BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6194 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Kostensteigerung der Fahrrinnenanpassung: Was steckt dahinter? Die Fahrrinnenanpassung ist für den Hamburger Hafen ein Projekt von herausragender Bedeutung. Handwerkliche Fehler des Senats im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht führten zu Verzögerungen. Hinzu kommen immense Kostensteigerungen des Projekts. Allein vom Jahr 2014 zum Jahr 2015 kam es zu einem Anstieg von über 10 Millionen Euro auf nun über 218 Millionen Euro nach der aktuellen Kostenermittlung der HPA. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe (Fahrrinnenanpassung) begann im Februar 2007. Nachdem die öffentlichen Anhörungen und alle Prüfungen der Planfeststellungsbehörden von Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) abgeschlossen waren, stimmte die EU-Kommission auf dieser Grundlage im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Fahrrinnenanpassung im Dezember 2011 zu. Die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen erteilten sodann im April 2012 ihr Einvernehmen zum vorgelegten Planfeststellungsbeschluss . Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 abgeschlossen. Im Juli 2012 wurde der Planfeststellungsbeschluss unter anderem von Umweltverbänden gerichtlich angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) setzte das Verfahren im Oktober 2014 aus, weil es zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung und zur Anwendung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abwarten wollte, und hinterfragte gleichzeitig einzelne Erhebungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeit, mit einzelnen Auswirkungen des Projekts auf Brutvögel und eine bestimmte Fischart (Finte) und mit der Kompensation für eine beeinträchtigte Pflanze (Schierlingswasserfenchel). Die zuständigen Behörden des Bundes und der FHH unterstützten indessen mit breitangelegten , aufwendigen Nachuntersuchungen die bisherigen Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen. Parallel war im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 die Verträglichkeitsprüfung nach der WRRL entlang der Auslegung des EuGH zu wiederholen. Die Planfeststellungsbehörden des Bundes und der FHH führten ein entsprechendes Planergänzungsverfahren unter Beteiligung aller Umweltverbände und aller Umweltverwaltungen der Nachbarländer durch und legten dem BVerwG schließlich den Planergänzungsbeschluss vom 24. März 2016 vor. Das BVerwG hat inzwischen zu einer mündlichen Verhandlung im Dezember 2016 geladen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: Drucksache 21/6194 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Aktuell geht der Senat von Kosten in Höhe von über 218 Millionen Euro im Rahmen einer „aktuellen Kostenermittlung“ des Projekts aus.1 a. Ist diese Zahl noch aktuell? Ja. Wenn ja, i. aus welchen Einzelbeträgen setzen sich die Gesamtkosten zusammen (bitte genau darstellen, zum Beispiel Ausbaggerungen , Ausgleichszahlungen, Gebühren et cetera)? Die Gesamtkosten des Fahrrinnenausbaus (Hamburger Anteil) setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Ausbaggerungen im Bereich der Hamburger Teilstrecke 102,8 Millionen Euro Ertüchtigung Köhlbrand-Ostufer 42,6 Millionen Euro Anpassung der Richtfeuerlinie 6,4 Millionen Euro Ersatz Düker Neßsand 4,0 Millionen Euro anteilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 18,8 Millionen Euro anteilige Schaffung von Beregnungswasser-Stauraum 14,0 Millionen Euro weitere Kosten (im Wesentlichen Baukostenentwicklung) 29,9 Millionen Euro ii. welche Kostensteigerungen sind im Vergleich zu den Vorjahren hinzugekommen? Siehe Antwort zu 2.b. iii. was sind die Gründe für die Kostensteigerung des Projekts von über 10 Millionen Euro von dem Jahr 2014 zu 2015 (bitte genau anhand der Einzelkosten darstellen)? Dies findet seine Hauptursache in der Verschiebung des Baubeginns und der zugrunde gelegten Steigerungsrate bei den Baukosten, was von 2015 auf 2016 zu einer Projektkostenanpassung von 7,5 Millionen Euro führte. Zudem entstanden Kosten in Höhe von circa 1,5 Millionen Euro durch das Planergänzungsverfahren (Aufwendungen für zusätzliche Untersuchungen, Verfahrenskosten). Die zeitliche Verschiebung des möglichen Baubeginns innerhalb der einzelnen Teilmaßnahmen des Projekts Fahrrinnenanpassung aufgrund der erforderlichen längeren Vorhaltung von externem Fachpersonal sowie zusätzlicher Leistungen des HPA-Personals hat zu Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro geführt. Wenn nein, iv. wie ist der aktuelle Stand der Gesamtkosten der Maßnahme? v. wie setzen sich diese Kosten zusammen und an welcher Stellen gab es Steigerungen der Planungszahlen gegenüber den Zahlen des Jahres 2015? Entfällt. 2. Die erste Kostenschätzung ging noch von 137 Millionen Euro aus. a. Auf welche Planungen bezieht sich die erste Kostenermittlung? Diese Kostenermittlung bezog sich ebenso auf die Planungen zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe. b. Seit wann gibt es welche Änderungen bezüglich der Gesamtkosten (bitte begründen und jährlich seit Beginn der Planungen bis 2016 darstellen)? 1 Vergleiche Große Anfrage Drs. 21/2368. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6194 3 Siehe Drs. 21/2368, 20/14001, 20/10595 sowie 20/7395.Im Übrigen siehe Antwort zu 1.a.iii. 3. Hat das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren zu Veränderungen der Gesamtkosten geführt? Wenn ja, durch welche Vorgänge, wie zum Beispiel das erforderliche Planergänzungsverfahren? In welcher Höhe sind die geplanten Kosten von 218 Millionen Euro von der Freien und Hansestadt Hamburg zu tragen ? Welchen Anteil trägt der Bund? Ja, siehe Antworten zu 1.a.iii und 2.b. Die genannten Kosten beziehen sich nur auf die Delegationsstrecke und sind allein von der FHH zu tragen. Der Bund trägt die Kosten für seinen Teil der Ausbaustrecke. 4. Welche konkreten Kostenbestandteile sind in der ersten Kostenschätzung in jeweils welcher Höhe nicht enthalten und/oder in weiteren Kostenschätzungen bis 2014 nicht enthalten, die nunmehr in der aktuellen Kostenermittlung enthalten sind? Siehe Antwort zu 2.b. 5. Welche Inflationsrate wurde in den Kostenplanungen zugrunde gelegt? Die HPA legt eine jährliche Baukostensteigerung von 3 Prozent zugrunde. 6. Welche Vorkehrungen wird der Senat treffen, um weitere Kostensteigerungen beim Projekt der Fahrrinnenanpassung zu vermeiden? Wie wird der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und wie der Wirtschaftsplan der HPA dazu für 2017/2018 aufgestellt sein? Die HPA orientiert sich bei der Planung und Durchführung von Projekten an der Drs. 20/6208 (Kostenstabiles Bauen). Dieses Prinzip wird auch bei der Fahrrinnenanpassung angewandt. Der Wirtschaftsplan des Jahres 2017 der HPA befindet sich derzeit in Aufstellung und wird im Dezember verabschiedet. Zur derzeitigen Haushaltsplanung des Senats siehe Drs. 21/5000 (Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018, Einzelplan 7.0, Produktgruppe 270.05. 7. Wie ist der Zeitplan von Senat beziehungsweise HPA, sofern die Fahrrinnenanpassung genehmigt werden sollte? Wie lange wird es ab Genehmigung voraussichtlich dauern, bis die Fahrrinnenpassung realisiert ist? Die gesamte Bauzeit wird auf circa drei Jahre geschätzt. Voraussetzung hierfür ist die europaweite Ausschreibung der Bauarbeiten. Diese kann erst nach Entscheidung des Gerichts erfolgen. Daher kann mit den Bauarbeiten nicht unmittelbar nach dem Urteil, sondern frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2017 begonnen werden.