlossen. 41. Wann wird die im Vertrag genannte Sanierungs- und Investitionsoffensive für Sportanlagen und den Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen starten? Welche konkreten Maßnahmen sind hier zu welchen Zeitpunkten vorgesehen, insbesondere für den Eisenbahner Turn- und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6165 7 Sportverein Hamburg von 1924 e.V. und einen Hallenbau am Standort Mittlerer Landweg? Die Planungen für die Erweiterung und Modernisierung des Sportangebotes am Mittleren Landweg sind aufgenommen worden. Dies betrifft in erster Linie die geplante Modernisierung des Sportplatzes und den Bau einer Sporthalle. Die Durchführung der Maßnahmen ist für 2017 geplant. 42. Wie ist der Planungsstatus für einen Nahversorger? Gibt es Verhandlungen ? Es haben erste Gespräche stattgefunden. Das Bezirksamt wird ein Gutachten in Auftrag geben, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit für eine Ansiedlung eines Nahversorgers klärt, und Gespräche mit Grundeigentümern führen. 43. Welchen Stand hat das B-Planverfahren? Siehe Drs. 21/6110. 44. Wie ist der Stand der Planungen zu sozialen Einrichtungen und werden diese gegebenenfalls in den Neubauten des Projekts Mittlerer Landweg oder anderswo zulasten des Wohnraums geschaffen? Die geplanten sozialen Einrichtungen wie das Gemeinschaftshaus, der Jugendclub und das Eltern-Kind-Zentrum werden entsprechend den Fertigstellungsterminen der einzelnen Bauabschnitte eingerichtet. 45. Was passiert mit den Bewohnern aus der Unterkunft P+R MiLa? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 46. Gemäß Nummer 9. a. v. der Teilvereinbarungen soll ein Katalog für freiwillige Ausgleichsmaßnahmen, die die Verbundfunktion zwischen den Naturschutzgebieten „Boberger Niederung“ und „Die Reit“, insbesondere für die verloren gegangenen Amphibien- und Reptilienlebensräume, verbessern sollen, erstellt und umgesetzt werden. Wurden die erforderlichen Finanzmittel dem Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege in der BUE übertragen? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? 47. Wurde(n) das oder die Gutachten für die Erstellung des Konzepts für die freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen vom Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege in der BUE beauftragt? Wenn ja, welche Gutachten zu welchen Inhalten wurden vergeben und wann liegen die Ergebnisse vor? Wenn nein, warum wurden die Gutachten noch nicht beauftragt? Wann werden die Gutachten beauftragt, wann sollen die Ergebnisse vorliegen und welche Finanzmittel werden hierfür bereitgestellt? Die Umsetzung ist in Vorbereitung. Das Konzept wird nach Übertragung der erforderlichen Finanzmittel in das Sondervermögen beauftragt werden. 48. Wurden die unter Nummer 9. a. vi. der Teilverständigung vereinbarten Zäune an den Gräben errichtet? Wenn nein, warum nicht und wann werden die Zäune fertiggestellt? Die Möglichkeit der Aufstellung von Zäunen in diesem Bereich befindet sich noch in der fachlichen Prüfung. 49. Wurden die unter Nummer 9. b. der Teilverständigung vereinbarten Maßnahmen aus dem Programm des „Natur-Cent“ projektiert und mit dem NABU und den anderen Naturschutzverbänden abgestimmt? Wenn nein, warum nicht und bis wann erfolgt dies? Wann werden die Maßnahmen umgesetzt? Drucksache 21/6165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die Einführung der Natur-Cent-Regelung bedarf einer Senats- und Bürgerschaftsbefassung . Die Behördenabstimmung hierzu ist eingeleitet. Die Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung von Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von dem Beschluss der Bürgerschaft zum Naturcent. 50. Welche weiteren Maßnahmen, die unter den obigen Fragen noch nicht erwähnt wurden, sind auf der Basis der Teilverständigung zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Derzeit keine.