BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6199 21. Wahlperiode 07.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des Lycée Antoine de Saint-Exupéry In der Elternschaft der Ersatzschule „Lycée Antoine de Saint-Exupéry“ herrscht Sorge um die Zukunft der Schule. Es wird berichtet, dass der Hamburger Bürgermeister, Olaf Scholz, gegenüber dem Botschafter der Französischen Republik den Wunsch geäußert hat, den Status der Schule zu ändern. Zugleich hört man aus Vorstandskreisen der Schule, dass die Stadt Hamburg ebenfalls plant, den Standort der Schule zu verlegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Erste Bürgermeister Olaf Scholz hat gegenüber dem Botschafter der Französischen Republik und dem französischen Außenminister den Vorschlag gemacht, in Hamburg ein staatliches deutsch-französisches Gymnasium auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der französischen Republik über die deutsch-französischen Gymnasien und das deutschfranzösische Abitur vom 30. Juli 2002 (Bundesgesetzblatt 2003, S. 1747 fortfolgende) sowie die Vereinbarung über die Rechtsstellung der deutsch-französischen Gymnasien vom 6. Juli 1976 zu etablieren. Vorbild sind die bestehenden, sehr erfolgreichen deutsch-französischen Gymnasien in Saarbrücken, Freiburg und Bùc. In alle Überlegungen zur Gründung eines deutsch-französischen Gymnasiums ist der Trägerverein des Lycée Antoine de Saint-Exupéry einbezogen worden. Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt damit, einen starken Akzent für eine noch engere Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich im Bildungswesen zu setzen. Damit soll den Erwartungen der französischen Gemeinschaft in Hamburg sowie den Wünschen vieler deutscher oder deutsch-französischer Familien entsprochen werden. Zurzeit befinden sich die zuständigen Behörden mit Vertretern der französischen Regierung im Gespräch über die Realisierbarkeit eines solchen staatlichen Gymnasiums , das den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an einem bilingualen Bildungszweig und den Erwerb des deutsch-französischen Abiturs gewährt. Im Zusammenhang mit der Gründung eines deutsch-französischen Gymnasiums ist vorgesehen, die Schule in einem geplanten Neubau am Standort Struenseestraße im Bezirk Altona zu errichten, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar ist. Das deutsch-französische Gymnasium könnte dort die Attraktivität des gerade erst eröffneten Gymnasiums Struenseestraße weiter steigern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen rechtlichen Status hat das Lycée Antoine de Saint-Exupéry zurzeit und was bedeutet dieser Status im Einzelnen für die Schule, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Lehrpersonal und die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Schule? Drucksache 21/6199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das „Lycée Antoine de Saint-Exupéry“ ist zum einen Ersatzschule gemäß Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 Grundgesetz. Der Zug, der ausschließlich in französischer Sprache unterrichtet wird, ist eine Ergänzungsschule. Der Besuch der Ersatzschule steht allen Schülerinnen und Schülern offen (§ 37 Absatz 3 Satz 2 erste Satzhälfte Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)). Die für den Besuch der Ergänzungsschule durch noch schulpflichtige Schülerinnen und Schüler erforderliche Genehmigung (§ 37 Absatz 3 Satz 2 zweite Satzhälfte HmbSG) wird regelmäßig erteilt, da diese Schülerinnen und Schüler keine Ausbildungsperspektive haben, die in den deutschen Sprachraum zielt. Für die betrieblichen Verhältnisse der Ersatzschule gilt das Sonderungsverbot, namentlich die Deckelung des Schulgeldes sowie die Vergleichbarkeit der Qualifikation der Lehrkräfte und deren wirtschaftliche und rechtliche Sicherung. Diese Regelung gilt nicht für die Ergänzungsschule, wobei die Genehmigung zum Besuch dieses Zweiges nicht erteilt würde, ergäben sich Zweifel an der Eignung der Lehrkräfte. 2. In welcher Form wird die Schule durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützt? Über welche weitere Förderung und Finanzierungsquellen verfügt die Schule gegenwärtig? Der Schulträger erhält Finanzhilfe nach dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbGVBl. 2004, S. 365, letzte Änderung vom 15. Juli 2015, HmbGVBl. S. 190). Daneben wird einzelfallbezogen eine Zuwendung für Schülerinnen und Schüler aus frankophonen Ländern (Krisengebiete, Schwellenländer) gewährt, die in Hamburg schulpflichtig sind und den Ergänzungsschulzweig besuchen. Diese Zuwendung dient als Stipendium zur Finanzierung der Schulgelder dieser Schülerinnen und Schüler. Die Finanzhilfe bemisst sich nach der Zahl der Ersatzschülerinnen und Ersatzschüler, die die Schule besuchen. Das Lycée erhält 85 Prozent der staatlichen Schülerjahreskosten der jeweiligen Schulformen. Für Ergänzungsschüler – das sind alle Schülerinnen und Schüler, die das baccalauréat français anstreben – wird keine Finanzhilfe gezahlt. Der Schulträger erhebt von den Eltern ein monatliches Schulgeld. Außerdem wird die Schule vom Dachverband französischer Auslandsschulen „Agence pour l’enseignement français à l’étranger“ (AEFE) durch Abordnung von Lehrkräften gefördert . Derzeit werden 33 Lehrkräfte von der AEFE gestellt, die zum Teil voll (acht), größtenteils aber teilfinanziert werden (25). Diese Förderung hat einen Umfang von rund 525.000 Euro. 3. Ist dem Senat bekannt, dass der Erste Bürgermeister, Olaf Scholz, gegenüber Vertretern der Republik Frankreich den Wunsch geäußert hat, den Status der Schule zu ändern? Wenn ja mit welcher Begründung? 4. Was sind Anlass und Grund der geplanten Statusänderung? Siehe Vorbemerkung. 5. Zu wann plant der Senat eine Statusänderung der Schule? 6. Welche Auswirkungen hätte die angestrebte Statusänderung für die Schule, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, das Lehrpersonal und die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule? 7. Wie ändert sich die finanzielle Förderung der Schule durch die Freie und Hansestadt Hamburg bei einem Statuswechsel? Wie ändert sich die weitere Förderung der Schule zum Beispiel durch die Republik Frankreich? Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. 8. Ist es nach einer Änderung des Status immer noch möglich, gleichzeitig einen deutschen und einen französischen Abschluss zu erreichen? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Was sind Anlass und Grund zur geplanten Standortänderung der Schule ? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6199 3 10. Welche Schulzweige sind von einer Standortverlagerung betroffen? 11. An welchen Standorten sollen die einzelnen Teile der Schule angesiedelt werden? 12. Wie sieht der genaue Zeitplan für eine Verlagerung der Schule aus? 13. Welche Übergangsphasen sollen bei einer Verlagerung gelten? 14. Plant der Senat die Grundschulabteilung der Schule an einen Standort in Niendorf zu verlagern? Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. 15. Plant der Senat die Sekundarstufe der Schule an einen Standort in räumlicher Nähe zum Fischmarkt zu verlagern? Ja, siehe Vorbemerkung. 16. Garantiert der Senat die örtliche Einheit zwischen Grundschule und Sekundarzweig der Schule im Falle einer Verlagerung der Schule? 17. Bis wann ist mit einer finalen Entscheidung bezüglich a) Statusänderung und b) Standortverlagerung zu rechnen? 18. In welcher Form gedenkt der Senat betroffene Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bei einer a) Statusänderung und b) Standortverlagerung zu beteiligen? 19. In welcher Form gedenkt der Senat Bürgerschaft und Bezirke in Hamburg bei einer a) Statusänderung und b) Standortverlagerung zu beteiligen? Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen.