BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6181 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierungsmittel für Ausbau und Renovierung des Ostflügels der TUHH Mit dem Ausbau und der Renovierung des im letzten Jahr eingeweihten Ostflügels wurde das Hauptgebäude der Technischen Universität Hamburg (TUHH) in der ehemaligen Pionierkaserne an der Schwarzenbergstraße, an dem seit 2012 gearbeitet worden war, fertiggestellt. Der Präsident der Hochschule lobte die Schaffung der neuen Räumlichkeiten als zukunftsweisend und notwendig. 6.700 Studierende erhielten damit auf mehr als 800 m2 unter anderem Lern- und Kommunikationsräume, eine Küche und ein Café. Hinsichtlich der Kosten schlugen über 4,2 Millionen Euro für das Vorhaben zu Buche, die seitens der Universität finanziert wurden. Seit 2010 war das Hauptgebäude der TUHH damit für insgesamt etwa 30 Millionen Euro umgebaut worden. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) wie folgt: 1. Welche finanzielle Gesamtsumme wurde für den Ausbau und die Renovierung des Ostflügels des Hauptgebäudes der Technischen Universität Hamburg (TUHH) ausgegeben? a. Woher stammten diese Mittel im Einzelnen (Bitte bei städtischen Mitteln nach Haushaltsbereichen mit Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe angeben und sonstige Quellen ausweisen.) Es wurden ausschließlich Restmittel aus dem Globalhaushalt (Wirtschaftsplan) der TUHH verwendet. b. Wann genau wurden dabei welche dieser Mittel in welcher Höhe für welche baulichen Maßnahmen aufgewendet? (Bitte für jedes Baujahr einzeln nach Verwendungszweck in absoluten Zahlen in einer Tabelle aufschlüsseln.) Die Baumaßnahmen wurden im Jahre 2014 umgesetzt, weshalb das Gros der Gesamtsumme in 2014 abgeflossen ist. Im Jahr 2013 fielen hauptsächlich Planungsleistungen an. Drucksache 21/6181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2013 2014 2015 gesamt Honorare Sprinkenhof GmbH 110.670,00 84.490,00 20.230,00 215.390,00 Baukosten 530.000,00 3.203.333,33 266.666,67 4.000.000,00 Gesamt 642.683,00 3.289.837,33 288.911,67 4.215.390,00 2. Aus welchen finanziellen Budgets der TUHH setzten sich die für den Ausbau/die Renovierung des Ostflügels verwendeten Mittel im Einzelnen zusammen? (Bitte für jedes Baujahr sämtliche Budgets, deren Umfang und die daraus verwendeten Mittel in einer Tabelle aufschlüsseln.) 3. Wurden für den Ausbau und/oder die Renovierung des Ostflügels Studiengebühren beziehungsweise ab Oktober 2012 finanzielle Restmittel aus Studiengebühren verwendet? Wenn ja, wie hoch waren diese im Einzelnen und wann wurden sie für welche baulichen Maßnahmen eingesetzt? (Bitte für jedes Baujahr einzeln nach Verwendungszweck, getrennt in Studiengebühren und Restmittel aus Studiengebühren, in absoluten Zahlen in einer Tabelle aufschlüsseln .) a. Wenn ja, basierend auf welcher rechtlichen Grundlage war dabei die Heranziehung von Studiengebühren beziehungsweise Restmitteln aus Studiengebühren für bauliche Maßnahmen am Ostflügel der TUHH zulässig und welche Regelungen waren dahin gehend vorgeschrieben ? (Bitte erklären, Rechtsgrundlage benennen und als Datei anfügen.) Siehe Antworten zu 1. 4. Wenn Frage 2. ja: Welche Anteile machten diese Studiengebühren beziehungsweise Restmittel aus Studiengebühren bei der Gesamtfinanzierung des Ostflügels und auch bei den jeweiligen Einzelbau- und/oder. -renovierungsmaßnahmen aus? (Bitte gesamt sowie für jedes Baujahr einzeln nach Verwendungszweck, getrennt in Studiengebühren und Restmittel aus Studiengebühren, in absoluten Zahlen und in Prozent zur jeweiligen Referenzsumme in einer Tabelle aufschlüsseln.) 5. Wenn Frage 2. ja: Wurden in Anbetracht der Heranziehung von Studiengebühren beziehungsweise Restmitteln aus Studiengebühren bei der baulichen (Wieder)Herstellung des Ostflügels Räumlichkeiten zur studentischen Nutzung vorgesehen/geschaffen? Wenn ja, wo befinden sich diese, welcher Nutzungsmöglichkeit sind sie vorbehalten und welche Fläche in Quadratmeter umfassen sie? (Bitte in einer Tabelle angeben.) a. Wenn nein, mit welcher fachlich-sachlichen Begründung und auf Basis welcher rechtlichen Bestimmungen geschah das nicht? (Bitte Stellung nehmen, Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) 6. Wenn Frage 2. ja: Wurden hinsichtlich der Verwendung von Studiengebühren beziehungsweise Restmitteln aus Studiengebühren für bauliche Maßnahmen am Ostflügel der TUHH zuständige beziehungsweise betroffene Gremien (zum Beispiel Studierendenvertretungen) informiert? Wenn ja, welche Gremien waren das und wann genau wurden sie informiert ? a. Welche Reaktion erging jeweils Gremienseitig und wie wurde seitens der zuständigen Fachbehörde und der Universitätsleitung darauf reagiert? b. Wenn nein, mit welcher fachlich-sachlichen Begründung und auf welcher rechtlichen Basis geschah das nicht? (Bitte Stellung nehmen , Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) Entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6181 3 7. Wurden für das Gesamtgebäude der TUHH seit 2010 finanzielle Mittel aus Studiengebühren beziehungsweise seit Oktober 2012 Restmittel aus Studiengebühren verwendet? Wenn ja, in welcher Höhe, wann und für welche baulichen Maßnahmen geschah das im Einzelnen? (Bitte für jedes Baujahr gesondert nach Verwendungszweck und getrennt nach Studiengebühren und Restmitteln aus Studiengebühren in absoluten Zahlen in einer Tabelle aufschlüsseln .) Einnahmen aus Studiengebühren sind gemäß § 6b Absatz 7 Satz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes mit einer Zweckbindung versehen. Aus Studiengebühren wurde insgesamt rund 1 Million Euro herangezogen, und zwar im ersten Bauabschnitt ab 2010 rund 230.000 Euro und im zweiten Bauabschnitt ab 2012 rund 770.000 Euro. Die von der TUHH bereitgestellten Studiengebühren wurden in das Gesamtbudget für die Baumaßnahme aufgenommen. Alle anfallenden Rechnungen wurden aus dem Gesamtbudget beglichen, weshalb die Verwendung der Mittel aus Studiengebühren innerhalb des Projekts nicht nach Einzelleistungen aufgeschlüsselt werden kann. a. Wenn ja, basierend auf welcher rechtlichen Grundlage war dabei die Heranziehung von Studiengebühren beziehungsweise von Restmitteln aus Studiengebühren für bauliche Maßnahmen an der TUHH zulässig und welche Regelungen waren dahin gehend vorgeschrieben ? (Bitte erklären, Rechtsgrundlage benennen und als Datei anfügen.) Die Einnahmen aus den von 2006 bis 2012 erhobenen Studiengebühren sind mit einer Zweckbindung für die Wahrnehmung von Aufgaben in Studium und Lehre versehen. Die Errichtung oder Herrichtung von Gebäuden, die diesen Zwecken dienen, ist davon mit umfasst. Die Mittel aus Studiengebühren wurden auf Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses in Abstimmung mit dem AStA der TUHH herangezogen gemäß § 6b Absatz 7 des Hamburgischen Hochschulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. 8. Wenn Frage 7. ja: Wurden in Anbetracht der Heranziehung von Studiengebühren beziehungsweise Restmitteln aus Studiengebühren zu baulichen Maßnahmen der TUHH seit 2011 Räumlichkeiten zur studentischen Nutzung vorgesehen/geschaffen? Wenn ja, wo befinden sich diese, welcher Nutzungsmöglichkeit sind sie vorbehalten und welche Fläche in Quadratmeter umfassen sie? (Bitte in einer Tabelle angeben.) Im Hauptgebäude wurden das Lern- und Kommunikationszentrum (LuK) mit Veranstaltungsfläche sowie Lernräume geschaffen: LuK gesamt 451,23 m² Veranstaltungsfläche 181,62 m² Galerie/Flur 95,56 m² Lernen 160,22 m² Automatenraum 13,83 m² Lernräume 1.OG 429,41 m² a. Wenn nein, mit welcher fachlich-sachlichen Begründung und auf Basis welcher rechtlichen Bestimmungen nicht? (Bitte Stellung nehmen, Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) Entfällt. 9. Wenn Frage 7. ja: Wurden mit Mitteln aus Studiengebühren beziehungsweise Restmitteln aus Studiengebühren auch Räumlichkeiten der Verwaltung der TUHH neu gebaut beziehungsweise baulich wiederhergestellt ? Wenn ja, in welcher finanziellen Höhe wurden Mittel dafür benutzt und in welchem Flächenumfang wurden dafür Räume geschaffen/hergerichtet? (Bitte für jedes Baujahr finanzielle Mittel getrennt nach Studiengebühren Drucksache 21/6181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und Restmitteln aus Studiengebühren und die Fläche in Quadratmeter in absoluten Zahlen in einer Tabelle aufschlüsseln.) Nein, es wurden keine Verwaltungsräumlichkeiten mit Studiengebühren gebaut beziehungsweise baulich wiederhergestellt. a. Wenn ja, mit welcher fachlich-sachlichen Begründung und auf Basis welcher rechtlichen Bestimmungen geschah das? (Bitte Stellung nehmen, Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) Entfällt. 10. Wenn Frage 7. ja: Wurden hinsichtlich der Verwendung von Studiengebühren beziehungsweise Restmitteln aus Studiengebühren für bauliche Maßnahmen der TUHH seit 2011 zuständige beziehungsweise betroffene Gremien (zum Beispiel Studierendenvertretungen) informiert? Wenn ja, welche Gremien waren das und wann genau wurden sie informiert ? a. Welche Reaktion erging jeweils Gremienseitig und wie wurde seitens der zuständigen Fachbehörde und der Universitätsleitung darauf reagiert? Siehe Antwort zu 7. a. Die Zustimmung war einstimmig. b. Wenn nein, mit welcher fachlich-sachlichen Begründung und auf welcher rechtlichen Basis geschah das nicht? (Bitte Stellung nehmen , Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) Entfällt.