BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6180 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Passantenbefragung auf der östlichen Alsterseite In der Woche 20. – 24. September 2016 fand eine Passantenbefragung auf der östlichen Alsterseite zur Gestaltung von Fahrradachsen statt. Die Befragungsmethode ist sehr fragwürdig. Ich frage den Senat: 1. Warum werden die Passanten, nicht aber gezielt die Anwohner befragt, die doch unter Beschränkungen durch eine Fahrradstraße leiden müssten ? Nach dem Hamburgischen Wegegesetz sind die Straßenflächen dem Gemeingebrauch gewidmet und damit nicht nur den Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten . Es besteht für jeden Anlieger die Möglichkeit der Beteiligung. 2. Wieso werden den Befragten nicht konkrete Vorschläge für eine künftige Gestaltung gemacht, zu denen sie Stellung nehmen können? 3. Warum werden die Befragungsorte vorher bekannt gegeben, sodass Personen gezielt an der Befragung teilnehmen können? Die Passantenbefragung dient dazu, vor Beginn der Planungen Meinungen und Ideen von den Nutzerinnen und Nutzern dieser Straßen zu erhalten und darauf aufbauend konkrete Vorschläge zu entwickeln. Ziel ist es, Potenziale für die Entwicklung des Straßenraums und der Straßenplanung erkennen zu können. So haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt an der Befragung teilnehmen zu können. 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten zu können? Wie bei Bürgerbeteiligungsverfahren üblich, soll die Befragung Potenziale aus Nutzersicht ermitteln. Siehe auch Antwort zu 2. bis 3. Bei der Auswertung der Ergebnisse werden individuelle Aspekte, wie das verwendete Verkehrsmittel, die Nähe der eigenen Wohnung zur Alster et cetera berücksichtigt. 5. Wer hat die Befragung geplant und wer begleitet sie wissenschaftlich? Die Befragung wurde vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) geplant. Durchgeführt wird sie im Auftrage des LSBG durch die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG). Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch den LSBG und die STEG. Drucksache 21/6180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wann ist mit den Ergebnissen der Befragung zu rechnen? Die Ergebnisse der Befragung werden in einer Informationsveranstaltung voraussichtlich am Ende des 1. Quartals des Jahres 2017 vorgestellt.