BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6179 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Krankentransporte beim UKE Ein Bürger hat sich über den Krankentransport beim UKE beschwert und schwere Vorwürfe erhoben. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), wie folgt: 1. Welche Unternehmen führen Krankentransporte zum und vom UKE durch? In Hamburg verfügen aktuell 18 private Unternehmen (Stand 30. September 2016) über eine Genehmigung zum Betreiben von Krankentransporten nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz. Über Ausgangs- beziehungsweise Zielorte der durch diese Unternehmen durchgeführten Krankentransporte liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor. Nach Auskunft des UKE führen alle im Einzugsbereich des UKE tätigen Anbieter Krankentransporte zum und vom UKE durch. Weiterhin ist es zulässig , dass nicht in Hamburg ansässige Unternehmen Krankentransporte zum oder vom UKE durchführen, sofern der Ausgangs- oder Zielort ebenfalls nicht in Hamburg liegt. 2. Gibt es einen Vertrag oder eine sonstige Vereinbarung mit einem Anbieter , in dem sich das UKE verpflichtet, nur dieses Unternehmen zu beauftragen ? Wenn ja: Wie ist das wettbewerbsrechtlich zu rechtfertigen? Enthält diese Vereinbarung eine Pflicht des Anbieters, für diese Exklusivität eine Zahlung zu leisten? Nein. 3. Gibt es eine Anweisung an die Mitarbeiter des UKE, nur ein Unternehmen mit dem Krankentransport zu beauftragen? Nein. 4. Welche Krankentransportunternehmen wurden in den Jahren 2015 und 2016 vom UKE mit dem Krankentransport beauftragt? Bitte jeweils die ungefähren Fallzahlen angeben. 5. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein vom UKE angeforderter Krankentransport durchgeführt wird? Gibt es insofern Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern? 6. In wie vielen Fällen dauerte es in den Jahren 2015 und 2016 mehr als eine Stunde, bis der angeforderte Krankentransport durchgeführt werden konnte? Drucksache 21/6179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das UKE führt keine Statistik über angeforderte Verlegungstransporte. Eine solche Statistik kann nur durch das jeweilige Krankentransportunternehmen bereitgestellt werden, zumal die Abrechnung der Krankentransporte zwischen den Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen und den Unternehmen erfolgt. Nach Einschätzung des UKE tritt eine längere Wartezeit in der Regel in den Hauptentlassungszeiten der Hamburger Krankenhäuser (9 bis 12 Uhr) ein. Unterschiede zwischen den einzelnen Krankentransportunternehmen hat das UKE nicht festgestellt. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 8. 7. Inwieweit werden die Patienten vom UKE versorgt, wenn deren Krankentransport nicht sofort zur Verfügung steht? Die Patientinnen und Patienten werden vom UKE entsprechend des aktuellen pflegerischen Bedarfs inklusive der erforderlichen Grundversorgung versorgt. 8. Trifft es zu, dass der Geschäftsführer der G.A.R.D. Gemeinnützige Ambulanz und Rettungsdienst GmbH, Herr Sven Jarmuth, auch Leiter des operativen Tagesgeschäfts der Rettungsdienst gGmbH des Hamburger ASB-Landesverbandes ist? Wenn ja: Besteht damit nicht ein Interessenkonflikt? Zur Organisation privater Unternehmen oder Organisationen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung. Im Übrigen hat sich die zuständige Behörde hiermit nicht befasst. 9. Welche Aufgaben hat die Rettungsdienst gGmbH des ASB-Landesverbandes ? Insbesondere: Bietet diese selbst Krankentransporte an oder beauftragt sie andere Unternehmen mit Krankentransporten? Durch den am 1. August 1999 in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Hilfsorganisationen wurde diesen die Durchführung von Krankentransporten mit Kraftfahrzeugen im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst übertragen. Gleichzeitig wurde deren Einbindung in die Notfallrettung abschließend geregelt. Nach diesem Vertrag ist eine Weiterleitung von Aufträgen nur an die Feuerwehr zulässig. 10. Welche Behörde ist für die Aufsicht über die Vergabe von Krankentransporten durch das UKE und welche über die Krankentransportunternehmen zuständig? Zuständige Behörden für die Aufsicht über Krankentransportunternehmen nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz sind die Behörde für Inneres und Sport sowie die Bezirksämter. 11. Haben diese die Vergabe von Krankentransporten durch das UKE geprüft? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Eine Überprüfung der Vermittlung von Krankentransporten durch das UKE ist nicht Gegenstand der Aufsicht über Krankentransportunternehmen nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz. 12. Haben andere Hamburger Krankenhäuser Verträge mit Anbietern von Krankentransportunternehmen, die denen eine exklusive Beauftragung sichern? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.