BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6193 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Kommt das angekündigte neue Geschäftsmodell der HHLA noch? Auf der Bilanzpressekonferenz der Hamburger Hafen- und Logistik AG (HHLA) am 30. März 2016 wurde durch den Vorstandvorsitzenden Peters angekündigt, dass der Konzern sein Geschäftsmodell horizontal umbaut und künftig an drei Säulen ausgerichtet sein wird. Neben den bestehenden Säulen Containergeschäft und Hinterlandverkehr soll eine dritte Säule Wachstum durch eine erweiterte Produkt- und Regionalstrategie schaffen. Die Aussage dazu war: „Ein führender Hafenlogistiker in Europa wandelt sich zu einem führenden europäischen Hafen- und Transportlogistikkonzern.“ (Vergleiche Präsentation Bilanzpressekonferenz zum Geschäftsjahr 2015.) Bereits im März 2016 sollten angeblich intensive Gespräche zum Aufbau der dritten Säule geführt worden sein, eine diesbezügliche Ad-hoc-Meldung gab es allerdings noch nicht. Bisher ist weder bekannt geworden, wann und ob die Neuausrichtung des Konzerns beginnt oder wie sie umgesetzt werden soll, noch welche Ziele damit jeweils verfolgt werden. Zum 1. Januar 2017 bekommt die HHLA zudem eine neue Vorstandsvorsitzende , die bereits am 1. Oktober 2016 auf Vorstandsebene eintreten soll. Vorstände neigen dazu bei Antritt ihre eigene Strategie verwirklichen zu wollen . Ob das geschieht und welche Auswirkung das auf die angekündigte Neuausrichtung haben wird, ist derzeit offen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist Gegenstand des Unternehmens die Leitung von und die Beteiligung an Gesellschaften , die sich mit Geschäften der Seehafenverkehrswirtschaft, dabei insbesondere in den Geschäftsfeldern Container, Intermodal und Logistik befassen sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, Vermietung, Verwaltung und Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien, insbesondere die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt. Nach § 2 Absatz 3 der Satzung ist die Gesellschaft zudem berechtigt, in sämtlichen in Absatz 1 genannten Bereichen selbst operativ tätig zu werden, im In- und Ausland Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen allein oder gemeinsam mit Dritten zu beteiligen, solche Unternehmen ganz oder teilweise zu veräußern, Kooperationsverträge mit Dritten abzuschließen sowie Teile ihres Geschäftsbetriebes auf Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, auszugliedern. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben zu überwachen. Die Überwachungspflichten des Aufsichtsrates erstrecken sich auch auf Fragen der zukünftigen Geschäftspolitik und auf eine entsprechende Beratung des Drucksache 21/6193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vorstands. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie über weitere grundsätzliche Fragen des künftigen Vorstands. Die operative Umsetzung des in der Satzung festgelegten Gesellschaftszwecks der HHLA ist Aufgabe der Geschäftsführung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ab welchem Planungsstand müsste eine Neuausrichtung beziehungsweise Umstrukturierung des Unternehmens in einer Ad-hoc-Meldung bekannt gegeben werden? Siehe Artikel 17 Absatz 1 der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MMVO). 2. Treffen die Aussagen, die von Klaus-Dieter Peters am 30. März 2016 auf der Bilanzpressekonferenz über die Neuausrichtung der HHLA getroffen worden sind, weiterhin zu? a. Wenn ja, sind die HGV als mehrheitliche Eigentümerin und die Wirtschaftsbehörde informiert worden? b. Wenn nein, vor welchem Hintergrund wurden die Aussagen dann getroffen? c. Welchen Kenntnisstand haben HGV, Finanzbehörde und Senat derzeit jeweils über die geplante Ergänzung der HHLA um ein weiteres Geschäftsfeld? Inwieweit werden die Eigentümer und zuständigen Behörden jeweils in den Neuaufstellungsprozess einbezogen? 3. Wird derzeit an der Neuausrichtung gearbeitet und liegt dazu ein Konzept inklusive Zeitplan vor? a. Wenn ja, wie gestaltet sich dabei der Planungszeitraum und welche kurzfristigen Ziele sollen dabei bis wann und mit welchem Inhalt umgesetzt werden? b. Wenn nein, wird auf ein Konzept beziehungsweise eine Strategie der neuen Vorstandsvorsitzenden gewartet? 4. Wird die auf der Bilanzpressekonferenz vorgetragene Neuausrichtung noch von dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Peters angestoßen oder wird für anstehende Veränderungen auf die kommende Vorstandsvorsitzende Titzrath gewartet? 5. Steht eine mögliche Neuausrichtung im Einklang mit der Satzung des Unternehmens oder muss sie dazu geändert werden? Siehe Vorbemerkung. 6. Wird sich für die Neuausrichtung zu einem „führenden Hafen- und Transportlogistikkonzern“ auch der Name der HHLA ändern? Hierzu sind dem Senat keine Überlegungen bekannt. 7. Um einen Konzern umzustrukturieren und neu auszurichten entstehen hauptsächlich Kosten in Form hoher Investitionen, Mitarbeiterschulungen und andere. In welcher Höhe werden dafür schon Rückstellungen gebildet beziehungsweise welche Aktiva stehen dafür bereits dieses Jahr und in den kommenden Jahren bereit? 8. Werden sich durch die Umwandlung vom führenden Hafen- und Logistikkonzern zu einem Hafen- und Transportlogistikkonzern die Geschäftsfelder der HHLA erweitern oder verkleinern? Welche weiteren Produktfelder beziehungsweise Geschäftsfelder kommen infolgedessen hinzu? 9. Kürzlich wurde die Bewerbung am Terminal in Limassol zurückgezogen, der Mitbewerber und Konkurrent EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG erhielt den Zuschlag, das Takeover wird am 29. Januar 2017 erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6193 3 Welche Gründe lagen für die zurückgezogene Bewerbung um das Terminal in Limassol vor? a. Wurde die Bewerbung vor dem Hintergrund der Neuausrichtung zurückgezogen? b. Warum wird nicht mehr auf Kooperation zwischen deutschen Häfen gesetzt, um deutsche Hafenunternehmen generell breiter und stärker gegen internationale Konkurrenz aufzustellen? Die HHLA weist darauf hin, dass sie als börsennotierte Aktiengesellschaft die Fragen aller ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung beantwortet.