BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6190 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Ist irgendeine Besserung für Hamburgs Gerichtsvollzieher und Gläubiger in Sicht? Hamburgs Gerichtsvollzieher sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit, Gläubiger am Ende ihrer Geduld. Wie gravierend die Situation, die nicht nur titulierte Ansprüche von Gläubigern , sondern auch den Wirtschaftsstandort Hamburg gefährdet, tatsächlich ist, zeigen die Antworten des Senats auf die Große Anfrage Drs. 21/1741 sowie die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/4308 und 21/5019. Unbesetzte Stellen, hohe Krankenstände und Berge an unerledigten Verfahren zwingen die verbliebenen Gerichtsvollzieher dazu, teils sieben Tage in der Woche zu arbeiten und ihren Erholungsurlaub zum Abbau von Rückständen zu nutzen, um ihrer Arbeit überhaupt noch nachzukommen. Der Senat hat für die kommenden Jahre angekündigt, jährlich jeweils fünf Gerichtsvollzieher auszubilden. Zum Stichtag 3. Mai 2016 waren jedoch bereits acht Stellen unbesetzt; bei diesen soll es sich nach Angaben des Senats zumeist um vorübergehende Vakanzen infolge personeller Veränderungen handeln. Auch am 31. Dezember 2014 waren acht der 104 Stellen nicht besetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen für Gerichtsvollzieher gibt es aktuell an den einzelnen Amtsgerichten und wie viele davon sind jeweils besetzt? Das Amtsgericht verfügt über 104 Gerichtsvollzieherstellen. Mit Stichtag 1. Oktober 2016 sind davon 95 Stellen besetzt, die sich wie aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich auf die Stadtteilgerichte verteilen. Die Sollstellenverteilung ist unverändert (siehe Drs. 21/4308). Daten zum Stichtag 1. Oktober 2016 Besetzung Gerichtsvollziehervertretung für alle Amtsgerichte 6 Altona 11 Barmbek 12 Bergedorf 4 Blankenese 2 Hamburg-Mitte 17 Harburg 14 St.Georg 17 Wandsbek 12 Gesamt 95 Drucksache 21/6190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist der Gerichtsvollzieherbezirk am Amtsgericht Wandsbek, der zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/5019 seit März 2016 unbesetzt war, mittlerweile nachbesetzt? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht und wann wird dies der Fall sein? 3. Wie viele Gerichtsvollzieherbezirke sind an jeweils welchem Amtsgericht seit jeweils wann aus welchen Gründen unbesetzt? Der Bezirk beim Amtsgericht Wandsbek ist zu Beginn des 4. Quartals besetzt worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5019. 4. Wie hat sich die Anzahl der Überlastungsanzeigen von Gerichtsvollziehern im Jahr 2016 entwickelt? Bitte pro Amtsgericht darstellen. Im 3. Quartal 2016 sind vier Überlastungsanzeigen vom Amtsgerichts Hamburg- Wandsbek eingegangen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5019. 5. Wie viele Beschwerden aufgrund zu langer Verfahrensdauern der Zwangsvollstreckung von Gläubigern beziehungsweise Verfahrensbevollmächtigten sind bislang im Jahr 2016 eingegangen? Bitte pro Amtsgericht darstellen. Beschwerden wegen langer Verfahrensdauer bis zum 1. Oktober 2016 Altona 3 Barmbek 8 Bergedorf 15 Blankenese 1 Hamburg-Mitte 5 Harburg 20 St.Georg 93 Wandsbek 9 6. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher im 2. und 3. Quartal jeweils 2016 entwickelt? Bitte pro Amtsgericht darstellen. Die in der folgenden Tabelle dargestellte Belastungssituation ergibt sich auf Grundlage des Hamburger Belastungsschlüssels im Verhältnis zu der Anzahl der Aufträge und der tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. 2. Quartal 2016 Amtsgerichte ø Belastung in % Altona/Blankenese ** 97,99 Barmbek 120,93 Bergedorf 125 Hamburg-Mitte 139,21 Harburg 142,36 St. Georg 124,77 Wandsbek 114,29 GESAMT 123,6 * Die Zahlen für das 3. Quartal 2016 liegen noch nicht vor. ** Die Amtsgerichte Blankenese und Altona haben seit 2015 einen Belastungsverbund gebildet . Im Übrigen siehe Drs. 21/1741. 7. Wie hat sich die durchschnittliche Fehlzeitenquote an den einzelnen Amtsgerichten im ersten Halbjahr 2016 entwickelt? Fehlzeitenquote der Gerichtsvollzieher im 1. Halbjahr 2016 in Prozent Altona 0,1% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6190 3 Fehlzeitenquote der Gerichtsvollzieher im 1. Halbjahr 2016 in Prozent Barmbek 5,2% Bergedorf 11,6% Blankenese *** Hamburg-Mitte 2,2% Harburg 9,4% St. Georg 12,3% Wandsbek 6,2% *** Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Fehlzeiten nicht angezeigt. 8. Wie viele Überlastungsanzeigen von Gerichtsvollziehern hat es bislang im Jahr 2016 gegeben? Bitte pro Amtsgericht darstellen. Siehe Antwort zu 4. 9. Wie hat sich die Anzahl der offenen Verfahren zum Stand Ende September 2016 entwickelt? Amtsgerichte Bestandszahlen August 2016* Altona 2.083 Barmbek 4.662 Bergedorf 725 Blankenese 595 Harburg 4.541 Hamburg Mitte 7.018 St. Georg 6.491 Wandsbek 3.094 Gesamt 29.209 * Die Anzahl der offenen Verfahren zu Stand Ende September 2016 liegt noch nicht vor. 10. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? Die Verfahrensdauer wird statistisch nicht erfasst und kann aufgrund der großen Zahl der Aufträge (siehe Drs. 21/1741) nicht in der für die Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit erhoben werden. 11. In der Drs. 21/4308 hat der Senat angekündigt, dass bis zum Herbst mit der Überarbeitung des bisherigen Belastungsschlüssels (bislang Bad Nauheimer Pensenschlüssel) durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zu rechnen und die Ausbildungsplanung gegebenenfalls entsprechend anzupassen sei. a. Liegt der überarbeitete Belastungsschlüssel bereits vor? b. Falls ja, seit wann und welche Erkenntnisse hat die zuständige Behörde hieraus gewonnen? c. Falls ja, inwiefern ist die Ausbildungsplanung nach Ansicht der zuständigen Behörde anzupassen? d. Falls nein, wann ist mit diesem zu rechnen? Der Sachstand ist unverändert. Ein konkreter Zeitpunkt kann nicht genannt werden. 12. Wie viele Ausbildungsstellen für Gerichtsvollzieher und wie viele Bewerber gab und gibt es bislang im Jahr 2016? Am 1. Juli 2016 haben zwei Gerichtsvollzieherinnen die Ausbildung begonnen. Es gab drei Stellen und insgesamt drei Bewerberinnen, von denen eine jedoch nicht geeignet war. Drucksache 21/6190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 13. Welche Maßnahmen plant die zuständige Behörde, um die Attraktivität der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher zu erhöhen? Die zuständige Behörde prüft zurzeit verschiedene Maßnahmen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.