BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6178 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Brand in Flüchtlingsunterkunft in Neuenfelde Medienberichten zufolge brach in der Nacht von Dienstag, den 27.09.2016 auf Mittwoch, den 28.09.2016 in der Flüchtlingsunterkunft Neuenfelder Fährdeich ein Feuer aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von dem entsprechenden Vorfall? Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei versuchten zwei alkoholisierte Tatverdächtige sich auf verschiedenen Wegen Zugang zum Inneren des Bürocontainers zu verschaffen . Ohne den Container zu betreten, warfen sie durch einen eingeschlagenen Fensterflügel einen brennenden Gegenstand in den Container, sodass das Feuer im Inneren des Containers entfacht wurde. Bewohner der Unterkunft verständigten aufgrund des durch die Tatverdächtigen verursachten Lärms die Polizei, die den erwachsenen und den heranwachsenden Tatverdächtigen am Einsatzort antrafen und vorläufig festnehmen konnten. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und die polizeilichen Ermittlungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus ist der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) informiert worden . 2. Wie viele Flüchtlinge waren zur Zeit des Brandes in der Unterkunft untergebracht? 292 Personen. 3. Welche Kenntnis hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über den/die Tatverdächtigen und deren Motivlage? Bei dem erwachsenen Tatverdächtigen handelt es sich um einen Bewohner der Unterkunft, der heranwachsende Tatverdächtige befand sich zu Besuch in der Unterkunft . Im Übrigen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. 4. Welchen Schutzstatus weisen die Tatverdächtigen auf und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die beiden Tatverdächtigen sind irakische Staatsangehörige. In einem Fall wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 29.09.2016 der Asylantrag abgelehnt. Ein subsidiärer Schutz wurde nicht zuerkannt. Die Zustellung erfolgte am 07.10.2016. Die Ausreisefrist endet 30 Tage nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens. Der andere Tatverdächtige ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung , in seinem Fall wird das BAMF um vorrangige Bearbeitung gebeten. Drucksache 21/6178 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das weitere ausländerrechtliche Vorgehen ist vom Ausgang der Asylverfahrens und des strafrechtlichen Verfahrens abhängig. 5. Sind die Tatverdächtigen bereits in der Vergangenheit auffällig geworden ? Wenn ja, inwiefern? 6. Sind die Tatverdächtigen in Haft? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Der heranwachsende Tatverdächtige ist vor dem Anlassdelikt mit zwei Gewaltdelikten, zwei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung sowie einem besonders schweren Diebstahl in Erscheinung getreten. Der erwachsene Tatverdächtige ist vorher polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Rechtliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls lagen für beide Tatverdächtigen nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Auf welche Höhe beziffert der Senat den Schaden? Eine Begutachtung des Schadens und die damit verbundene Ermittlung der Schadenshöhe durch eine Fachfirma stehen noch aus. 8. Wer kommt für den entstanden Schaden auf? Eine Klärung der Verantwortlichkeiten steht noch aus. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 9. Müssen Bewohner der Unterkunft anderweitig untergebracht werden? Wenn ja, wie viele der Bewohner werden wo untergebracht? Nein. 10. Müssen Bewohner der Unterkunft infolge des Brandes medizinisch und/ oder seelsorgerisch betreut werden? Wenn ja, in welcher Form? Den Bewohnern wurde vonseiten der Unterkunftsmitarbeiter ein beratendes Gespräch mit der Polizei angeboten. Medizinische oder seelsorgerische Betreuung war bislang nicht erforderlich. 11. Welche Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um solche Vorfälle zukünftig zu unterbinden? Der im Neuenfelder Fährdeich untergebrachte Tatverdächtige wurde verlegt.