BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6185 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Musikstadtfonds – Unwägbarkeiten beim Ausschreibungsverfahren? In diesem Jahr hat die Kulturbehörde den Musikstadtfonds mit einem Volumen von 500.000 Euro gestartet. Bewerbungsschluss war der 22. Juli 2016. Die erste Förderperiode geht vom 15. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2017. Eine Veröffentlichung der bewilligten Förderempfänger/-innen steht noch aus. Abgelehnte Bewerber/-innen wurden derweil von der Kulturbehörde bereits informiert. Dabei wurde als einzige Begründung für die Ablehnung, beziehungsweise die Nichtberücksichtigung ihres Antrags angegeben, dass der Antrag nicht oft genug kopiert wurde. Ich frage den Senat: Mit dem Musikstadtfonds hat der Senat Fördermöglichkeiten geschaffen, die dem Hamburger Musikleben neue Impulse geben werden, einzelne Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen sollen. Gefördert werden nicht nur künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen, sondern auch Projekte, die Hamburg musikalisch international präsentieren, die sich gezielt an Kinder- und Jugendliche richten oder die Vielfalt der freien Musikszene stärken. Für die erste Förderperiode vom 15. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2017 sind insgesamt 1,1 Millionen Euro ausgeschrieben. Diese Summe umfasst die Musikstadtfonds von 2016 und 2017 sowie die schon bestehenden Mittel zur Förderung der E-Musik und des Jazz 2017. Ab 2018 werden dann jährlich insgesamt 600.000 Euro ausgeschrieben . Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Musikstadtfonds (siehe http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/ musikstadtfonds/). Um Projekte, die noch in 2016 durchgeführt werden sollen, noch berücksichtigen zu können, wurde das Verfahren für die Vergabe der Mittel aus dem Musikstadtfonds sehr eng getaktet. Der enge zeitliche Rahmen betraf sowohl die Phase der Antragstellung als auch die interne Bearbeitung und den Vorgang der Begutachtung und Beratung durch die Fachjury. Für die erste Förderperiode haben sich 127 Antragstellerinnen und Antragsteller mit 166 Projekten beworben. Für das Jahr 2016 wurden 16 Anträge bewilligt, für 2017 ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Ein kleiner Teil der Anträge hat die formalen Anforderungen der Förderrichtlinie nicht erfüllt. Wenn solche Antragsmängel unmittelbar erkennbar waren, wurden die jeweiligen Antragstellenden bis zu einem Tag vor Ablauf der Antragsfrist informiert und zur Nachbesserung aufgefordert. Nur bei Anträgen , die unmittelbar vor Ablauf dieser Frist eingereicht wurden, hat die zuständige Behörde aufgrund des engen Zeitplans zunächst gegen eine Nachfrist zur Behebung der formellen Mängel entschieden. Dies betraf unter anderem 27 Anträge ohne aus- Drucksache 21/6185 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 reichende Anzahl von Kopien. Dieses Vorgehen war erforderlich, um eine rechtzeitige Mittelvergabe für die 2016 geplanten Projekte zu ermöglichen. Nach einer Überprüfung der Sach- und Rechtslage wird den jeweiligen Antragstellern im Rahmen einer kulanten Handhabung derzeit die Möglichkeit gegeben, die festgestellten Antragsmängel kurzfristig zu beheben. Ziel ist es, Projekten, die noch nicht begonnen haben oder zeitlich flexibel angelegt sind und dem Grunde nach zuwendungsfähig sind, die Chance auf Förderung für das Jahr 2017 zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Antragsteller haben sich auf Mittel aus dem Musikstadtfonds beworben? 2. Wie viele Anträge auf Mittel aus dem Musikstadtkulturfonds wurden bewilligt? 3. Wann und auf welchem Wege werden die bewilligten Anträge öffentlich gemacht? 4. Inwieweit trifft es zu, dass Bewerber, die ihren Antrag nicht sechsmal kopiert haben, im Auswahlverfahren für den Musikstadtfonds nicht berücksichtig wurden? a) Wenn ja, wie lautete die Begründung für die Nichtberücksichtigung im Wortlaut? b) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Nichtberücksichtigung der betreffenden Anträge? 5. Inwieweit trifft es zu, dass Anträge, die nicht sechsmal kopiert worden sind, der Fachjury nicht einmal zur Beurteilung vorgelegt wurden – sprich eine inhaltliche Beurteilung formellen Kriterien untergeordnet wurde? 6. Wie viele Anträge wurden wegen Unterschreitung einer Mindestanzahl von Antragskopien oder ähnlichen formalen Gründen im Antragsverfahren nicht berücksichtigt? 7. Wurden die betroffenen Antragsteller darauf hingewiesen, dass eine sechsfache Ausfertigung des Antrages fehlt und erforderlich sei? Wenn ja, auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht? 8. Aus welchem Grunde kam nach pflichtgemäßem Ermessen § 31 Absatz 7 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz nicht zur Anwendung? Demnach wäre es möglich gewesen, einen Hinweis auf fehlende Kopien zu geben und die Abgabefrist für das Nachreichen fehlender Kopien kurzfristig zu verlängern. 9. An welcher Stelle enthält die „Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln Musikstadtfonds“ einen Passus, aus dem hervorgeht, dass die sechsfache Einreichung ein Ausschlusskriterium ist? 10. Kann im vorliegenden Fall § 45 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz , „Heilung von Verfahrens- und Formfehlern“, zur Anwendung kommen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, auf welchem Wege? 11. Vonseiten ausgeschlossener Antragsteller ist beabsichtigt, Widerspruch gegen den Ausschluss aus dem Antragsverfahren einzulegen. Welche Konsequenzen hätte dies auf den weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens ? 12. Welche analog ausgerichteten Fördermöglichkeiten im Förderungssegment um 10.000 bis 20.000 Euro gibt es als Alternative für abgelehnte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6185 3 Antragsteller/-innen, die erst für das Jahr 2018 wieder Förderung aus dem Musikstadtfonds beantragen können? Siehe Vorbemerkung.