BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6197 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 30.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drs. 21/5638 bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat gibt an, dass die zuständige Behörde Möglichkeiten eines zeitlich begrenzten Einsatzes von Volljuristinnen und Volljuristen prüft. Dabei ist bereits ein Volljurist beim Amtsgericht als Arbeitnehmer in der Entgeltgruppe 9, zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2016, beschäftigt . Diese Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden , Drs. 21/5208. Welche konkreten Prüfungen nimmt die zuständige Behörde aktuell vor? Die zuständige Behörde prüft, ob weitere Volljuristinnen und Volljuristen befristet im Bereich der Kostenfestsetzung eingesetzt werden können. 2. Der Senat gibt an, dass die zuständige Behörde auf die personelle Situation im Rechtspflegerbereich durch eine Verstetigung und Verstärkung der Ausbildung reagiert hat. Zwischen 2010 und 2015 wurden 21 Rechtspflegeranwärter zum Studium zugelassen, von denen drei ihr Studium abbrachen. Im gleichen Zeitraum sind indes allein 23 Rechtspfleger außerplanmäßig aus dem Dienst ausgeschieden. a. Wie viele Rechtspfleger/-innen schieden in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils jährlich altersbedingt aus dem Dienst aus? 2010 0 2011 0 2012 4 2013 3 2014 5 2015 6 b. Aus welchem Grund wurden vor dem Hintergrund dieser Personalsituation im Jahr 2015 lediglich vier Rechtspflegeranwärter zum Studium zugelassen, nachdem es im Jahr 2014 acht waren? Die Planungen für den Ausbildungsjahrgang 2015 sahen sechs Plätze vor, davon zwei für den prüfungsgebundenen Aufstieg aus dem mittleren Justizdienst. Diese Plätze konnten mangels fachlicher Eignung der Bewerberinnen und Bewerber nicht besetzt werden. c. Wer entschied wann auf Basis welcher Zahlen eine Verstetigung und Verstärkung der Ausbildung vorzunehmen? Drucksache 21/6197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde jeweils konkret für den nächsten Ausbildungsjahrgang . Die mittelfristige Planung wird gegebenenfalls angepasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/5208 und Drs. 21/5638. d. Inwiefern ist eine verstärkte Anwerbung von externen Rechtspflegern geplant? Die Landesjustizverwaltungen werben gegenseitig grundsätzlich kein Personal ab. In diesem Jahr aufgenommene Werbemaßnahmen über ein Online-Portal zur bundesweiten Suche nach Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur Einstellung im Eingangsamt blieben erfolglos. 3. Auf die Frage hin, wie viele Rechtspfleger jährlich in den Jahren 2021 bis 2023 altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden, gibt der Senat für das Jahr 2021 an, dass elf Rechtspfleger/-innen, gerechnet mit dem regulären Ruhestandseintrittsalter beziehungsweise sechs Rechtspfleger/-innen , gerechnet mit einem Altersabgang mit 64 Jahren, ausscheiden werden. Da das reguläre Ruhestandseintrittsalter über 64 Jahren liegt, stellt sich die Frage, weshalb es dann nach dieser Berechnungsgrundlage fünf Rechtspfleger/-innen mehr sind. Die Differenz erklärt sich durch die unterschiedliche Berechnungsmethodik. Dadurch ergeben sich in den einzelnen Jahren Verschiebungen bei den Abgangszahlen, die sich in den Folgejahren allerdings wieder ausgleichen.